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<<Ein syrischer Flüchtling macht ein Selfie mit der Kanzlerin - und wird danach auf Facebook als Terrorist verleumdet. Vor dem Landgericht Würzburg fordert er nun, dass das Soziale Netzwerk alle Inhalte dieser Art selbst finden und löschen muss.
In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigt heute eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert wurde. Damit wurde der Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden hundertfach geteilt.<<
https://www.tagesschau.de/inland/facebook-selfie-klage-101.html
Das Urteil dürfte interessant sein und möglicherweise auch für Gesetzesänderungen wichtig. Ich denke, der Mann hat Recht, dass er sich gewehrt hat.
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