In "Deutschland", eigentlich der BRD, gibt es kein Recht auf gar Nichts! Auf dem Papier ist manches in Ordnung und anstrebsam, die Realität sieht leider anders aus! Hier wird tagtäglich millionenfach Recht, Ordnung und Gesetz mit Füssen getreten! Ein Gesetz konterkariert das Nächste. Und selbst das ist nur Schall und Rauch, kommt es hart auf hart regiert die Willkür. Das angebliche Recht auf Widerstand ist an sich obsolet, es herrscht laut GG das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, das schließt alle für uns in Fleisch und Blut übergegangenen Vorstellungen von "staatlicher" Macht vollkommen aus! Aber das ist nur ein weiteres, allerdings äußerst entscheidendes "Recht" das nicht einmal annähernd Anwendung findet!
Das Grundgesetzt gilt - sofern es überhaupt ohne Geltungsbereich Geltung haben kann, nur für Personen der BRD, welche den PA besitzen.
Das Grundgesetz wurde unwirksam gemacht.
Jedes Gesetz braucht für seine Wirksamkeit einen Geltungsbereich.[7] Durch die Aufhebung des Artikel 23 GG wurde das Grundgesetz juristisch gesehen unwirksam, weil für die Wirksamkeit der Geltungs*bereich fehlt.
Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungs*bereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.
Für alle Deutschen Staatsangehörigen gem.
RuStAG 1913 gilt aber:
Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB), § 227 Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
sowie:
StGB § 32, Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Was meint Ihr wohl, warum ich immer und immer wieder die Wichtigkeit unserer Staatsangehörigkeit betone?
Mittlerweile habe ich das Gefühl, hiet haben Einige den geistigen Horizont eines mittleren Dorfteiches
Das Grundgesetz ist kein Deutsches Recht, sondern Alliiertenrecht.
Das BGb und das StGB dagegen ist altes Deutsches Recht, welches natürlich auch nur Deutsche Staatsangehörige in Anspruch nehmen können.
Siehe dazu wiederum das EGBGB- Personalstatut, Art.5
,,(1) 1Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. 2Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor."
sowie zur Schaffung von Klarheit das
EGBGB §50:
,,Art. 50
1Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. 2Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
Das heißt, trotz Grunzgesetz bleibt das Deutsche Recht gültig. Wer sich aber einen PA andrehen lässt, ist im Handelsrecht und braucht wohl keine Gesetze mehr!