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Prof. Dr. Jörg Meuthen
1 Std. ·
Liebe Leser, vor wenigen Tagen erging am Amtsgericht Weimar ein Urteil, das zumindest einer kleinen Sensation gleichkommt: In der 19-seitigen Urteilsbegründung wurde nämlich mit Merkels grundrechtswidriger Corona-Politik in einer Schonungslosigkeit abgerechnet, die nach meinem Kenntnisstand zumindest in juristischen Kreisen bislang ihresgleichen sucht.
Leider hat dieses Urteil keine bundesweite Bedeutung, weshalb es auch nur für eine „kleine“ Sensation reicht - Signalcharakter hat es aber allemal, und ich empfehle jedem Leser, den entsprechenden FOCUS-Artikel des Journalisten Göran Schattauer vollständig durchzulesen:
https://www.focus.de/.../thueringer-urteil-bringt...
Im folgenden werde ich zentrale Inhalte aus diesem Artikel zusammenfassen.
Ausgangspunkt von allem war ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Bürger, der im April zusammen mit seinen Freunden in einem Thüringer Hinterhof seinen Geburtstag feierte, was gegen die damalige Corona-Verordnung verstieß. Gegen das drohende Bußgeld zog der Bürger vor Gericht, und die Richter nahmen das Verfahren nun zum Anlass, das Wegschließen von uns Bürgern durch Merkel, Spahn, Söder, Lauterbach und wie sie alle heißen mögen, komplett infrage zu stellen.
Interessanterweise beschränkte sich das Gericht hierbei nicht auf eine Betrachtung der Situation im Frühjahr 2020 in Thüringen, sondern nahm auch den sogenannten Wellenbrecher-Lockdown aus dem November 2020 ins Visier, der ja dank andauernder Verlängerung und Verschärfung letztlich bis heute gilt - an Bezug zur Aktualität fehlt es diesem Urteil also gewiss nicht.
Und an Sprengkraft schon gar nicht: Das allgemeine Kontaktverbot sei „verfassungswidrig“, denn mit dieser Maßnahme habe der „demokratische Rechtsstaat“ ein „Tabu verletzt“ und gegen die „als unantastbar garantierte Menschenwürde“ verstoßen. Durch die „erzwungene physische Distanz“ zwischen Menschen hätten die politischen Entscheider die „Grundlagen der Gesellschaft“ angegriffen und die Freiheitsrechte von uns Menschen auf unverhältnismäßige und damit unzulässige Weise beschnitten.
Damit handele es sich bei den Lockdown-Maßnahmen um eine „katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen“. Die Lage sei trotz der weitreichenden Konsequenzen nicht allumfassend geprüft worden.
Insbesondere habe im Frühjahr 2020 weder in Thüringen noch sonstwo in Deutschland ein „allgemeiner Gesundheitsnotstand“ geherrscht, der unser Gesundheitssystem in Richtung seines Zusammenbruchs zu bringen drohte, und auch die Zahl der Todesfälle drohte nicht in „vollkommen andere Dimensionen“ zu steigen als bei den „regelmäßig vorkommenden Grippewellen“.
Die Anmerkung sei an dieser Stelle erlaubt, dass die Richter sich nicht scheuen, das angeblich so böse Unwort der „Grippewelle“ in ihr Urteil hineinzuschreiben - während doch Merkel und Co. nicht müde werden, zusammen mit ihren gut bezahlten GEZ-Helfern den Bürgern einzuhämmern, dass Corona und Grippe unter gar keinen Umständen in irgendeiner Form miteinander vergleichbar seien.
Zurück zum Urteil aus Weimar: Aufgrund dieser eigenen Fehlleistung habe der Staat also kein Recht gehabt, einen solchen Lockdown anzuordnen und damit „die umfassendsten und weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik“ durchzusetzen.
Ganz konkret schreibt dieses mutige Gericht der Regierung ins Stammbuch, was den Staat insbesondere nichts anzugehen hat:
„Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“
Mit seinem Kontaktverbot habe der demokratische Rechtsstaat „ein bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes Tabu verletzt“, woran „kein Zweifel“ bestehen könne. Dem Bürger werde so auch seine grundlegende Freiheit genommen, für sich selbst zu entscheiden, welche Risiken er eingehen will - nun könne er eben nicht mehr frei wählen, ob er „abends ein Café oder eine Bar“ besuchen und dabei eben auch eine „Infektion mit einem Atemwegsvirus in Kauf“ nehmen wolle.
Eine weitere Passage lässt übrigens tief blicken, was das linksgrün-sozialistische Menschenbild Merkels angeht: Die Bürger seien für den Staat Objekte, die er mit Zwang „auf Abstand“ bringen müsse. „Das freie Subjekt, das selbst Verantwortung für seine und die Gesundheit seiner Mitmenschen übernimmt, ist insoweit suspendiert.“
Schließlich weist das Gericht noch darauf hin, dass sich der zweimal verlängerte „Wellenbrecher-Lockdown“ nicht als geeignet erwiesen hat, das Infektionsgeschehen und „insbesondere die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle“ signifikant zu beeinflussen.
Soweit zum Urteil des Amtsgerichts Weimar. Erstaunlich ist, dass ein solches Urteil nicht schon längst vom Bundesverfassungsgericht gefällt wurde. Hierzu die Einschätzung von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting, zitiert aus einem von ihm für die „Welt“ verfassten Gastbeitrag:
„Unvorstellbar war es auch, dass Karlsruhe keine Anstalten macht, den Regierenden Grenzen zu setzen. Während sich Ex-Verfassungsrichter in Interviews und Gastbeiträgen mahnend zu Wort melden, schweigen ihre Nachfolger. Seit Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht der Lockdown-Politik kein einziges Mal - sei es auch nur in einem Nebensatz - Grenzen gesetzt. So hart der Vorwurf auch klingen mag: Das Bundesverfassungsgericht gehört zu den großen Versagern in der Corona-Krise.“
https://www.welt.de/.../Corona-Krise-Scheitert-eine-ganze...
Die aktuellen Verfassungsrichter mögen zur Lockdown-Politik schweigen, aber Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier als hochgeachteter ehemaliger Präsident dieses Gerichts hat sich nun zu Wort gemeldet; auch ihn möchte ich zitieren:
„Mich stört, dass so manche Verantwortliche in der Politik offensichtlich meinen, man dürfe in Zeiten der Pandemie so ziemlich alles an Einschränkungen vornehmen. Sie orientieren sich auch vornehmlich an den Ratschlägen von Naturwissenschaftlern und hören zu wenig auf Verfassungsjuristen und Sachverständige, die etwas sagen könnten zu den gesellschaftlichen Nebenwirkungen der Corona-Bekämpfung. Die Politik ist auch dem Freiheitsschutz der Bürger verpflichtet. Die Menschen in diesem Land sind keine Untertanen. Man muss auch die ökonomischen, sozialen und kulturellen Lebensgrundlagen der Menschen im Auge behalten.“
https://www.morgenpost.de/.../Verfassungsjurist-Papier...
Ganz genau so ist das! Anstatt aber unsere elementaren Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, verfolgt diese Regierung laut Andreas Rosenfelder von der „Welt“ das „kafkaeske Ziel, die Arbeitsfähigkeit der deutschen Gesundheitsämter beim Abarbeiten von Infektionsmeldungen sicherzustellen.“
https://www.welt.de/.../Corona-Strategie-Die-No-Covid...
Wer in seiner Berliner Blase kafkaeske Ziele verfolgt, hat offenbar keinen richtigen Blick mehr für unsere freiheitlichen Grundrechte. Passend hierzu empfehle ich Ihnen allen einen weiteren Beitrag aus dem FOCUS, diesmal von Ulrich Reitz, der sich mit den drohenden andauernden Einschränkungen unserer Grundrechte befasst; die Vorhersage des Journalisten ist düster:
„Bis zum Ende von Angela Merkels Amtszeit wird es auch für Geimpfte keine Rückkehr zu deren Grundrechten geben. Das jedenfalls scheint der Plan der Inhaberin der Richtlinienkompetenz zu sein.“
https://www.focus.de/.../analyse-bis-angela-merkel...
Herr Reitz weist zudem süffisant darauf hin, dass Merkel der Bewertung ihrer Arbeit durch kommende Akteure bereits heute vorgreifen möchte: Sie sei, so die Kanzlerin, „bis jetzt der Aufgabe gerecht geworden“.
Fehlerhafter könnte eine Einschätzung kaum sein. Nichts, wirklich nichts von politischer Bedeutung, was Merkel in die Hand genommen hat, ist im Sinne der Bürger unseres Landes zu einer langfristig guten Lösung gebracht worden - und mit ihrer aktuellen Politik wird sie unser Land vollends ruinieren.
Ich wiederhole daher in aller Klarheit die Forderungen unserer Bürgerpartei (wohlgemerkt immer unter Beachtung der momentan noch gebotenen Hygienemaßnahmen):
Ausstieg aus dem Lockdown, Ende der ruinösen Arbeitsverbote für Millionen Menschen in Deutschland, Öffnung der Schulen, Vorsorge für die Risikogruppen - und selbstverständlich auch ein Ende des ebenfalls von Merkel, Söder & Co. zu verantwortenden Impfchaos, dessen versuchte Verteidigung für Merkels verlängerten Arm Helge Braun übrigens zu einem peinlichen Desaster wurde, und das sogar im ZDF bei „Maybrit Illner“.
https://www.tichyseinblick.de/.../bei-illner.../
Höchste Zeit, uns Bürgern unsere Grundrechte zurückzugeben. Höchste Zeit, den Ruin unseres Landes noch zu stoppen. Höchste Zeit für die #AfD