Aber sicher, du fauler Sack. Hättest auch selbst nachsehen können:
"In der Weimarer Republik waren Volksentscheide möglich gewesen. Die Nationalsozialisten verabschiedeten am 14. Juli 1933 ein eigenes „Gesetz über Volksabstimmung“. Dieses Gesetz ermöglichte, die Wähler nicht nur über Gesetze, sondern auch über Regierungsmaßnahmen votieren zu lassen. Zur Annahme bzw. Ablehnung sah es eine einfache Mehrheit der gültigen Stimmen vor. Ursprüngliche Intention war die Möglichkeit, verfassungsändernde Beschlüsse zu fällen, die nicht durch das Ermächtigungsgesetz abgedeckt waren. Die nationalsozialistischen Verfassungsexperten widersprachen dieser Möglichkeit. In der Praxis erhielt das Gesetz nicht die ursprünglich geplante Wichtigkeit. Es wurde als Mittel eingesetzt, um die Einheit zwischen der NS-Führung und der Volksgemeinschaft zu demonstrieren.
"Die Nationalsozialisten führten vier Volksabstimmungen durch, die bereits getroffene Entscheidungen nachträglich bestätigen sollten. Über den beschlossenen Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund wurde am 12. November 1933 abgestimmt. Über die Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und Reichskanzlers gab es am 19. August 1934 eine Volksabstimmung. Die Wahlbeteiligung lag über 95 Prozent, davon über 89 Prozent Ja-Stimmen. Am 29. März 1936 folgte die Volksabstimmung über die Ermächtigung zur Rheinlandbesetzung und am 10. April 1938 schließlich die Volksabstimmung über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich."
Ganze Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus