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Sind die Präambeln wörtlich zu nehmen?
Art.8 GG
(Versammlungsfreiheit)
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Wenn ja, dann verstehe ich nicht warum 30.000 Türken in Köln ihren angehenden Diktator feiern dürfen. Ist das dann nicht Verfassungswidrig?
Art.8 GG
(Versammlungsfreiheit)
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Wenn ja, dann verstehe ich nicht warum 30.000 Türken in Köln ihren angehenden Diktator feiern dürfen. Ist das dann nicht Verfassungswidrig?