Das dürfte aber nicht so einfach sein weil eben nur eine Teilwiedervereinigung stattgefunden hat die umfassende Wiedervereinigung nämlich hat der CDU Kanzler Kohl verspielt.
Stimmt, wenn Du davon ausgehst, dass eine Regierung daran interessiert ist, das GG zu ändern.
Ich allerdings gehe davon aus, dass das dem Volk obliegt.
Und zwar direkt.
Kohl hat es damals verhindert, er wollte keine Verfassungsdiskussion. Logisch, Kohl war ja auch nicht der Vertreter des Volkes, sondern Vasall der Besatzer, wie auch Merkel.
https://www.kas.de/de/web/geschicht...-/content/beitrittserklaerung-der-volkskammer
"Alternative Wege zur deutschen Einheit
Im Vorfeld der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 fand eine kurze, aber mit großer Intensität geführte Debatte über den besten Weg zur staatlichen Einheit Deutschlands statt.
Seit dem Moskau-Besuch Kohls am 10. Februar 1990 stand das Tor zur Wiedervereinigung offen. Der Kreml hatte erstmals seit 1945 das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen anerkannt.
Die Debatte spitzte sich zu auf die Frage, ob die Vereinigung über Artikel 146 des Grundgesetzes, also über eine verfassunggebende Versammlung mit anschließender gesamtdeutscher Volksabstimmung über eine neue Verfassung, oder über Artikel 23 des Grundgesetzes, also über einen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, verwirklicht werden sollte. Während die Anwendung des Artikels 146 Neuland bedeutete, gab es für eine Lösung nach Artikel 23 ein historisches Beispiel, der Beitritt des Saarlandes am 1. Januar 1957. Auf dieses historische Beispiel verwiesen die Befürworter einer Lösung der Wiedervereinigungsfrage nach Artikel 23. Die erfolgreiche Eingliederung des Saarlandes zeige, dass zeitlich und inhaltlich wirksame Übergangslösungen zulässig und möglich seien, um den Bedürfnissen des beitretenden Teils Rechnung zu tragen. Als weitere Argumente führten die Verfechter der Beitrittslösung die Möglichkeit eines raschen Weges zur deutschen Einheit angesichts der Risiken unvorhersehbarer außenpolitischer Entwicklungen sowie die Beibehaltung des bewährten, in der ganzen Welt als vorbildlich anerkannten Grundgesetzes an.
Dagegen sahen die Anhänger einer Anwendung des Artikels 146 die Möglichkeit einer größeren demokratischen Legitimation und breiten Akzeptanz der Wiedervereinigung Deutschlands in der Bevölkerung durch die Ausarbeitung und Verabschiedung einer neuen, gesamtdeutschen Verfassung in einer Volksabstimmung.
Verfassungsrechtlich möglich, zu diesem Zeitpunkt aber politisch keine Option mehr, die ernsthaft diskutiert wurde, war die Bildung einer deutschen Konföderation.
Zu nennen ist in diesem Zusammenhang in erster Linie das „Zehn-Punkte-Programm“ des Bundeskanzlers vom 28. November 1989, in dem Kohl als Übergangsstadium auf dem Weg zu einer bundesstaatlichen Ordnung die Bildung „konföderativer Strukturen“ ins Auge gefasst hatte. Angesichts der desolaten wirtschaftlichen Lage in der DDR, die auf alle Gebiete des Lebens ausstrahlte, wies eine staatenbündische Lösung im Vergleich zu den genannten anderen Optionen wesentliche Nachteile auf. Das Solidaritätspotential der Deutschen, das einem finanziellen Lastenausgleich als politische Stütze dienen musste, ließe sich nicht in der gleichen Weise mobilisieren wie bei einem staatlichen Zusammenschluss. Auch wäre fraglich gewesen, ob das Volk, das die Parteidiktatur der SED in einem günstigen Augenblick mit dem Mittel friedlicher Demonstration gestürzt hatte, die Geduld aufbrachte, für eine zeitlich nicht klar bestimmte Übergangszeit in einer sich mit unbestimmtem Ziel allmählich reformierenden DDR zu leben."
LG
Debitist