"Glaube" hat dabei nichts verloren,
du weichst Jeder Diskussion aus, die für dich unangenehm erscheint.
Die "Fakten" sind klar und begründet:
Der Richter begründete seine Entscheidung damit, „dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen. Eine volksverhetzende Äußerung ist hiermit nicht verbunden, sondern die Darstellung einer Realität, die sich jedem erschließt, der sich mit der Geschichte der Wanderungsbewegungen befasst.“
Bei seiner Urteilsbegründung hatte der Richter die Auswirkungen von Wanderungsbewegungen der Geschichte dargelegt, die dazu geführt hatten, dass ganze Zivilisationen und Kulturen vom Erdboden verschwunden sind.
Migrationsbewegungen endeten teilweise mit erheblichem tödlichen Ausgang
Dabei zeige sich, dass Migration nicht erst ein Problem Europas oder Deutschlands seit dem Jahr 2015 sei, sondern seit Jahrtausenden bestehe. „Diese Migrationsbewegungen endeten teilweise auch mit erheblichem tödlichen Ausgang“, so der Richter. Beispielhaft sei dies am Untergang des römischen Reiches belegt. Einwanderer hätten sich nur in überschaubarer Zahl integrieren lassen. „Sobald die kritische Menge überschritten war und sich eigenständige handlungsfähige Gruppen organisierten, verschob sich das Machtgefüge und die alte Ordnung löste sich auf; das römische Reich ging mitsamt seiner Kultur unter“, wird aus Alexander Demandts Buch: „Das Ende der alten Ordnung“ zitiert. Ein Beispiel von vielen in der Geschichte.
Das Gericht konnte demnach nicht erkennen, dass sich der Slogan „Migration tötet“ nur auf den Tod von Menschen beziehen muss. Auch ein kultureller Tod könne ein Tod im Sinne des Werbeslogans des NPD-Plakates sein. Damit könne dem Spruch „Migration tötet“ wiederum keine volksverhetzende oder menschenverachtende Wirkung beigemessen werden, „denn eine bestehende Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben ist nicht von der Hand zu weisen“.
Zudem geht der Richter auf die nicht von der Hand zu weisende Ausländerkriminalität ein. Die Broschüre des Bundeskriminalamts belege, dass Migration auch zu Tötungsdelikten führe. Nichtdeutsche seien bei Straftaten überdurchschnittlich vertreten, „nämlich mit 74 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 11,5 Prozent“.
Darüber hinaus folgen Hinweise zur Kölner Silvesternacht 2015, zu Salafismus, Ehrenmorden und Blutrache. „Hier eine reale Gefahr zu negieren hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen“, heißt es.
Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/2015 in der Tat „zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt“ hat, „die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen. Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war“.