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Da wehren sich doch z.Zt. sehr viele gegen diese Schiedsgerichte

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MaBu

Deutscher Bundeskanzler
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Eben. Der Ausschluss der "ordentlichen Gerichtsbarkeit" ist sicher auch eine interessante Option für Eheverträge. ;)

Ist es nicht der Sinn eines Ehevertrages, ein ordentliches Gericht auszuschliessen?
 

Tooraj

Deutscher Bundeskanzler
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--
Ist es nicht der Sinn eines Ehevertrages, ein ordentliches Gericht auszuschliessen?

Ja doch, schon - die wichtigsten Klauseln ( wie z.B. Ausschluss etwaiger Unterhaltsansprüche ) werden von den Gerichten
jedoch regelmäßig als "sittenwidrig" und unwirksam erklärt. ;)
 

opppa

Schaf im Wolfspelz
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Ja doch, schon - die wichtigsten Klauseln ( wie z.B. Ausschluss etwaiger Unterhaltsansprüche ) werden von den Gerichten
jedoch regelmäßig als "sittenwidrig" und unwirksam erklärt. ;)

Das wird dann aber schlagartig aufhören, wenn die (vereinbarten) Schiedsgerichte allgemeinverbindliches (Un)Recht sprechen dürfen!

:toben:
 

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