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Es gibt weder eine "muselmanische eheaehnliche Kinderschaendung", noch "muselmanische Sexualgewalt" oder "muselmanische Kinderzuechtigung."
Soweit ich weiß, ist das nicht richtig:
Alle Autoritäten in Islamistan sagen unisono, dass junge Mädchen in für unsere Begriffe kindlichem Alter (Minderjährige also) "heiratsfähig" sind - was sehr oft als Zwangsheirat daherkommt.
Weiter sagen diese Autoritäten, dass sich die muslimische Frau (also auch die minderjährige Ehefrau) in der Ehe nicht dem Mann verweigern darf - tut sie es, darf sie gestraft werden (incl. Prügel).
Da diese Freifahrtscheine ausschließlich islamischer Natur sind, sind die Begriffe, die Du mir übel nimmst, vollkommen zu Recht so verwendet.
Und um im Thread-Thema zu bleiben:
Da unsere Rechtsordnung all diese Handlungsweisen unter Strafe stellt, sehe ich das Problem, wie wir hier mit jenen voraussichtlich millionenfach importierten "Kulturtraditionen" der Islam-Gesellschaften umgehen sollen.
Denn jeder Muslim, der hier ganz konform mit seinen "Traditionen" eine (z.B. 14-Jährige) "zur Frau nimmt", begeht damit das Verbrechen der Kinderschändung oder wie immer das auf juristisch heißt.
Also muss so einer vor Gericht. ODER?
Zweifler