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Weil seine Eltern AfD-Anhänger sind: Tagesmütter lehnen Kleinkind ab

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van Kessel

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Ich hatte auf deine geradezu irre Bemerkung: "Unser Grundgesetz ist keines von Parteien, denn selbst diese müssen sich daran halten (Gewaltenteilung genannt)." geantwortet.
was war an meiner Bemerkung war so seltsam? Parteien stehen nicht über dem Grundgesetz, sie sind es nicht und haben es (als Parteien) auch nicht geschaffen. Auch, wenn die Delegierten aus allen damals vorhandenen Parteien kamen. Den Vorsitz hatte Carlo Schmidt (SPD).

Das Grundgesetz lehnte sich an die Weimarer Verfassung und wurde von Staatsrechtlern und Juristen 1948-1949 (eine Zeit, in welcher man keinen deutschen Flugplatz mehr bauen kann) geschaffen und dem Parlamentarischen Rat zur Abstimmung 1949 vorgelegt. Der Parlamentarische Rat beschloss am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz.

So nun noch einmal: was ist an diesen Tatsachen irre?
 

Ophiuchus

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was war an meiner Bemerkung war so seltsam? Parteien stehen nicht über dem Grundgesetz, sie sind es nicht und haben es (als Parteien) auch nicht geschaffen. Auch, wenn die Delegierten aus allen damals vorhandenen Parteien kamen. Den Vorsitz hatte Carlo Schmidt (SPD).

Das Grundgesetz lehnte sich an die Weimarer Verfassung und wurde von Staatsrechtlern und Juristen 1948-1949 (eine Zeit, in welcher man keinen deutschen Flugplatz mehr bauen kann) geschaffen und dem Parlamentarischen Rat zur Abstimmung 1949 vorgelegt. Der Parlamentarische Rat beschloss am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz.

So nun noch einmal: was ist an diesen Tatsachen irre?

Wohin hat Weimar geführt :kopfkratz:
 

van Kessel

Deutscher Bundespräsident
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Wohin hat Weimar geführt :kopfkratz:
warum fragst du nicht, wohin die Reichsverfassung von 1871 geführt hat damals, als Deutschland erstmalig gegründet wurde? Ich will es dir beantworten: zum Ersten der wirklich großen Kriege. Kaum zu glauben, aber Verfassungen verhindern keine Kriege. Selbst die älteste Demokratie neuer Zeitrechnung wurde im Irak in einen Angriffskrieg (von seinem Führer) geführt.

Daher: Augen auf bei der Wahl!
 

Roquette

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was war an meiner Bemerkung war so seltsam? Parteien stehen nicht über dem Grundgesetz, sie sind es nicht und haben es (als Parteien) auch nicht geschaffen. Auch, wenn die Delegierten aus allen damals vorhandenen Parteien kamen. Den Vorsitz hatte Carlo Schmidt (SPD).

Das Grundgesetz lehnte sich an die Weimarer Verfassung und wurde von Staatsrechtlern und Juristen 1948-1949 (eine Zeit, in welcher man keinen deutschen Flugplatz mehr bauen kann) geschaffen und dem Parlamentarischen Rat zur Abstimmung 1949 vorgelegt. Der Parlamentarische Rat beschloss am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz.

So nun noch einmal: was ist an diesen Tatsachen irre?

Irre ist, dass du wohl nicht weisst, dass schon 1993 der Prof von Arnim davon schrieb, dass die Altparteien sich den "Staat zur Beute" gemacht haben - verfassungswidrig.

Irre ist, was du schriebst auch, weil du nachfolgendes ignorierst:

0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei „etwas ins Rutschen gekommen, wenn der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“, sagte Papier der „Bild“ (Montagsausgabe). „Indem geltendes Recht nicht eingehalten und durchgesetzt wird, wird ein ungutes Gefühl in weiten Teilen der Bevölkerung geweckt, was die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats anlangt. Das führt dazu, dass Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“

Das Resultat dieser Rechtspraxis sei „nach den Wahlen der letzten Zeit offenkundig“, so Papier.

So sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.
 

van Kessel

Deutscher Bundespräsident
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Irre ist, dass du wohl nicht weisst, dass schon 1993 der Prof von Arnim davon schrieb, dass die Altparteien sich den "Staat zur Beute" gemacht haben - verfassungswidrig.
na gut, beenden wir diese Diskussion; sind doch zu viele Verständnisse über Begriffe nicht vorhanden.
 

Eisbaerin

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warum fragst du nicht, wohin die Reichsverfassung von 1871 geführt hat damals, als Deutschland erstmalig gegründet wurde? Ich will es dir beantworten: zum Ersten der wirklich großen Kriege. Kaum zu glauben, aber Verfassungen verhindern keine Kriege. Selbst die älteste Demokratie neuer Zeitrechnung wurde im Irak in einen Angriffskrieg (von seinem Führer) geführt.

Daher: Augen auf bei der Wahl!

das ist interessant, vllt solltest du das mal erklären mit dem ersten wk. wieso führte die verfassung von 1871 zu dem krieg? :coffee:
 

Wolfgang Langer

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Irre ist, dass du wohl nicht weisst, dass schon 1993 der Prof von Arnim davon schrieb, dass die Altparteien sich den "Staat zur Beute" gemacht haben - verfassungswidrig.

Irre ist, was du schriebst auch, weil du nachfolgendes ignorierst:

0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei „etwas ins Rutschen gekommen, wenn der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“, sagte Papier der „Bild“ (Montagsausgabe). „Indem geltendes Recht nicht eingehalten und durchgesetzt wird, wird ein ungutes Gefühl in weiten Teilen der Bevölkerung geweckt, was die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats anlangt. Das führt dazu, dass Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“

Das Resultat dieser Rechtspraxis sei „nach den Wahlen der letzten Zeit offenkundig“, so Papier.

So sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“

13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:

„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.



Matthias Joa (AfD): Arbeitsmarktzahlen belegen anhaltende Asylmigration in unsere Sozialsysteme – Armutszuwanderung sofort stoppen!

Mit einer Großen Anfrage (Landtagsdrucksache 17/10202) hat die AfD-Fraktion beim Arbeits- und Sozialministerium aussagekräftige Daten zur Arbeitsmarktintegration – insbesondere von Asylzuwanderern – in Rheinland-Pfalz eingeholt.

Zu den Ergebnissen äußert sich Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die aktuellen Arbeitsmarktdaten bestätigen unsere Einschätzung, dass der überwiegende Teil der Asylzuwanderer unmittelbar in die staatlichen Sozialsysteme einmündet und dort mit großer Wahrscheinlichkeit langfristig verbleiben wird.“

Matthias Joa erläutert: „Die Arbeitslosenquote von Asylzuwanderern übersteigt die der deutschen Bevölkerung fast um das 10-Fache. Zwei Drittel der Zugereisten sind auch nach ihrem Asylverfahren auf Sozialhilfe angewiesen. Bei Syrern, die seit 2015 die mit Abstand größte Gruppe bilden, liegt der Anteil mit 83% sogar noch wesentlich höher.“

Matthias Joa weiter: „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration – vor allem außerhalb des Niedriglohnsektors – erscheint wenig realistisch. Ganze 86% der arbeitslosen bzw. arbeitssuchenden Asylzuwanderer können keine anerkannte Berufsausbildung oder -qualifikation vorweisen. Mehr als die Hälfte verfügt nicht einmal über den Nachweis eines Schulabschlusses.“

Matthias Joa fordert: „Die Sozialkostenbelastung der öffentlichen Haushalte ist schon heute enorm und wird durch ungesteuerte Zuwanderung weiter zunehmen. Denn Migranten ohne Bildungsabschluss oder Berufsqualifikation haben auch auf lange Sicht kaum Chancen, sozialer Bedürftigkeit mit anschließender Altersarmut zu entgehen. Um unseren Wohlfahrtsstaat auch in Zukunft bewahren zu können, müssen wir umgehend die Anreize für weitere Armutszuwanderung mindern.“

Ihr Matthias Joa
 

Roquette

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Matthias Joa (AfD): Arbeitsmarktzahlen belegen anhaltende Asylmigration in unsere Sozialsysteme – Armutszuwanderung sofort stoppen!

Mit einer Großen Anfrage (Landtagsdrucksache 17/10202) hat die AfD-Fraktion beim Arbeits- und Sozialministerium aussagekräftige Daten zur Arbeitsmarktintegration – insbesondere von Asylzuwanderern – in Rheinland-Pfalz eingeholt.

Zu den Ergebnissen äußert sich Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die aktuellen Arbeitsmarktdaten bestätigen unsere Einschätzung, dass der überwiegende Teil der Asylzuwanderer unmittelbar in die staatlichen Sozialsysteme einmündet und dort mit großer Wahrscheinlichkeit langfristig verbleiben wird.“

Matthias Joa erläutert: „Die Arbeitslosenquote von Asylzuwanderern übersteigt die der deutschen Bevölkerung fast um das 10-Fache. Zwei Drittel der Zugereisten sind auch nach ihrem Asylverfahren auf Sozialhilfe angewiesen. Bei Syrern, die seit 2015 die mit Abstand größte Gruppe bilden, liegt der Anteil mit 83% sogar noch wesentlich höher.“

Matthias Joa weiter: „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration – vor allem außerhalb des Niedriglohnsektors – erscheint wenig realistisch. Ganze 86% der arbeitslosen bzw. arbeitssuchenden Asylzuwanderer können keine anerkannte Berufsausbildung oder -qualifikation vorweisen. Mehr als die Hälfte verfügt nicht einmal über den Nachweis eines Schulabschlusses.“

Matthias Joa fordert: „Die Sozialkostenbelastung der öffentlichen Haushalte ist schon heute enorm und wird durch ungesteuerte Zuwanderung weiter zunehmen. Denn Migranten ohne Bildungsabschluss oder Berufsqualifikation haben auch auf lange Sicht kaum Chancen, sozialer Bedürftigkeit mit anschließender Altersarmut zu entgehen. Um unseren Wohlfahrtsstaat auch in Zukunft bewahren zu können, müssen wir umgehend die Anreize für weitere Armutszuwanderung mindern.“

Ihr Matthias Joa

Danke. Man muss sich erinnern, was Merkel 2005 bei Amtsantritt sagte:

1: "Ich will Deutschland dienen"

2. "Alles was wir tun, muss unter dem Aspekt gesehen, ob wir damit Arbeitsplätze schaffen"

In Spanien sind 55 % der Jugendlichen arbeitslos, in Griechenland 58 %, Kroatien 50%, Italien 40% usw (immer 2013)
https://de.statista.com/infografik/2618/jugendarbeitslosigkeit-in-suedeuropa/

Was brauchen wir da Analphabeten aus kulturfremden Gegenden der Erde?
 

Watson

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dann eigne es dir doch an, das verständnis ;)

Das solltest du und die anderen Minderbegabten mit den nicht ausreichenden Kenntnis in den viele Begriffen, den vieler Facettendie innerhalb der Auslegung dieser Begriffe zu beachten sind ( s. z..B. Begriff Selbstermächtigung) und dem Gesamtkontext , in dem die Begriffe genutzt werden, sich merken.

Rausgepicktes per Halbwissen aus vorliegenden Quellen, selektives Betrachten der Problemlagen in die Tastatur zu hauen, ist deine und der anderen Minderbegabten Aufstellung in ihren Posts.

Ein Beweis dieser Aussage liegt in z.B. deiner Frage , was in der Verfassung 1871 liegt, dass zu kriegerischen Aueinandersetzungen führen konnte.
 
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Schipanski

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warum fragst du nicht, wohin die Reichsverfassung von 1871 geführt hat damals, als Deutschland erstmalig gegründet wurde? Ich will es dir beantworten: zum Ersten der wirklich großen Kriege. Kaum zu glauben, aber Verfassungen verhindern keine Kriege. Selbst die älteste Demokratie neuer Zeitrechnung wurde im Irak in einen Angriffskrieg (von seinem Führer) geführt.

Daher: Augen auf bei der Wahl!

Vielen Dank, jetzt sterbe ich wenigstens nicht dumm. Denn dank dir weiß ich nun endlich wer den ersten Weltkrieg angezettelt / verursacht hat. In Wahrheit war es also Bismarck und die Reichsverfassung. :giggle:
 

van Kessel

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das ist interessant, vllt solltest du das mal erklären mit dem ersten wk. wieso führte die verfassung von 1871 zu dem krieg? :coffee:
auch dir möchte ich raten, eine Diskussionsstrang zu verfolgen und sich nicht Sätze herauszupicken, welche genau das Gegenteil dessen aussagen, was zur Debatte stand.

Und in dieser Diskussion wurde behauptet, dass die Weimarer Verfassung zum Weltkrieg geführt hat (nicht von mir so erwähnt) worauf ich nun wiederum schrieb, dass dann ja auch die Verfassung von 1871 zu einem Krieg geführt haben müsse (nämlich zum WKI). Um dann abschließend meine Meinung zu äußern, dass nicht Verfassungen zu einem Krieg führten.

So... haste dies jetzt kapiert?
 

van Kessel

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Vielen Dank, jetzt sterbe ich wenigstens nicht dumm. Denn dank dir weiß ich nun endlich wer den ersten Weltkrieg angezettelt / verursacht hat. In Wahrheit war es also Bismarck und die Reichsverfassung. :giggle:
auch dir eine kleine Nachhilfe: Wenn du statt dumm herum zu posten mal ein Buch lesen würdest, so könntest du minimal über Geschichte mitreden.
Speziell der WKI ist viel zu kompliziert in seiner Entstehung, als dass man diese in Form einer Soap-Oper oder eines launigen Twitter Accounts abhandeln könnte.

Im Übrigen lese bitte meine Antwort an einen anderen Mißversteher, welcher scheinbar auch nicht lesen konnte.
 

New York

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Danke. Man muss sich erinnern, was Merkel 2005 bei Amtsantritt sagte:

1: "Ich will Deutschland dienen"

2. "Alles was wir tun, muss unter dem Aspekt gesehen, ob wir damit Arbeitsplätze schaffen"

In Spanien sind 55 % der Jugendlichen arbeitslos, in Griechenland 58 %, Kroatien 50%, Italien 40% usw (immer 2013)
https://de.statista.com/infografik/2618/jugendarbeitslosigkeit-in-suedeuropa/

Was brauchen wir da Analphabeten aus kulturfremden Gegenden der Erde?

Die Faktenlage ist klar, die Erwartungen sind eingetroffen. Die GroKo hat die Bevölkerung beschissen nach Strich und Faden und lügt weiter.

BG, New York
 

Schipanski

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auch dir eine kleine Nachhilfe: Wenn du statt dumm herum zu posten mal ein Buch lesen würdest, so könntest du minimal über Geschichte mitreden.
Speziell der WKI ist viel zu kompliziert in seiner Entstehung, als dass man diese in Form einer Soap-Oper oder eines launigen Twitter Accounts abhandeln könnte.

Im Übrigen lese bitte meine Antwort an einen anderen Mißversteher, welcher scheinbar auch nicht lesen konnte.

Danke, aber ich lese genug Bücher. Schon seit der Kindheit auch viel geschichtliche. War im Abi vor Biologie mein bestes Fach. Studiert hab ichs auch mal.
Von daher - vielleicht liegts ja an deiner Formulierung der "komplizierten Entstehung" des "WKI".

Denn wenn ich lese:

[...]warum fragst du nicht, wohin die Reichsverfassung von 1871 geführt hat damals, als Deutschland erstmalig gegründet wurde? Ich will es dir beantworten: zum Ersten der wirklich großen Kriege.[...]

...heißt das für mich nunmal, dass die Ursache Bismarcks Politik und die Reichsverfassung war. Letzteres steht wortwörtlich da. Was sollte man daran falsch verstehen?
 

Eisbaerin

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Danke, aber ich lese genug Bücher. Schon seit der Kindheit auch viel geschichtliche. War im Abi vor Biologie mein bestes Fach. Studiert hab ichs auch mal.
Von daher - vielleicht liegts ja an deiner Formulierung der "komplizierten Entstehung" des "WKI".

Denn wenn ich lese:



...heißt das für mich nunmal, dass die Ursache Bismarcks Politik und die Reichsverfassung war. Letzteres steht wortwörtlich da. Was sollte man daran falsch verstehen?

genau so hatte ich das auch verstanden. aber davon will der mit dem überdruck nix wissen. der labert und weiß in wirklichkeit nix.
sieht man auch daran das es ja viel zu kompliziert ist mit dem wk 1. irgendwie witzig wenn so einer dann meint andere zum lesen aufzufordern ;)
 
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