1.
Sanktionen beim ALG 2 (Hartz IV) müssen nicht sein. >
Faulheit, Schlamperei, Phlegma u.s.w. dürfen aber nicht belohnt werden. - Termine sind wahrzunehmen oder man entschuldigt sich begründet, dann wird ein neuer Termin vereinbart.
Beim ALG 2 muss der Bezieher zu einer Arbeit laufend bereit sein. Fährt der ALG 2-Bezieher z. B. in Urlaub, dann spricht er das mit seinem Betreuer vorher ab. Wo ist das Problem
2. Wer Lust auf Knast hat, kauft sich eine Spielzeugpistole und geht in eine Bank zwecks Bankraub, um danach gleichmal in U-Haft zu kommen und später wegen Bankraub verurteilt zu werden. Wenn der Täter etwas Glück hat, bekommt er 5 Jahre Strafhaft.
Faulheit, Schlamperei, Phlegma ... machte ich vor allem bei den Angestellten des Jobcenters selbst aus, als
ich dahin mal einen Freund dorthin begleitete.
- Die Leute sollen sich ein Jobangebot eigentlich auf dem Internet-Portal selbst suchen, dazu sind Computer aufgestellt.
Die Angebote könnte man ausdrucken - wenn der Drucker Papier hätte.
- Die dicke Tusse ließ uns doch tatsächlich - trotz Termin - eine Stunde warten. Dann war es mir zuviel.
Ich klopfte an ihre Tür und trat gleichzeitig ein. Und erwischte die Dame dabei, wie sie am geöffneten Fenster rauchte
und mit ihrem Kerl telefonierte.
- Wer einen Termin aus wichtigem Grund kurzfristig absagen will, der hat dafür schlechte Chancen: denn das Jobcenter
nimmt aus prinzipiellen Gründen keine Telefonate entgegen.
- Der Arbeitsvermittler erwies sich als eine fettige Grinsbacke, er sagte doch tatsächlich: ich habe da eine Bekannte,
die betreibt eine Zeitarbeitsagentur, zu ihr konnte ich schon viele Bewerber vermitteln. Gleichzeit hantierte er
unbeholfen an seinem Computer, die Tastatur bediente er mit nur einem Finger. Seine mündlichen Zusagen waren nix wert:
das Jobcenter dachte überhaupt nicht daran, die Kosten für Bewerbungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
und des Fördervereinbarungen mitzutragen.
- der ALGII-Empfänger druckte am Dritten des Monats seinen Kontoauszug aus, er musste ja die Miete überweisen. Aber prompt
fehlte die Überweisung des Jobcenters. Und er musste im Amt vorstellig werden: ja, ja, sorry, tut uns leid ... wir
werden bald überweisen, sie können hier vorab das Geld auch zum Teil kriegen. Der Spaß kostete dem ALGII-Empfänger
5,70 EUR Fahrtkosten für die U-Bahn. Von der Zeit mal abgesehen.
In den Jobcenters arbeiten mehrheitlich die erbärmlichsten Doofbacken, gekündigte Telekom-Schranzen usw. -
und die wenigen kompetenten Ausnahmen bestätigen die Regel.