Lieber "Druckbert", deine folgende Aussage ist leider falsch:
>>>Den Höcke darfst du auch nicht mehr als Faschisten verunglimpfen, hat ein Gericht festgestellt, nein kein Verwaltungsgericht im Schnellbeschlussverfahren vorläufig!, ein Amtsgericht.<<<
Das aktuelle Urteil des Landgerichts Hamburg, auf das du dich anscheinend beziehst, hatte (auf Antrag Höckes) dem FDP-Fraktionsvorsitzenden im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, untersagt, weiter zu behaupten, dass Höcke gerichtlich als Faschist eingestuft wurde. Denn das stimmt ja auch nicht.
Hintergrund: Bei einer AfD-Veranstaltung letztes Jahr in Eisenach meldeten AfD-Gegner eine Demo mit dem Motto "Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke" an. Daraufhin genehmigte die Stadt Eisenach die Demo mit der Auflage, dass die Bezeichnung Höckes als Faschisten im Rahmen der Kundgebung untersagt ist.
Dagegen klagten die Veranstalter der Demo mit Erfolg. Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Meiningen, dass die Auflage der Stadt nach summarischer (grober) Prüfung rechtswidrig sei. Die Richter argumentierten, dass die Kläger viele Indizien vorgebracht hätten, die die Bezeichnung Höckes als Faschisten rechtfertigen würden. Damit hätten die Kläger nach Auffassung des Gerichts in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen sei, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage basiere.
Das heißt also zusammengefasst, lieber "Druckbert", dass die Aussage (wie die des FDP-Politikers), ein Gericht selbst hätte Höcke als Faschisten bezeichnet oder eingestuft, falsch ist und deshalb so auch nicht verbreitet werden darf.
Die letztjährige Entscheidung des Verwaltungsgerichts lautet vereinfacht: Nur, wenn die Bezeichnung als "Faschist" aus dem Kontext einer veröffentlichten Meinung glaubhaft und nachvollziehbar begründet wird, ist sie im Rahmen der freien Meinungsäußerung erlaubt. Sonst aber nicht!
Eigentlich logisch: Je begründeter Kritik vorgebracht wird, umso deutlicher darf die Wortwahl im Rahmen der freien Meinungsäußerung auch ausfallen. Dieses grundlegende Rechtsverständnis scheint allerdings auch hier bei vielen Forenteilnehmern unbekannt zu sein.