Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

NSU-Prozess: welche Strafe erhält Beate Zschäpe eurer Voraussicht nach?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Wie geht der Prozess für Zschäpe aus?

  • Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung

    Stimmen: 2 12,5%
  • Lebenslänglich

    Stimmen: 2 12,5%
  • Drei bis fünfzehn Jahre

    Stimmen: 9 56,3%
  • Freispruch

    Stimmen: 3 18,8%

  • Umfrageteilnehmer
    16

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.591
Punkte Reaktionen
2.546
Punkte
73.820
Geschlecht
--
Registriert
24 Nov 2013
Zuletzt online:
Beiträge
7.104
Punkte Reaktionen
2
Punkte
0
Geschlecht
--
Deshalb muss sie ja noch nicht verurteilt werden.

Ich tippe auch ein paar Jahre wegen gefährlicher Brandstiftung. Unter Anrechung der U-Haft kommt sie direkt frei.

Uwe

Das mit der Brandstiftung ist so eine Sache. Der Brandgutachter hält es für nicht möglich, das die Zschäpe den Brand so auslöste, wie es die BAW vorwirft.
Zeugen haben sie zum Brandausbruch eine Straßenecke weiter beim Quatschen gesehen/bzw. mit ihr gequatscht.
Jetzt hat ihr ehemaliger Rechtsanwalt Liebtrau, bei dem sie an dem sie zuerst war, vor gericht ausgesagt ( http://www.nsu-watch.info/2014/10/protokoll-154-verhandlungstag-23-oktober-2014/ ), das die Zschäpe VOR ausbruch den Brandes bei der Nachbarin klingelte, und dann das Haus verließ, was sich mit der Aussage der Zeugen, mit den Zschäpe auf der Straße sprach, decken würde....
Wenn sie aber vor Ausbruch des Brandes das haus verließ, der Brandgutachter schließt einen automatischen Zündmechanismus aus, kann Zschäpe die Bude schlecht angezündet haben, es sei denn sie verfügt über übernatürliche Kräfte^^
 
Zuletzt bearbeitet:
OP
Abu Lahab
Registriert
3 Nov 2014
Zuletzt online:
Beiträge
1.240
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Rechtlich ist das Schweigen überhaupt kein Indiz.

Es ist das Recht der Angeklagten zu Schweigen.

Uwe
Sicher hat er ein Recht dazu. Aber sein Schweigen trägt zu seinem Gesamteindruck bei. Sollte er für schuldig befunden werden. Kann sich das Schweigen durchaus negativ bemerkbar machen.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Sicher hat er ein Recht dazu. Aber sein Schweigen trägt zu seinem Gesamteindruck bei. Sollte er für schuldig befunden werden. Kann sich das Schweigen durchaus negativ bemerkbar machen.
Kann es ja eben nicht. Schweigen darf niemals zu Ungunsten des Angeklagten gewertet werden. Macht ein Richter (offiziell) auch nicht, außer, er ist wirklich scharf drauf, dass sein Urteil aufgehoben wird.
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.591
Punkte Reaktionen
2.546
Punkte
73.820
Geschlecht
--
Sicher hat er ein Recht dazu. Aber sein Schweigen trägt zu seinem Gesamteindruck bei. Sollte er für schuldig befunden werden. Kann sich das Schweigen durchaus negativ bemerkbar machen.

Das wäre ein Revisionsgrund, wenn das ins Urteil einflösse.
Und der Richter wäre voreingenommen.

Uwe
 
OP
Abu Lahab
Registriert
3 Nov 2014
Zuletzt online:
Beiträge
1.240
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Kann es ja eben nicht. Schweigen darf niemals zu Ungunsten des Angeklagten gewertet werden. Macht ein Richter (offiziell) auch nicht, außer, er ist wirklich scharf drauf, dass sein Urteil aufgehoben wird.
Die Feststellung der Schuld darf nicht vom Schweigen abhängig gemacht werden. Ein unkooperatives Verhalten, kann sich aber auf die Höhe der Strafe auswirken, da man damit zeigt, dass man die Tat nicht bereut und nicht an der Wahrheitsfindung interessiert ist. Im umgekehrten Fall, wirkt sich ein Geständnis oft positiv auf die Strafzumessung aus.
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Die Feststellung der Schuld darf nicht vom Schweigen abhängig gemacht werden. Ein unkooperatives Verhalten, kann sich aber auf die Höhe der Strafe auswirken, da man damit zeigt, dass man die Tat nicht bereut und nicht an der Wahrheitsfindung interessiert ist.
Da sagt der BGH aber etwas anderes:
Ein nach der Straftat liegendes Verhalten des Angeklagten darf nur dann berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zuläßt oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (BGH NJW 1971, 1758). Es entspricht deshalb ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, das Prozeßverhalten eines Angeklagten nicht um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund zu werten (BGHSt 1, 105). Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Gegen diese Grundsätze hat die Schwurgerichtskammer verstoßen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Weil es ihr die Rechtsanälte geraten haben und weil es sinnvoll ist.



Das dachte ich mir.
Deine Anwälte würden Dich aber daran hindern.


Uwe

Es handelt sich hier um 10 Morde, 10 Tatorte zu 10 bestimmten Zeiten. Wenn ich an einem Mordzeitpunkt hunderte Kilometer entfernt war, warum soll ich da Schweigen? Die Morde hängen zusammen und auch damit, mit den Video. Habe ich also nur ein einziges Alibi zusammen mit den Uwes, wäre es eine Entlastung ohne Grenzen. Auch kein einziger Zeuge meldet sich, der ein Alibi gibt. Zu keinem der Morde also ein Alibi und dazu noch Schweigen? Die NSU müßen wirklich die Pechvögel den Jahrtausend sein.
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
Registriert
3 Jul 2012
Zuletzt online:
Beiträge
28.591
Punkte Reaktionen
2.546
Punkte
73.820
Geschlecht
--
Es handelt sich hier um 10 Morde, 10 Tatorte zu 10 bestimmten Zeiten. Wenn ich an einem Mordzeitpunkt hunderte Kilometer entfernt war, warum soll ich da Schweigen? Die Morde hängen zusammen und auch damit, mit den Video. Habe ich also nur ein einziges Alibi zusammen mit den Uwes, wäre es eine Entlastung ohne Grenzen. Auch kein einziger Zeuge meldet sich, der ein Alibi gibt. Zu keinem der Morde also ein Alibi und dazu noch Schweigen? Die NSU müßen wirklich die Pechvögel den Jahrtausend sein.

Zschäpe ist nicht wegen Mordes angeklagt, sondern mit dem Hilfskonstrukt Mittäterschaft. Das setzt nicht voraus, dass die selbst Hand angelegt hat.
Ob sie zum Tatzeitpunkt 100 km entfernt gewesen ist, ist da nicht entlastend.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Uwe
 
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Das mit der Brandstiftung ist so eine Sache. Der Brandgutachter hält es für nicht möglich, das die Zschäpe den Brand so auslöste, wie es die BAW vorwirft.
Zeugen haben sie zum Brandausbruch eine Straßenecke weiter beim Quatschen gesehen/bzw. mit ihr gequatscht.
Jetzt hat ihr ehemaliger Rechtsanwalt Liebtrau, bei dem sie an dem sie zuerst war, vor gericht ausgesagt ( http://www.nsu-watch.info/2014/10/protokoll-154-verhandlungstag-23-oktober-2014/ ), das die Zschäpe VOR ausbruch den Brandes bei der Nachbarin klingelte, und dann das Haus verließ, was sich mit der Aussage der Zeugen, mit den Zschäpe auf der Straße sprach, decken würde....
Wenn sie aber vor Ausbruch des Brandes das haus verließ, der Brandgutachter schließt einen automatischen Zündmechanismus aus, kann Zschäpe die Bude schlecht angezündet haben, es sei denn sie verfügt über übernatürliche Kräfte^^

Zwischen Ausbruch eines Brandes und der Entdeckung liegt auch eine Zeitspanne. Warst du im Haus und weißt wenn der Brand ausgebrochen ist?
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Es handelt sich hier um 10 Morde, 10 Tatorte zu 10 bestimmten Zeiten. Wenn ich an einem Mordzeitpunkt hunderte Kilometer entfernt war, warum soll ich da Schweigen? Die Morde hängen zusammen und auch damit, mit den Video. Habe ich also nur ein einziges Alibi zusammen mit den Uwes, wäre es eine Entlastung ohne Grenzen. Auch kein einziger Zeuge meldet sich, der ein Alibi gibt. Zu keinem der Morde also ein Alibi und dazu noch Schweigen? Die NSU müßen wirklich die Pechvögel den Jahrtausend sein.
Wir haben hier in Deutschland sowas wie einen Rechtsstaat, mit Unschuldsvermutung und sowas. Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, das Gericht muss umgekehrt seine Schuld beweisen. Schafft es das nicht, dann kann es ihn nicht verurteilen, so einfach ist das. Und genau deswegen kann man aus dem Schweigen des Angeklagten nur in sehr begrenztem Umfang Schlussfolgerungen ziehen, und rechtlich verwertbar ist keine einzige dieser Schlussfolgerungen.
 
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Wir haben hier in Deutschland sowas wie einen Rechtsstaat, mit Unschuldsvermutung und sowas. Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, das Gericht muss umgekehrt seine Schuld beweisen. Schafft es das nicht, dann kann es ihn nicht verurteilen, so einfach ist das. Und genau deswegen kann man aus dem Schweigen des Angeklagten nur in sehr begrenztem Umfang Schlussfolgerungen ziehen, und rechtlich verwertbar ist keine einzige dieser Schlussfolgerungen.

Das ändert doch nicht das Geringste daran, wenn ich ein Alibi vorweisen kann, macht es doch keinen Sinn dazu zu schweigen und mich Jahrelang in U-Haft zu setzen. Das Recht zu schweigen und der Sinn ob man schweigt sind doch 2 völlig verschieden Dinge. Vor allem könnte das Gericht auch urteilen, daduch das sie geschwiegen hat, owohl sie sich entlasten hätte können, für die U-Haft keine Entschädigung zu zahlen ist.
 
Registriert
4 Jun 2014
Zuletzt online:
Beiträge
189
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Das ändert doch nicht das Geringste daran, wenn ich ein Alibi vorweisen kann, macht es doch keinen Sinn dazu zu schweigen und mich Jahrelang in U-Haft zu setzen. Das Recht zu schweigen und der Sinn ob man schweigt sind doch 2 völlig verschieden Dinge. Vor allem könnte das Gericht auch urteilen, daduch das sie geschwiegen hat, owohl sie sich entlasten hätte können, für die U-Haft keine Entschädigung zu zahlen ist.

Bitte erspare uns in Zukunft deine völlig verblödeten Äußerungen und Theorien zu diesem Fall .... Tut es eigentlich schon weh?
 
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Das ändert doch nicht das Geringste daran, wenn ich ein Alibi vorweisen kann, macht es doch keinen Sinn dazu zu schweigen und mich Jahrelang in U-Haft zu setzen. Das Recht zu schweigen und der Sinn ob man schweigt sind doch 2 völlig verschieden Dinge. Vor allem könnte das Gericht auch urteilen, daduch das sie geschwiegen hat, owohl sie sich entlasten hätte können, für die U-Haft keine Entschädigung zu zahlen ist.
Schweigen ist eine legitimie Verteidigungsstrategie. Wie ich schon gesagt habe: Zschäpe muss nur das falsche Telefonat mitgehört und dem nicht weiter Bedeutung beigemessen haben, und schon kann die Staatsanwaltschaft ihr den Vorsatz zu irgendeiner Straftat oder der Teilnahme zu einer Straftat vorwerfen, und eventuelle Verteidigungen von Zschäpe würden wahrscheinlich als Schutzbehauptungen abgetan werden. Oder sie kann sich auch einfach auf weiteres Nachfragen in eine Sackgasse reden. Das passiert Laien für gewöhnlich, wenn ein erfahrener Richter sie vernimmt.

Also nein, zu Schweigen ist keine schlechte Strategie. Und selbst, wenn es das wäre, so wäre es immer noch eine vollkommen legale und legitime Verteidigungsstrategie, und sowas darf dem Angeklagten nicht schlecht angerechnet werden. Wo kämen wir bitte schön hin, wenn der Richter dem Angeklagten dessen Verteidigungsstrategie zum Vorwurf machen könnte?
 
OP
Abu Lahab
Registriert
3 Nov 2014
Zuletzt online:
Beiträge
1.240
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Da sagt der BGH aber etwas anderes:

Nicht wirklich:
Ein nach der Straftat liegendes Verhalten des Angeklagten darf (nur) dann berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zuläßt oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt
 

taz

Frischling
Registriert
20 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
7.634
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
--
Zwischen Ausbruch eines Brandes und der Entdeckung liegt auch eine Zeitspanne. Warst du im Haus und weißt wenn der Brand ausgebrochen ist?

ich dachte es waere irgendwo was explodiert? hat da nicht ne wand gefehlt?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Putins Kriegserklaerung?
Wenn der Ivan schwach ist, warum müssen dann alle aufrüsten? Weil außer England und...
Was war die DDR?
Sozialismus als das Streben nach Sozialität ist die höchste Form menschlichen...
Von der Freiheit, zu gehorchen
Oben