Die Geschichte erinnert mich auch ein bisserl an den Fall Timoschenko.
Es würde mich interessieren was Du dazu denkst.
Das besprechen wir aber besser in Deinem entsprechenden Thread zur Ukraine.
Völlig verstandlich.
Beide, Julia Timoschenko wie Stephan Mappus, begingen die ihnen vorgeworfenen Verfehlungen als Ministerpräsidenten ihres Landes bzw. Staates. In beiden Fällen war bzw. ist der Vorwurf Untreue zum Nachteil der jeweiligen Landes bzw. Staates.
Beide taten dies unter Umgehung der jeweiligen Regierung (Timoschenko) bzw. des Parlaments (Mappus), wobei sich ihre verfassungsmäßigen Vollmachten unterscheiden und Frau Timoschenko auch noch gegen den erklärten Willen des damaligen ukrainischen Staatspräsidenten Viktor Juschtschenko handelte.
Als Timoschenko am 19. Januar 2009 das Knebelabkommen über die Lieferung russischen Erdgases mit Putin unterzeichnete, war das Verhältnis Medwedjews zu Juschtschenko zerüttet. Das zu beleuchten, würde hier zuweit führen.
Der Beobachter sah den "Gaskrieg" 2008/2009 auch mit den Folgen für Westeuropa und es war absehbar, dass die Ukraine nachgeben musste, wollte sie wirtschaftlich nicht kollabieren.
Russland saß - wie so oft - am längeren Hebel, schon war in einigen großen Städten der Ukraine im tiefsten Winter die kommunale Wärmeversorgung ausgefallen, große Industriebereiche drohten, ohne Energie dazustehen.
In dieser Situation reiste Timoschenko nach Moskau und unterzeichnete Lieferverträge mit langfristiger Preisbindung und festen Abnahmemengen, ja, zum Nachteil der Ukraine.
Formaljuristisch war daher der Vorwurf der Untreue begründet, das Strafmaß rechtskonform, doch blendete man konsequent aus politischen Motiven die Umstände des Geschehens aus. Und vor Gericht sagte der einst vom Westen so gehätschelte Juschtschenko auch noch gegen seine damalige Ministerpräsidentin aus. Der Ex rächte sich an seiner widerspenstigen Weggefährtin und der Amtsinhaber fand eine gute Gelegenheit, seine einzige ernstzunehmende Gegnerin aus dem Wege zu räumen.
Denn Timoschenko wird nicht nur sieben Jahre inhaftiert bleiben, darüber hinaus ist ihr für weitere drei Jahre das passive Wahlrecht aberkannt worden.
Ich vergleiche den Fall Timoschenko immer gern mit Chodorkowski.
Beide sind auf ihre Weise Opfer eines politischen Systems, welches sie einst selbst ausgestalteten oder mitgestalten wollten. Das trenne ich stets davon, dass beide Wirtschaftskriminelle sind. Aber wolle man auch nur die großen Wirtschaftsverbrecher gesetzeskonform auf die Anklagebank setzen, würden weder in Russland noch in der Ukraine Richter und Gefängsniszellen ausreichen, um ihre Vergehen zu sanktionieren. So also ...