Ein Verwaltungsgericht kann über eine üble Nachrede/Beleidigung einer Person nicht urteilen, weil Straf- bzw Zivilrecht zieht, ist schon klar. Die Meinung , dass Höcke ein Faschist ist, darf man haben, weil Höcke faschistischem Gedankengut nahe steht. Wenn die Meinung über Höcke in einem Slogan wie Höcke-Faschist sich niederschlägt, geht natürlich die Meinungsfreiheit vor, ein anderer kann ja anderer Meinung sein. Höcke könnte sich gegen die persönliche Zuschreibung Faschist wehren. Das wäre an einem anderen Gericht zu verhandeln.
Also sich bin der Meinung, der Höcke hat sein Studium verkackt, weil er daraus nichts gelernt hat, er hat halt immer noch eine faschistisch aufgebaute Gedankenwelt.
Hier ist alles was gebraucht wird dazu :
https://taz.de/Ist-Bjoern-Hoecke-ein-Faschist/!5662526/