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Dringender Hilferuf an Anwaelte

immernochIch

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Hallo,
ich brauche sehr dringend eine einstweilige Verfuehgung, dass die im Konsulargesetz (Paragraf 5 Absatz 6) zugesicherte Hilfe weiter erteilt wird, die ich seit 2 Jahren erhalten habe und jetzt grundlos verweigert wurde.

Ich muss seit Ende Februar 2022 ohne fliessend Wasser und genug Geld fuer Lebensmittel in einer Bauruine mit nur provisorischen Strom ueberleben.

Meine Situation ist zwar kritisch, aber Gott sei Dank nicht mit der von den Menschen in der Ukraine vergleichbar, weil ich in Chile gegen meinen Willen festgehalten werde und hier die Schuesse "nur" recht weit im Kriegsgebiet im Sueden von Chile (ca. 1000 km entfernt) fallen, wo der Ausnahmezustand erklaert ist.

Die deutsche Staatsbuergerschaft habe ich von Geburt an, weil ich in Deutschland geboren bin und keinen Migrationshintergrund habe.
Meine drei Kinder (2 minderjaehrig) sind in einer sehr schwierigen Lage und haben auch eine Ausreisesperre, obwohl sie deutsche Staatsbuerger sind.

Mir wird auch Rechtshilfe verweigert und selbst habe ich keinerlei finanziellen Mittel.
Deshalb bin ich auf einen solidarischen Rechtsanwalt angewiesen, den ich bis jetzt aber leider noch nicht gefunden habe.

Bitte helfen Sie mir Recht einzufordern.

Ich erklaere mich auch bereit, alle Informationen oeffentlich bereit zu stellen, nur moechte ich moeglichst anonym bleiben.
Deshalb wuerde ich mich sehr um eine schnelle persoenliche Nachricht (PN) freuen, wenn Hilfsbereitschaft existiert.

Vielen Dank im voraus!
 

Van der Graf Generator

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Wieso wirst du " gegen deinen Willen" festgehalten? Wer hat Dich quasi inhaftiert? Die Colonia Dignidad gibt es nicht mehr...
Geht es um ausstehende Schulden?

Du musst dich durchsetzen und ungewöhnliche Wege gehen. Was hindert Dich, in die deutsche Botschaft zu gehen?

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, da man Dir in Chile eh nicht helfen würde.
 
OP
immernochIch

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Geh doch ins deutsche Konsulat und bitte um die Möglichkeit eines Rückfluges in die brd. Und dort begib dich zum Sozialamt.

Wieso wirst du " gegen deinen Willen" festgehalten? Wer hat Dich quasi inhaftiert? Die Colonia Dignidad gibt es nicht mehr...

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, da man Dir in Chile eh nicht helfen würde.
Was hast Du von in Chile festgehalten nicht verstanden?

Das Konsulat hat mir die Hilfe seit Februar verweigert. Dort bekomme ich gar nichts.

Gut, es ist ja vielleicht ein bisschen viel verlangt, zu erwarten, dass Du Dich an die Diskussion mit mir noch erinnerst, aber ich habe das alles schon geschrieben.

Deutsche im Ausland. Keine Menschen mehr? | Die Veränderung Deutschlands | https://politik-sind-wir.net/threads/deutsche-im-ausland-keine-menschen-mehr.19169/

Habe mir sogar die Muehe gemacht, Deine 2 Posts rauszusuchen:

Deutsche im Ausland. Keine Menschen mehr? | Die Veränderung Deutschlands | https://politik-sind-wir.net/threads/deutsche-im-ausland-keine-menschen-mehr.19169/post-1797026

Deutsche im Ausland. Keine Menschen mehr? | Die Veränderung Deutschlands | https://politik-sind-wir.net/threads/deutsche-im-ausland-keine-menschen-mehr.19169/post-1797430
 
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Dann bist nicht berechtigt Sozialhilfe zu bekommen.
Doch, das war ich schon als ich noch in D war und seit dem hat sich nicht viel geaendert. Gut, mit 250 E im Monat geht das auch gar nicht.
 
OP
immernochIch

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zebra

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also solche Situationen entstehen nicht von einer Minute auf die andere,
da muss man schon vorher entgegenwirken, und Mittellos in Chile ist man eben ziemlich am @rsch,
dazu 2 Kinder ? von was habt Ihr vorher gelebt ?
Ausreisesperre ... setzt wohl eine entsprechende Straftat voraus, ich würde sagen selavi pomfrit.
 

sportsgeist

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also solche Situationen entstehen nicht von einer Minute auf die andere,
da muss man schon vorher entgegenwirken, und Mittellos in Chile ist man eben ziemlich am @rsch,
dazu 2 Kinder ? von was habt Ihr vorher gelebt ?
Ausreisesperre ... setzt wohl eine entsprechende Straftat voraus, ich würde sagen selavi pomfrit.
das Ganze ist schon zigmal durchgekaut

und der User hat seine gesamte Geschichte nicht allzu schlüssig offengelegt und auch nicht die Begründung geliefert, warum er in Chile festgehalten wird
es war aber anzunehmen, aus 1000 Informationsfetzen zusammengekeltert, dass es um schwere?! häusliche Gewalt ... an seiner wohl chilenischen?! (Noch??)Ehefrau ... geht, oder ging
es ging jedenfalls um eine gedrohte Haftstrafe von 5 Jahren, und bei 5 Jahren Haftdrohung kann das nicht bloss mal schnell eine Schelle gewesen sein

warum ihm nach SGB 12 Sozialhilfe aus D verweigert wird, hat er auch nicht schlüssig dargelegt, aber auch dafür wird es ausreichend Gründe geben
aber wenn ich SGB 12 richtig verstehe, hat jemand seine Bringschuld nicht erbracht ... also auf deutsch gesagt, der Behörde die Unterlagen nicht übermittelt

also, mein Finanzamt wird da auch pelzig, wenn ich meine Steuererklärung = Dokumente nicht einreiche
eine gewisse Bringschuld hat man halt auch selber, wenn man vom Staat=der Allgemeinheit was will, insbesondere Kohle
 

sportsgeist

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Hallo,
ich brauche sehr dringend eine einstweilige Verfuehgung, dass die im Konsulargesetz (Paragraf 5 Absatz 6) zugesicherte Hilfe weiter erteilt wird, die ich seit 2 Jahren erhalten habe und jetzt grundlos verweigert wurde.
zitieren wir ihn doch mal her, diesen Paragraphen:

Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)​

§ 5 Hilfeleistung an einzelne​


(1) Die Konsularbeamten sollen Deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Dies gilt nicht für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat haben, wenn sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen und auch ihr Vater oder ihre Mutter sie besitzt oder besessen hat sowie für ihre Abkömmlinge; diesen Personen können die Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht.

(2) Soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht, können die Konsularbeamten Hilfe auch nichtdeutschen Familienangehörigen von Deutschen gewähren, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.

(3) Art, Form und Maß der Hilfe richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Empfangsstaat unter Berücksichtigung der notwendigen Lebensbedürfnisse eines dort lebenden Deutschen. Die Hilfe kann auch in der Gewährung von Rechtsschutz bestehen.

(4) Wenn es sich empfiehlt, können die Konsularbeamten die Hilfe auch dadurch leisten, daß sie dem Hilfesuchenden die Reise an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an einen anderen Ort ermöglichen.

(5) Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Die Ersatzpflicht trifft neben ihm auch seine Verwandten und seinen Ehegatten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. Die Verpflichtung zum Ersatz geht auf die Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich auf den Nachlaß.

(6) Dauert die Notlage eines Hilfeempfängers, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der im Ausland in Untersuchungshaft ist oder eine Freiheitsstrafe verbüßt, länger als zwei Monate, so ist vom Eintritt der Hilfsbedürftigkeit an Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes zu gewähren. Absatz 4 bleibt unberührt.

(7) Die Hilfeleistung kann abgelehnt werden, wenn festgestellt wird, daß der Hilfesuchende frühere Hilfen mißbraucht hat, es sei denn, daß er im Falle der Ablehnung einen ernsten Nachteil an Leib, Leben oder Gesundheit erleiden würde.
wie man sieht, kann nach Absatz (7) diese Hilfeleistung auch abgelehnt werden, wenn ein Fehlverhalten ... welches klar definiert ist ... vorgelegen hat

da wirst du dann halt drunter gefallen sein, oder ??
außerdem steht in Absatz (6), dass Bedürftigkeit nach dem 12. SGB festzustellen ist

bleibt die Frage, warum du uns hier nie vollständige Informationen lieferst !?
 
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Ja, sie haben keine Lust, dem Konsulargesetz nachzukommen und berufen sich auf das SGB 12
Mit so einer Begründung wirst du keinen Anwalt finden.

Ein Konsulat MUSS Entscheidungen begründen und das rechtlich stichfest,
deswegen starten Sachbearbeiter im Ausland auch mal eben mit Besonldungsgruppe A10-A13 AUFSTEIGEND, je nach Dienstgrad und Sprachkenntnis!

Hätte ich eine andere Fremdsprache als English gehabt, wäre ich auf so eine Stelle geil gewesen!
 
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das Ganze ist schon zigmal durchgekaut

und der User hat seine gesamte Geschichte nicht allzu schlüssig offengelegt und auch nicht die Begründung geliefert, warum er in Chile festgehalten wird
es war aber anzunehmen, aus 1000 Informationsfetzen zusammengekeltert, dass es um schwere?! häusliche Gewalt ... an seiner wohl chilenischen?! (Noch??)Ehefrau ... geht, oder ging
es ging jedenfalls um eine gedrohte Haftstrafe von 5 Jahren, und bei 5 Jahren Haftdrohung kann das nicht bloss mal schnell eine Schelle gewesen sein

warum ihm nach SGB 12 Sozialhilfe aus D verweigert wird, hat er auch nicht schlüssig dargelegt, aber auch dafür wird es ausreichend Gründe geben
aber wenn ich SGB 12 richtig verstehe, hat jemand seine Bringschuld nicht erbracht ... also auf deutsch gesagt, der Behörde die Unterlagen nicht übermittelt

also, mein Finanzamt wird da auch pelzig, wenn ich meine Steuererklärung = Dokumente nicht einreiche
eine gewisse Bringschuld hat man halt auch selber, wenn man vom Staat=der Allgemeinheit was will, insbesondere Kohle
Jetzt verbluefst Du mich aber. Du kannst ja, wenn Du willst.
Hatte Dich fasst schon zu den gedaechnislosen Bots in die Ecke gestellt.
Da hier wahrscheinlich wenige Spanisch koennen, uebersetze ich mal die Anklage:
Psychologische Gewalt.
Da ich nicht einmal versuche rum zu bruellen und noch weniger schlage war es dem Richter klar, dass es nur um "Zeitgewinn" ging und ich wurde frei gesprochen.
Das aktuellste Verfahren geht um Morddrohungen.
Das zu den Gruenden.

Das Konsulat ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, Auskuenfte an Frau Siegl, Sachbearbeiterin im Bezirk Schwaben (Schoene Gruesse) weiter zu reichen.
Deshalb hat Frau Siegl gegen das SGB 12 verstossen und ohne Schiedsstelle, wie seit Oktber 2021 vorgeschrieben, die Hilfe eingestellt.

Die Bringschuld hat in diesem Fall das Konsulat, weil es auf diese Mittel zurueckgreifen will.
Aber selbst wenn nicht, ohne Rechtshilfe bin ich auch sowieso nicht in der Lage Dokumente einzureichen.

zitieren wir ihn doch mal her, diesen Paragraphen:


wie man sieht, kann nach Absatz (7) diese Hilfeleistung auch abgelehnt werden, wenn ein Fehlverhalten ... welches klar definiert ist ... vorgelegen hat

da wirst du dann halt drunter gefallen sein, oder ??
außerdem steht in Absatz (6), dass Bedürftigkeit nach dem 12. SGB festzustellen ist

bleibt die Frage, warum du uns hier nie vollständige Informationen lieferst !?
Ein Fehlverhalten wurde weder zitiert noch nachgewiesen. Man beruft sich auf Frau Siegl.

Und es ist nicht nur nach dem SGB 12 "festzustellen" sondern auch die Saetze einzuhalten, was auch nicht passiert ist. Mit der Begruendung des "Ermessensspielraums", weil ja im SGB 12 steht, dass Menschen im Ausland kein Anrecht auf Hilfe haben.

Wenn ich der Meinung bin, dass das Steuerrecht nur bedingt auf mich zutrifft und dem Staat nur Steuer laut meines "Ermessens" bezahle, sitze ich schnell im Knast, als ich schauen kann.

Mit so einer Begründung wirst du keinen Anwalt finden.

Ein Konsulat MUSS Entscheidungen begründen und das rechtlich stichfest,
deswegen starten Sachbearbeiter im Ausland auch mal eben mit Besonldungsgruppe A10-A13 AUFSTEIGEND, je nach Dienstgrad und Sprachkenntnis!

Hätte ich eine andere Fremdsprache als English gehabt, wäre ich auf so eine Stelle geil gewesen!
In der Botschaft koennen sie machen was sie wollen. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Auswertigen Amt wurde von der gleichen Sachbearbeiterin, Frau Nuss, vom Konsulat "bearbeitet". Dabei kommt sicher sehr viel raus.

Sei froh, dass Du nicht auf so etwas gesetzt hast. Waerend meiner Kontakte zur Botschaft hat hier der Botschafter 4 mal gewaechselt und jetzt weiss ich nicht einmal, ob schon wieder ein Neuer da ist.

Und als ich hier nach Chile kam, konnte ich auch kein einziges Wort Spanisch. Also ist das mit der Sprache auch nur "vorgeschoben".

Aber so wie es aussieht gibt es in D nur Solidaritaet fuer Ukrainer, nicht fuer Deutsche und es wird sich keine Anwalt melden, der fuer die 25 Euerlinge Rechtshilfe pro Stunde etwas machen wird, vor allem, wenn nicht sicher ist, dass er sie ueberhaupt bezahlt bekommt.
Und ohne Anwalt
also solche Situationen entstehen nicht von einer Minute auf die andere,
da muss man schon vorher entgegenwirken, und Mittellos in Chile ist man eben ziemlich am @rsch,
dazu 2 Kinder ? von was habt Ihr vorher gelebt ?
Ausreisesperre ... setzt wohl eine entsprechende Straftat voraus, ich würde sagen selavi pomfrit.
wie Recht Du hast.
Ich versuche das seit 5 Jahren zu "loesen".
5 Jahre, die meinen Kindern ihr Vater weggenommen wurde, nur auf Grund von Verlaeumdungen.

Wie ich diesen "Rechtsstaat" liebe.

Ein Vater, der noch ein bisschen Geld fuer einen Anwalt hatte, hat den Staat hier wegen so etwas verklagt und schlappe 100 Riesen "Entschaedigung" bekommen.

Wenn man nicht genug kaempft, dann gehen die Kinder gleich in den "Verkauf" nach Italien, Schweden, etc.
Norwegen hat das glaube ich erst neulich verboten.
Durchschnittspreis liegt glaube ich bei so ca. 10 Riesen pro Kind und ja, es gibt kein Rueckgaberecht.

Deshalb ist ein Fall aufgeflogen, als sich ein italienische Weisenhaus beschwert hat, dass es keine chilenischen Maedchen aufnimmt, die sich nicht fuer den Missbrauch eignen.
 
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...In der Botschaft koennen sie machen was sie wollen. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde...
Du machst das auch VOLLKOMMEN falsch,
wenn du Beamte mit Dienstaufsichtsbeschwerden nervst, machst du die Dinge noch viel schlimmer,
denn so eine Beschwerde muss dir lediglich im Eingang bestätigt werden, NICHT MEHR UND NICHT WENIGER!
Ob der Vorgesetzte des Beamten ihm dafür das Puploch kitzelt, ihn ausschimpft, oder irgendwas anderes macht, ist nirgendwo festgesschrieben...
Generell solltest du mal einen Einblick in das Beamtenrecht nehmen, damit du überhaupt verstehst, was überhaupt geht, aber gut . . .


Als Tipp für dich,
wenn du bei einem Beamten Eindruck schinden willst, bist du entweder perfekt vorbereitet
und knallst die "Mein Haus, Mein Auto, Meine Frau Nummer"
mit den Unterlagen perfekt auf dessen Tisch und gibst ihm erstmal eine Stunde was zum stempeln und aus den Schränken wühlen,

ODER,

du führst ihm vor Augen, dass er sich NICHT an DIENSTANWEISUNGEN oder DIENSTDURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN gehalten hat mit seinem Verwaltungsakt den er durchgeführt hat.
Das ist nämlich die einzige Nummer, wie du ihn in seiner Arbeit behindern kannst und ihm Steine in den Weg legst, die ihn zu Fall bringen könnten,
denn es geht um den VERWALTUNGSAKT selbst und nicht um die Arbeit der betreffenden Person!!!


Menschen wie du, die so eine Sprache benutzen, werden von Anwälten GENERELL nicht angenommen, wenn die Anwälte schlau sind,
den die Wissen, dass sie MEISTENS, selbst, wenn der Fall gewonnen wird, die Zahlungsmoral bei Leuten wie dir NAHE 0 geht ;) ...

Von daher, der Anwalt hat direkt von Anfang an keinen Bock sich mit Leuten wie dir abzugeben,
die so nach außen tragen, was sie von Papierschubsern halten, weil sie genau wissen, dass sie von dir außer einer eidesstattlichen Versicherung, nichts zu erwarten haben . . .
Sei froh, dass Du nicht auf so etwas gesetzt hast. Waerend meiner Kontakte zur Botschaft hat hier der Botschafter 4 mal gewaechselt und jetzt weiss ich nicht einmal, ob schon wieder ein Neuer da ist.
Den Botschafter interessiert das doch einen SCHEISSDRECK, der kiegt das wenn überhaupt nur für eine Unterschrift in einer Unterschriftenmappe vorgelegt!
Was denkst du denn ist die Aufgabe eines Botschafters?
Denkst du, der ist der verlängerte Arm des Job Centers in der Sachbearbeitung im Ausland?!
 
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Du machst das auch VOLLKOMMEN falsch,
wenn du Beamte mit Dienstaufsichtsbeschwerden nervst, machst du die Dinge noch viel schlimmer,
denn so eine Beschwerde muss dir lediglich im Eingang bestätigt werden, NICHT MEHR UND NICHT WENIGER!
Ob der Vorgesetzte des Beamten ihm dafür das Puploch kitzelt, ihn ausschimpft, oder irgendwas anderes macht, ist nirgendwo festgesschrieben...
Generell solltest du mal einen Einblick in das Beamtenrecht nehmen, damit du überhaupt verstehst, was überhaupt geht, aber gut . . .


Als Tipp für dich,
wenn du bei einem Beamten Eindruck schinden willst, bist du entweder perfekt vorbereitet
und knallst die "Mein Haus, Mein Auto, Meine Frau Nummer"
mit den Unterlagen perfekt auf dessen Tisch und gibst ihm erstmal eine Stunde was zum stempeln und aus den Schränken wühlen,

ODER,

du führst ihm vor Augen, dass er sich NICHT an DIENSTANWEISUNGEN oder DIENSTDURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN gehalten hat mit seinem Verwaltungsakt den er durchgeführt hat.
Das ist nämlich die einzige Nummer, wie du ihn in seiner Arbeit behindern kannst und ihm Steine in den Weg legst, die ihn zu Fall bringen könnten,
denn es geht um den VERWALTUNGSAKT selbst und nicht um die Arbeit der betreffenden Person!!!


Menschen wie du, die so eine Sprache benutzen, werden von Anwälten GENERELL nicht angenommen, wenn die Anwälte schlau sind,
den die Wissen, dass sie MEISTENS, selbst, wenn der Fall gewonnen wird, die Zahlungsmoral bei Leuten wie dir NAHE 0 geht ;) ...

Von daher, der Anwalt hat direkt von Anfang an keinen Bock sich mit Leuten wie dir abzugeben,
die so nach außen tragen, was sie von Papierschubsern halten, weil sie genau wissen, dass sie von dir außer einer eidesstattlichen Versicherung, nichts zu erwarten haben . . .

Den Botschafter interessiert das doch einen SCHEISSDRECK, der kiegt das wenn überhaupt nur für eine Unterschrift in einer Unterschriftenmappe vorgelegt!
Was denkst du denn ist die Aufgabe eines Botschafters?
Denkst du, der ist der verlängerte Arm des Job Centers in der Sachbearbeitung im Ausland?!
Also erst seit ich nicht mehr direkt mit dem Botschafter spreche, haben sich groessere Schwierigkeiten "ergeben".
Warum sollte ich mich mit "Sachbearbeitern" abgeben, die koennen das doch garnicht entscheiden. Dafuer haben die doch gar keine
Dienstdurchfuehrungsvorschriften.
 
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Also nicht das du mich falsch verstehst,
ich bin ehrlich zu dir!

Das kann man schätzen, oder man kann es falsch verstehen!
( Bevor du jetzt ausrastest und mich beschimpfst @immernochIch )
Wenn ich mal ausrasten sollte, dann sicher nicht wegen so Etwa. Ich schaetze Ehrlichkeit und vor allem Direktheit.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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