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Richtig.
Und das ist auch gut so.
Sinn, den Progressionsvorbehalt bei allen EU-Staaten nicht anzuwenden ist, dass in der Regel Immolinien steuelrich Verluste produzieren.
Und diese ausländischen verluste sollten nicht die deutsche Steuer mindern.
Das ist nur die halbe Wahrheit. Bis der EuGH es mit EU-Recht unvereinbar erklärte, galt in der Regel in D der "positive Progressionsvorbehalt" . Also negative Einkünfte konnten eben nicht mit inländische Einkommen verrechnet werden.
Dass es ungerecht war, Gewinne bei der Progression zu berücksichtigen, Verluste nicht, war ungerecht. Zumal z.B. das dt-französische Doppelbesteuerungsabkommen Einkünfte aus Immobilien "ausschliesslich und unabdingbar dem Belegenheitsstaat" zustehen.
Für mich eine perfekte Geldwäsche.
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