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Der bayrische Dummschwätzer nu wieder....................
Es gibt gleich drei Gesetze, das den Richtern ihre „Unabhängigkeit“ garantiert!
Art. 97 Abs. 1 GG,
§ 1 GVG,
§ 25 DriG.
Aber es gibt kein einziges Gesetz das Medien zwingt staatstreue Propagandisten zu sein.
Ganz im Gegenteil!
Das individuelle Grundrecht auf Meinungsbildung und die Rundfunkfreiheit steht im Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 GG.
Also frag nicht so dämlich.
Natürlich werden die Angestellten der Öffentlich-Rechtlichen nicht " gezwungen".Es wird ihnen empfohlen.Und viele kommen gleich mit voraus eilendem Gehorsam daher.So schauts aus mit der aufgeklärten und liberalen Gesellschaft.