Unterstellen wir einmal, dass es eine gesundheitliche Gefährdung gäbe, welchen Schaden richten dann die Maßnahmen an.
Rechtfertigt das Bisschen an Gesundheitsschutz noch den Zuwachs an Selbstmorden (wegen wirtschaftlichem Ruin, wegen desozialisierung, wegen digitalen Mobbing, ...), den Zuwachs an Gewalt in den Familien, die zunehmende Gewalt der staatlichen Bullies gegen Tanzende die Freiheit, die schlechtere Bildung für Arme, ....
Rechtfertigt das Bisschen mehr an vermeintlichen Schutz die Tyrannisierung der Gesellschaft und die strafrechtliche Verfolgung von politischer Notwehr gegen diese Maßnahmen, die das friedliche Zusammenleben der Menschen unter staatliche Kontrolle stellt und damit den Einzelnen entwürdigt?
Oder schützt
Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes auch für die Abwehr staatlicher, grundgesetzfeindlicher Unrechtmaßnahmen?
Zählen Flaschenwürfe von Feiernden gegen anrückende Polizisten zur politischen Notwehr?
Über diesen Thread möchte ich diskutieren, welchen Wert das Grundrecht der Versammlungsfreieheit und der Lebensgestaltung noch genießt, und welchen Schutz der Bürger gegenüber von Zwangsmaßnahmen der Polizeit genießt.
- Zahlt der Staat Schmerzensgeld für unrechtmäßig gesprengte Parties, Beerdigungsfeiern, ...?
- Werden die verantwortlichen BeamtInnen für Amtsmissbrauch zur Rechenschaft gezogen?
- Haben Beamte/Polizisten ein Verweigerungsrecht, wenn sie Maßnahmen durchsetzen sollen, die ihrer Meinung nach grundgesetzfeindlich und damit Staasfeindlich sind
Mit Blick auf StGB §111 noch folgende Erklärung: Aus meinem Text und aus diesem Threat ist nicht anzuleiten, dass ich die aktuell zu beobachtenden Aktionen der Notwehr oder Formen des Widerstands gegen die Corona-Maßnahmen befürworte. Das Bestreben ist viel mehr, die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Beispiel aktueller Entwicklungen besser zu verstehen.