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Da wehren sich doch z.Zt. sehr viele gegen diese Schiedsgerichte

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

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aus Fehlern zu lernen ist ein Menschenrecht.
wie sagt ein amerikanisches Sprichwort:
"zieht mich jemand einmal über den Tisch, sollte ER sich schämen;
gelingt es ihm ein zweites Mal: sollte ICH mich schämen" :)
 

walter & walter

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aus Fehlern zu lernen ist ein Menschenrecht.
wie sagt ein amerikanisches Sprichwort:
"zieht mich jemand einmal über den Tisch, sollte ER sich schämen;
gelingt es ihm ein zweites Mal: sollte ICH mich schämen" :)

Der Fall EnBW vor der Internationalen Handelskammer und die neuen geplanten Sondergerichte in CETA und TTIP unterscheiden sich fundamental. Das erkennt man schon auf den ersten Blick. Diese miteinander zu vergleichen ist grober Unfug.
 
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www.verstaendigung.de
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Gleichwohl, welche Art von Richtern sich darum bemühen,
Streitigkeiten rasch und möglichst einvernehmlich zu beenden,
jede Art von Auseinandersetzung steht und fällt
mit der Vernunftschärfung durch das Vorhandensein
oder das Fehlen der drei mächtigsten Verhaltensdirigenten,
das Wissen, WOZU und WOMIT alle Gemeinsamkeiten
erfolgreich werden oder aber misslingen.​

Üblicherweise geraten die Wissendefizite dazu
zum Nachteil der einen und damit zum Vorteil der anderen.
Und was dazu abgeht, lenkt in beeindruckenden Variationen
so vom Wesentlichen ab, dass sogar ein Bewusstmachen
zu einem Unding wird ...​

Die Folge davon:
Alles, was der Menschheit mächtig
auf den Geist und den Senkel geht,
und letztlich auch Menschen vor anderen fliehen lässt.
 
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walter & walter

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Nur Naive und Idealisten überlassen Urteile dem Zufall.
 
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Wenn man nun solche Artikel liest, dann sind Schiedsgerichte doch längst präsent in Deutschland und das so ganz ohne Proteste.

http://www.t-online.de/wirtschaft/u...ekommt-keinen-cent-aus-enbw-deal-zurueck.html

Dort steht ja geschrieben:

"Der Gang vor ein ordentliches Gericht war vertraglich ausgeschlossen worden."

Wo ist das Problem? Seit wann dürfen Vertragsparteien nicht eigenständig Verträge abschließen?

Verträge sind nur dann nicht gültig, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Du musst also den Nachweis erbringen, dass der Ausschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegen Vertragsrecht verstößt. Vermutlich wird dir das nicht gelingen.
 
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OP
Compa
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Der Fall EnBW vor der Internationalen Handelskammer und die neuen geplanten Sondergerichte in CETA und TTIP unterscheiden sich fundamental. Das erkennt man schon auf den ersten Blick. Diese miteinander zu vergleichen ist grober Unfug.

So einen fundamentalen Unterschied erkenne ich nicht, wurde doch der Gang vor ein ordentliches Gericht vertraglich ausgeschlossen. :))
 
OP
Compa
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Wo ist das Problem? Seit wann dürfen Vertragsparteien nicht eigenständig Verträge abschließen?

Verträge sind nur dann nicht gültig, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Du musst also den Nachweis erbringen, dass der Ausschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegen Vertragsrecht verstößt. Vermutlich wird dir das nicht gelingen.

Ich habe damit keine Probleme.

Verträge sind nur dann nicht gültig, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.

Hm,
warum wurde denn diese Klausel eingesetzt?

"Der Gang vor ein ordentliches Gericht war vertraglich ausgeschlossen worden."
 

Demonstranz

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Hm,
warum wurde denn diese Klausel eingesetzt?

Das ist doch ganz einfach und heute zwingend bei Werk-, Dienst-, Liefer- oder Rechtsübertragungsverträgen notwendig.

Weil:

a) nationale Interessen, die im Klageverfahren in den rechtszügen eines im Prozess Betroffenen ausgeschaltet werden. Das wollen die international agierenden Unternehmen nicht haben, diese Einmischung

b) Es in diesen ggf. zu führenden Klagen um Schadensersatzansprüche geht und die versuche mal nach den geltenden Regeln der verschiedenen Rechtsgedanken in einzelnen Ländern durchzusetzen. Als Beispiel darf dir allein die Schwierigkeit bei Klage aus Verträgen auf Schadensersatz vor dt. Gerichten dienen. Die dauern Jahre, kosten Schweinegeld und endet immer mit einem Vergleich.
Warum nicht einfacher ohne das Brimborium der nationalen Eigenarten. Daran haben international agierende Unternehmen kein Interesse, die wollen eine schnelle Lösung, die dann ebenfalls ein Kompromiss ist...nur ist der nach einem Jahr fertig nicht nach 5- 7 Jahren.

Passt schon was die schlauen Typen da machen.

:)
 
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Das ist doch ganz einfach und heute zwingend bei Werk-, Dienst-, Liefer- oder Rechtsübertragungsverträgen notwendig.

Weil:

a) nationale Interessen, die im Klageverfahren in den rechtszügen eines im Prozess Betroffenen ausgeschaltet werden. Das wollen die international agierenden Unternehmen nicht haben, diese Einmischung

b) Es in diesen ggf. zu führenden Klagen um Schadensersatzansprüche geht und die versuche mal nach den geltenden Regeln der verschiedenen Rechtsgedanken in einzelnen Ländern durchzusetzen. Als Beispiel darf dir allein die Schwierigkeit bei Klage aus Verträgen auf Schadensersatz vor dt. Gerichten dienen. Die dauern Jahre, kosten Schweinegeld und endet immer mit einem Vergleich.
Warum nicht einfacher ohne das Brimborium der nationalen Eigenarten. Daran haben international agierende Unternehmen kein Interesse, die wollen eine schnelle Lösung, die dann ebenfalls ein Kompromiss ist...nur ist der nach einem Jahr fertig nicht nach 5- 7 Jahren.

Passt schon was die schlauen Typen da machen.

:)

Ablauf:
1. demokratiekonformer Markt (soziale Marktwirtschaft - Rheinischer Kapitalismus)
2. marktkonforme Demokratie (Agenda 2010 ff u. Merkel)
3. marktkonforme Einheitsverbrauchermasse (anstelle Demokratie)
 
OP
Compa
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Das ist doch ganz einfach und heute zwingend bei Werk-, Dienst-, Liefer- oder Rechtsübertragungsverträgen notwendig.

Weil:

a) nationale Interessen, die im Klageverfahren in den rechtszügen eines im Prozess Betroffenen ausgeschaltet werden. Das wollen die international agierenden Unternehmen nicht haben, diese Einmischung

b) Es in diesen ggf. zu führenden Klagen um Schadensersatzansprüche geht und die versuche mal nach den geltenden Regeln der verschiedenen Rechtsgedanken in einzelnen Ländern durchzusetzen. Als Beispiel darf dir allein die Schwierigkeit bei Klage aus Verträgen auf Schadensersatz vor dt. Gerichten dienen. Die dauern Jahre, kosten Schweinegeld und endet immer mit einem Vergleich.
Warum nicht einfacher ohne das Brimborium der nationalen Eigenarten. Daran haben international agierende Unternehmen kein Interesse, die wollen eine schnelle Lösung, die dann ebenfalls ein Kompromiss ist...nur ist der nach einem Jahr fertig nicht nach 5- 7 Jahren.

Passt schon was die schlauen Typen da machen.

:)

Ja ja,
du hast ja recht.

Aber wenn dieses nun alles heute zwingend notwendig ist, wie du es ja schreibst, warum regen sich
dann so viele Menschen auf wenn dieses zwingend Notwendige auch bei den TTIP-Verträgen enthalten ist? :kopfkratz:
 

Demonstranz

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Ganz einfach....weil Komplexität und Kompliziertheit als Reflex beim Menschen erst einmal Ablehnung hervorruft.

Wenn in Fällen, in denen ich mit diesen Dingen betraut war, mindestens 10 helle Köpfe sich mit den Dingen beschäftigen musste, um überhaupt irgendwie da etwas klare Sicht zu bekommen...wie soll dann ein Einzelner da den Durchblick erlangen.

Das ist die Antwort auf deine Frage......

80 % aller Post hier auf der Plattform sind Sehnsucht-Posts Motto: Lass es bitte einfach sein, dass ich mit meinen Verstand (skaliert nach Fähigkeit) das noch raffe.

Die Auswüchse aus der Haltung heraus werden hier breit getreten, das es schon weh tut....

....lass es mich in Erkenntnis der Posts hier mit einem meiner Lieblingsdenker sagen..der das Lob dem Müßiggang sang..

Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

oder

Selbst wenn alle Fachleute einer Meinung sind, können sie sehr wohl im Irrtum sein.

( B.Russel)

Nur sind die Zweifler weiter als die Simplifizierer...die haben das Simple durch..und leiten deshalb aus dem Simplen keine Letztbegründung ( wie hier allenthalben zu lesen ist ) ab.

Wunderbar doch hier in der Plattform zu sehen.....die tollen Meinungsstarken sind doch soweit weg von der Wirklichkeit, dass es nur noch erheiternd ist..
 

walter & walter

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So einen fundamentalen Unterschied erkenne ich nicht, wurde doch der Gang vor ein ordentliches Gericht vertraglich ausgeschlossen. :))

Im Falle EnBW und EDF haben zwei Privatunternehmen aus freien Stücken einen Vertrag geschlossen und sich damit freiwillig der Schiedsgerichtsbarkeit in einem ganz konkreten und abschließend zu betrachtenden Fall unterzogen. Beide hatten ein Klagerecht.

Die Sondergerichte in TTIP und CETA sind etwas völlig anderes. Dort haben Konzerne die Möglichkeit gegen Gesetze zu klagen, welche durch demokratisch gewählte Regierungen und Parlamente erlassen werden. Und das in alle Zukunft, das Klagerecht haben nur die Konzerne, es ist heute völlig offen in welchen Punkten gestritten bzw. um welche Themen es überhaupt geht, es zählt nur das Befinden der Konzerne.

Das soll vergleichbar sein?
 
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Ja ja,
du hast ja recht.

Aber wenn dieses nun alles heute zwingend notwendig ist, wie du es ja schreibst, warum regen sich
dann so viele Menschen auf wenn dieses zwingend Notwendige auch bei den TTIP-Verträgen enthalten ist? :kopfkratz:

Keiner von uns kennt die TTIP Verträge genau
und von daher sollte man sich zurückhalten

MfG Geraldo
 
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Ganz einfach....weil Komplexität und Kompliziertheit als Reflex beim Menschen erst einmal Ablehnung hervorruft.

Wenn in Fällen, in denen ich mit diesen Dingen betraut war, mindestens 10 helle Köpfe sich mit den Dingen beschäftigen musste, um überhaupt irgendwie da etwas klare Sicht zu bekommen...wie soll dann ein Einzelner da den Durchblick erlangen.

Das ist die Antwort auf deine Frage......

80 % aller Post hier auf der Plattform sind Sehnsucht-Posts Motto: Lass es bitte einfach sein, dass ich mit meinen Verstand (skaliert nach Fähigkeit) das noch raffe.

Die Auswüchse aus der Haltung heraus werden hier breit getreten, das es schon weh tut....

....lass es mich in Erkenntnis der Posts hier mit einem meiner Lieblingsdenker sagen..der das Lob dem Müßiggang sang..

Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

oder

Selbst wenn alle Fachleute einer Meinung sind, können sie sehr wohl im Irrtum sein.

( B.Russel)

Nur sind die Zweifler weiter als die Simplifizierer...die haben das Simple durch..und leiten deshalb aus dem Simplen keine Letztbegründung ( wie hier allenthalben zu lesen ist ) ab.

Wunderbar doch hier in der Plattform zu sehen.....die tollen Meinungsstarken sind doch soweit weg von der Wirklichkeit, dass es nur noch erheiternd ist..

was willst du mit diesem Post nun sagen?
... außer dass Du mit Fällen wie TTIP u. CETA befasst warst :) :)
ist es klug etwas abzulehnen was man nicht kennen können darf?
oder ist es klug den EX-Perten u./o. Fachmännchen zu vertrauen?
 

Demonstranz

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Hast du uwas dagegen, dass ich mit Fällen internationalen Rechts, Schiedsgerichtsverfahren vor bereits existierenden Gremien befaßt war. Wo ist jetzt dein Problem?
 
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du hast ja recht.

Aber wenn dieses nun alles heute zwingend notwendig ist, wie du es ja schreibst, warum regen sich
dann so viele Menschen auf wenn dieses zwingend Notwendige auch bei den TTIP-Verträgen enthalten ist? :kopfkratz:

Keiner von uns kennt die TTIP Verträge genau
und von daher sollte man sich zurückhalten

MfG Geraldo


Hm,
erstaunlich zu sehen was du hier vorträgst d.h. das eröffnete Thema befasst sich mit den Schiedsgerichten.

Wenn nun keiner etwas von diesem Thema zu kennen scheint, dann ist es doch erstaunlich, dass der
"Deutsche Richterbund" sich zu einem Thema äußert, dass er ja nicht kennen kann.


http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/ttip-deutscher-richterbund-schiedsgerichte
 

walter & walter

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Der Richterbund hat generell das Konzept "Schiedsgerichte" moniert. Für diese grundlegend ablehnende Haltung spielt die detaillierte Ausgestaltung dieser Sondergerichte überhaupt keine Rolle. Wenn ein Gegenstand grundsätzlich nicht benötigt wird, was spielt es dann für eine Rolle welche Farbe der hat?
 

Demonstranz

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Hm,
erstaunlich zu sehen was du hier vorträgst d.h. das eröffnete Thema befasst sich mit den Schiedsgerichten.

Wenn nun keiner etwas von diesem Thema zu kennen scheint, dann ist es doch erstaunlich, dass der
"Deutsche Richterbund" sich zu einem Thema äußert, dass er ja nicht kennen kann.

http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-02/ttip-deutscher-richterbund-schiedsgerichte

Was moniert denn der Richterbund? Die Schiedsgerichte als Institution oder die mangelnde Legitimation mangels verfassungskonformer Regelarien zur Einrichtung derselben ?

Die Schiedsgerichte als Schiedsgericht ist dem Richterbund durchaus lieb. Er lebt z.B. in Deutschland damit doch auch wunderbar...bei den Schiedsmännern und den Schiedsstellen der IHK , den Handwerkskammer etc..

wo ist das Problem denn jetzt ?
 
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Tooraj

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Wo ist das Problem? Seit wann dürfen Vertragsparteien nicht eigenständig Verträge abschließen?

Verträge sind nur dann nicht gültig, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Du musst also den Nachweis erbringen, dass der Ausschluß der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegen Vertragsrecht verstößt. Vermutlich wird dir das nicht gelingen.

Eben. Der Ausschluss der "ordentlichen Gerichtsbarkeit" ist sicher auch eine interessante Option für Eheverträge. ;)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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