Das mit der Brandstiftung ist so eine Sache. Der Brandgutachter hält es für nicht möglich, das die Zschäpe den Brand so auslöste, wie es die BAW vorwirft.
Zeugen haben sie zum Brandausbruch eine Straßenecke weiter beim Quatschen gesehen/bzw. mit ihr gequatscht.
Jetzt hat ihr ehemaliger Rechtsanwalt Liebtrau, bei dem sie an dem sie zuerst war, vor gericht ausgesagt (
http://www.nsu-watch.info/2014/10/protokoll-154-verhandlungstag-23-oktober-2014/ ), das die Zschäpe VOR ausbruch den Brandes bei der Nachbarin klingelte, und dann das Haus verließ, was sich mit der Aussage der Zeugen, mit den Zschäpe auf der Straße sprach, decken würde....
Wenn sie aber vor Ausbruch des Brandes das haus verließ, der Brandgutachter schließt einen automatischen Zündmechanismus aus, kann Zschäpe die Bude schlecht angezündet haben, es sei denn sie verfügt über übernatürliche Kräfte^^