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Kanonisches Recht
Zitat
Das Kirchenrecht umfasst das selbst gesetzte Recht der Religionsgemeinschaften und regelt die Rechtsbeziehungen der Religionsangehörigen untereinander (anders das Staatskirchenrecht, bei dem es sich um fremd gesetztes Recht handelt und die die Rechtsbeziehung der Religionsgemeinschaft zum Staat handelt).
Das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Bereichs sowie der katholischen Ostkirchen nennt sich auch kanonisches Recht. Für diese kirchliche Gemeinschaft regelt das kanonische Recht also die internen Angelegenheiten, wofür es für viele Bereiche auch eine eigene Gerichtsbarkeit vorsieht.
Das Kirchenrecht an sich lässt sich bis ins 5. Jahrhundert zurückverfolgen. Insoweit ist zunächst die Statuta Ecclesiae Antiqua (zu Deutsch ‚Alte Rechtssatzungen der Kirche‘) zu nennen.
Es handelt sich dabei um eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in Gallien erstellt wurde. Die wohl aber bedeutendste kirchenrechtliche Sammlung des frühen Mittelalters ist die Collectio Canonum Hibernensis (oder auch kurz Hibernensis genannt).
Diese in Irland entstandene systematische Sammlung kanonischen Rechts hat sich zunächst über England und Frankreich nach ganz Westeuropa verbreitet.
Die Hibernensis wurde über vier Jahrhunderte hinweg intensiv genutzt, bis Thomas von Aquin (1225 bis 1274 n. Chr.) im 13. Jahrhundert das kanonische Recht im Geiste des griechischen Philosophen Aristoteles und des Kirchenlehrers Augustinus philosophisch und ethisch bearbeitete.
Das bis 1917 maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war allerdings die sich nach und nach entwickelte Sammlung des Corpus Iuris Canonici, die 1917 erstmals neu bearbeitet wurde und deshalb Codex Iuris Canonici (für die lateinische Kirche, für die katholischen Ostkirchen: Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) genannt wurde. Der Codex Iuris Canonici wurde 1983 nochmals komplett überarbeitet.
weiter... https://www.juraforum.de/lexikon/kanonisches-recht
Kirchenrecht als Staatsdoktrin? Der katholische Codex Iuris Canonici
Staat und Religion allgemein
Zitat
Der Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Adolf Bossart, wies uns kürzlich auf ein ihm zugänglich gemachtes, bisher unveröffentlichtes Manuskript über das neue katholische Kirchengesetzbuch, den "Codex Iuris Canonici" (im folgenden Codex), hin. Der Autor, ein angesehener Schweizer Jurist und Kirchenkritiker, ist der MIZ-Redaktion bekannt. Wir veröffentlichen den Beitrag in leicht redigierter Fassung mit freundlicher Genehmigung des Verfassers, der nicht genannt werden will.
Dem Artikel über den neuen Codex aus dem Jahr 1983 stellen wir einen Abschnitt aus der vor fast 50 Jahren gedruckten Broschüre "Das schwarz-rot-goldene Konkordat" von Peter Maslowski voran, die kurz vor Abschluß des Preußenkonkordats (1929) erschienen ist und sich mit dem Einfluß des damaligen Kirchengesetzbuches von 1917 auf Kirche und Politik befaßt. Maslowski, Autor des Buches "Das theologische Untier" (IBDK-Verlag, 1978), Gründungs- und Ehrenmitglied des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, hat als Reichstagsabgeordneter, Politiker und Journalist immer wieder auf die herausragende Bedeutung des Codex für das Verhältnis von Staat und Kirche hingewiesen – stets vergebens. Maslowski, der vor 1933 nicht einmal in den eigenen KPD-Kreisen engagierte Mitstreiter fand, konnte weder den Abschluß des Preußenkonkordats (1929) unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun und erst recht nicht – als von den Nazis Ausgebürgerter – das Reichskonkordat zwischen Hitler und dem Vatikan (1933) verhindern. Maslowski plante nach dem zweiten Weltkrieg die Herausgabe einer umfangreichen Dokumentation zum Codex Iuris Canonici, konnte diese aber nicht mehr fertigstellen.
Beide Beiträge unterstreichen die nach wie vor überragende Rolle des Codex, die dieser für die Papstkirche in ihrem Bestreben spielt, Staat und Gesellschaft nach ihren hirarchischen Vorstellungen zu gestalten.
Der Codex Iuris Canonici als Konkordatsgrundlage
Angesichts der Geheimniskrämerei, die bewußt und systematisch in der Konkordatsfrage betrieben wird, ist es außerordentlich wichtig, auf die Grundsätze hinzuweisen, nach denen die Papstkirche überall in der Welt vollkommen gleichmäßig arbeitet.
Der Vatikan besitzt seit dem Jahre 1917 ein einheitliches Gesetzbuch. Es ist der Codex Iuris Canonici, der mitten in den Wirren des Weltkrieges, als alle Mächte schwankten, Throne zu zersplittern begannen, proletarische Revolutionen in vielen Ländern im Anzug waren, erschienen ist. Dieser Codex Iuris Canonici ist nur der äußere Ausdruck der allerstärksten ideologischen und organisatorischen Machtkonzentration in der Hand des römischen Papstes. Jetzt erst war das Unfehlbarkeitsdogma vom Jahre 1871, das seinerzeit noch bei der liberalen Bourgeoisie soviel Widerstand gefunden und das man heute längst stillschweigend geschluckt hat, wirklich praktisch wirksam gemacht worden.
Dieser Codex Iuris Canonici ist also die eigentliche und die wichtigste Quelle, aus der man die vatikanischen Konkordatsabsichten erfahren kann. In diesem Gesetzbuch des kirchlich sanktionierten "Rechts" steckt die klerikale Grundidee, auf die bei allen konkordären Finanzforderungen zurückgegriffen wird: Der Staat hat in der Kirche nichts zu sagen; da aber die Religion das zusammenhaltende Band für einen Staat sei, müsse der Staat aus eigenem Interesse die Kosten für die Religion und die Kirche tragen. Diese Grundidee wird, jeweils nach den taktischen Besonderheiten variiert, bei allen finanziellen Forderungen in einem Konkordat die entscheidende Rolle spielen.
weiter.. https://www.ibka.org/de/artikel/miz87/cic.html
Warum müssen viele Staatsoberhäupter einen Antrittsbesuch beim Papst machen, in schwarzer Kleidung?
Zitat
Das Kirchenrecht umfasst das selbst gesetzte Recht der Religionsgemeinschaften und regelt die Rechtsbeziehungen der Religionsangehörigen untereinander (anders das Staatskirchenrecht, bei dem es sich um fremd gesetztes Recht handelt und die die Rechtsbeziehung der Religionsgemeinschaft zum Staat handelt).
Das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Bereichs sowie der katholischen Ostkirchen nennt sich auch kanonisches Recht. Für diese kirchliche Gemeinschaft regelt das kanonische Recht also die internen Angelegenheiten, wofür es für viele Bereiche auch eine eigene Gerichtsbarkeit vorsieht.
Das Kirchenrecht an sich lässt sich bis ins 5. Jahrhundert zurückverfolgen. Insoweit ist zunächst die Statuta Ecclesiae Antiqua (zu Deutsch ‚Alte Rechtssatzungen der Kirche‘) zu nennen.
Es handelt sich dabei um eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in Gallien erstellt wurde. Die wohl aber bedeutendste kirchenrechtliche Sammlung des frühen Mittelalters ist die Collectio Canonum Hibernensis (oder auch kurz Hibernensis genannt).
Diese in Irland entstandene systematische Sammlung kanonischen Rechts hat sich zunächst über England und Frankreich nach ganz Westeuropa verbreitet.
Die Hibernensis wurde über vier Jahrhunderte hinweg intensiv genutzt, bis Thomas von Aquin (1225 bis 1274 n. Chr.) im 13. Jahrhundert das kanonische Recht im Geiste des griechischen Philosophen Aristoteles und des Kirchenlehrers Augustinus philosophisch und ethisch bearbeitete.
Das bis 1917 maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war allerdings die sich nach und nach entwickelte Sammlung des Corpus Iuris Canonici, die 1917 erstmals neu bearbeitet wurde und deshalb Codex Iuris Canonici (für die lateinische Kirche, für die katholischen Ostkirchen: Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) genannt wurde. Der Codex Iuris Canonici wurde 1983 nochmals komplett überarbeitet.
weiter... https://www.juraforum.de/lexikon/kanonisches-recht
Kirchenrecht als Staatsdoktrin? Der katholische Codex Iuris Canonici
Staat und Religion allgemein
Zitat
Der Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Adolf Bossart, wies uns kürzlich auf ein ihm zugänglich gemachtes, bisher unveröffentlichtes Manuskript über das neue katholische Kirchengesetzbuch, den "Codex Iuris Canonici" (im folgenden Codex), hin. Der Autor, ein angesehener Schweizer Jurist und Kirchenkritiker, ist der MIZ-Redaktion bekannt. Wir veröffentlichen den Beitrag in leicht redigierter Fassung mit freundlicher Genehmigung des Verfassers, der nicht genannt werden will.
Dem Artikel über den neuen Codex aus dem Jahr 1983 stellen wir einen Abschnitt aus der vor fast 50 Jahren gedruckten Broschüre "Das schwarz-rot-goldene Konkordat" von Peter Maslowski voran, die kurz vor Abschluß des Preußenkonkordats (1929) erschienen ist und sich mit dem Einfluß des damaligen Kirchengesetzbuches von 1917 auf Kirche und Politik befaßt. Maslowski, Autor des Buches "Das theologische Untier" (IBDK-Verlag, 1978), Gründungs- und Ehrenmitglied des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, hat als Reichstagsabgeordneter, Politiker und Journalist immer wieder auf die herausragende Bedeutung des Codex für das Verhältnis von Staat und Kirche hingewiesen – stets vergebens. Maslowski, der vor 1933 nicht einmal in den eigenen KPD-Kreisen engagierte Mitstreiter fand, konnte weder den Abschluß des Preußenkonkordats (1929) unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun und erst recht nicht – als von den Nazis Ausgebürgerter – das Reichskonkordat zwischen Hitler und dem Vatikan (1933) verhindern. Maslowski plante nach dem zweiten Weltkrieg die Herausgabe einer umfangreichen Dokumentation zum Codex Iuris Canonici, konnte diese aber nicht mehr fertigstellen.
Beide Beiträge unterstreichen die nach wie vor überragende Rolle des Codex, die dieser für die Papstkirche in ihrem Bestreben spielt, Staat und Gesellschaft nach ihren hirarchischen Vorstellungen zu gestalten.
Der Codex Iuris Canonici als Konkordatsgrundlage
Angesichts der Geheimniskrämerei, die bewußt und systematisch in der Konkordatsfrage betrieben wird, ist es außerordentlich wichtig, auf die Grundsätze hinzuweisen, nach denen die Papstkirche überall in der Welt vollkommen gleichmäßig arbeitet.
Der Vatikan besitzt seit dem Jahre 1917 ein einheitliches Gesetzbuch. Es ist der Codex Iuris Canonici, der mitten in den Wirren des Weltkrieges, als alle Mächte schwankten, Throne zu zersplittern begannen, proletarische Revolutionen in vielen Ländern im Anzug waren, erschienen ist. Dieser Codex Iuris Canonici ist nur der äußere Ausdruck der allerstärksten ideologischen und organisatorischen Machtkonzentration in der Hand des römischen Papstes. Jetzt erst war das Unfehlbarkeitsdogma vom Jahre 1871, das seinerzeit noch bei der liberalen Bourgeoisie soviel Widerstand gefunden und das man heute längst stillschweigend geschluckt hat, wirklich praktisch wirksam gemacht worden.
Dieser Codex Iuris Canonici ist also die eigentliche und die wichtigste Quelle, aus der man die vatikanischen Konkordatsabsichten erfahren kann. In diesem Gesetzbuch des kirchlich sanktionierten "Rechts" steckt die klerikale Grundidee, auf die bei allen konkordären Finanzforderungen zurückgegriffen wird: Der Staat hat in der Kirche nichts zu sagen; da aber die Religion das zusammenhaltende Band für einen Staat sei, müsse der Staat aus eigenem Interesse die Kosten für die Religion und die Kirche tragen. Diese Grundidee wird, jeweils nach den taktischen Besonderheiten variiert, bei allen finanziellen Forderungen in einem Konkordat die entscheidende Rolle spielen.
weiter.. https://www.ibka.org/de/artikel/miz87/cic.html
Warum müssen viele Staatsoberhäupter einen Antrittsbesuch beim Papst machen, in schwarzer Kleidung?