Aber Ja doch. *Heiterkeit
Der Link hilft vielleicht deiner und den der AfD Fuzzys auf die Sprünge.
https://www.sueddeutsche.de/politik...-aber-auf-frauen-darf-man-schiessen-1.2843566
Aber nein, die "Beweise" sind wasserdicht, was euch aber nicht daran hindert es dumm-plump weiterhin zu leugnen.
Innerhalb der engen gesetzlichen Regeln, nun das kann man ja weglassen, ist ja jetzt total in, sich an keine Regeln und Gesetze zu halten!
Ich weiß ja nicht ob du bei der Bundeswehr warst, aber wenn wir da Wache gelaufen sind, durften wir auch von der Schusswaffe Gebrauch machen und komischerweise auch gegenüber weiblichen Eindringlingen.
Aber für dich nochmal zum nachlesen:
„MM“-Frage: „Frau Petry, Sie fordern, an den Grenzen ‚wieder Recht und Ordnung herzustellen‘. Was heißt das?“
Antwort Petry: „Wir brauchen umfassende Kontrollen, damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können.“
„MM“-Frage: Die Grenze zu Österreich ist mehr als 800 Kilometer lang. Wie wollen Sie die durchgängig kontrollieren?“
Antwort Petry: „Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile ‚Petry will Grenzzäune errichten‘ provozieren wollen.“
„MM“-Frage: „Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?“
Antwort Petry: „Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.“
„MM“-Frage: „Wie hoch sollen die Zäune sein?“
Antwort Petry: „Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.“
„MM“-Frage: „Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?“
Antwort Petry: „Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.“
„MM“-Frage: „Und wenn er es trotzdem tut?“
Antwort Petry: „Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.“
„MM“-Frage: „Nochmal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?“
Antwort Petry: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“
„MM“-Frage: „Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?“
Antwort Petry: „Ich habe das Wort ‚Schießbefehl‘ nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.“
Das entsprechende Gesetz:
Paragraph 11 des ‚Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes‘ (UZwG), dass Bundespolizisten ‚im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen’ dürfen, ‚die sich der wiederholten Weisung, zu halten’ oder sich durchsuchen zu lassen, ‚durch die Flucht zu entziehen versuchen’. Dem Wortlaut nach dürften Bundespolizisten also auf jemanden schießen, der auf Aufforderung nicht anhält, sondern flüchtet. Das Gesetz besteht aber nicht nur aus Paragraph 11. Da ist zum einen auch Paragraph 12, der besagt, dass Schusswaffen nur gebraucht werden dürfen, wenn wirklich kein anderes Mittel in Frage kommt.“
https://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html
Es wird von Personen geredet, weder von Männern, Frauen, oder Kindern!