Nee, eigentlich nicht, sofern der Stand der Dinge sich nicht geändert hat. Natürlich können auch Kinder von Nigerianern Kindergeld erhalten, wenn ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig ist (was nicht heißt, dass er erwerbstätig ist, sondern er gilt auch als Steuerpflichtiger, wenn er Sozialleistungen bezieht, seinen Lebensmittelpunkt aber in Deutschland hat, also selbstredend auch für Flüchtlinge, wenn diese eine Aufenthaltsgenehmigung, die auch eine Duldung sein kann, wobei eine Duldung meist ausgesprochen wird, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, für Deutschland besitzen.
Aber dann natürlich für Kinder, die in Deutschland leben, zumindestens offiziell oder überwiegend.
Sofern der Nigerianer die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, was neuerdings schon nach 3 Jahren möglich ist, wenn er Integrationsleistungen vorweist - die zum Beispiel im Besuch eines Sprachkurses bestehen oder in einer Mitgliedschaft in einem Sportverein - wird er natürlich auch behandelt wie ein Deutscher, weil er schließlich deutscher Staatsbürger geworden ist.