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Wie im Mittelmeer „Seenot“ künstlich erzeugt wird (Video)

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

sportsgeist

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Sie zurück nach Libyen zu bringen, käme dem gleich, sie in das brennende Haus zurückzubringen.
wieso das denn ?!
aus Libyen kamen sie doch her

genauso wie die Familie in Tijuana, die ich aus dem brennenden Haus hole
dann liegen sie eben in der Wiese oder im Sand vor ihrem Haus ... aber immer noch in Mexiko

deswegen muss ich sie noch lange nicht über die US Grenze schleusen
denn das wäre dann ein zweiter Akt und klar illegal ... übrigens auch in der EU, bzw. präziser gesagt im Schengenraum !!
 

imho

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wie gesagt, sie aus dem Wasser zu fischen ist ja auch nicht das Problem ...
analog, sie aus dem brennenden Haus zu holen

in beiden Fällen aber muss ich sie deswegen noch lange nicht über eine internationale Grenze schleusen
Akt 1 und Akt 2 haben nichts miteinander zu tun

Du kannst aber den Rettern nicht zum Vorwurf machen, wenn es in dem Land, aus dem die Schiffbrüchigen kamen, keinen sicheren Ort gibt, an den man sie bringen könnte.
 

imho

Deutscher Bundeskanzler
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wieso das denn ?!
aus Libyen kamen sie doch her

genauso wie die Familie in Tijuana, die ich aus dem brennenden Haus hole
dann liegen sie eben in der Wiese oder im Sand vor ihrem Haus ... aber immer noch in Mexiko

deswegen muss ich sie noch lange nicht über die US Grenze schleusen
denn das wäre dann ein zweiter Akt und klar illegal ... übrigens auch in der EU, bzw. präziser gesagt im Schengenraum !!

Hier gibt es Erläuterungen eines Experten:

https://www.zeit.de/gesellschaft/ze....ext.zonaudev.twitter.ref.zeitde.share.link.x
 

Pommes

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Sie zurück nach Libyen zu bringen, käme dem gleich, sie in das brennende Haus zurückzubringen.

Auch Blödsinn!
Die sind doch freiwillig nach Libyen gegangen, so dolle brennen kann das Haus also gar nicht.
 

sportsgeist

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Trotzdem gilt das Seerecht.
und das Seerecht wurde in Akt 1 mit dem Rausfischen aus dem Wasser auch befolgt ...

... Akt 2 der Schleusung der Gefischten in den Schengenraum hingegen ist ein getrennter Vorgang und klar illegal

Analogie wurde dir nun 3x erklärt
 

imho

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Wenn aber diese Menschenpflicht dazu führt das sich Menschen erst in Not begeben, dann geht der Schuß nach hinten los.
Wenn ich weiß da draußen ist einer der mich rettet, kann ich mich auch in Gefahr begeben, wenn ich aber weiß das da keiner mehr ist lasse ich es lieber sein.
Zum anderen ist es ja so das das Geld welches jetzt in Europa einigen wenigen zukommt in Afrika viel mehr Menschen helfen könnte und das wäre gerade wegen der vielen Hungertoten viel wichtiger.
So fütterst du jedenfalls nur einen Migrationsmarkt und schwächst die sozialen Möglichkeiten Europas.

Es ertrinken immer noch viele. Andererseits schaffen die Überfahrt manche auch ohne fremde Hilfe. Die Fluchtbewegung hat ja nicht erst eingesetzt, nachdem sich Retter dort aufhielten.

Die private Seenotrettung war eine Reaktion auf die ungenügenden "Bemühungen" offizieller Stellen.
 

sportsgeist

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wäre schon gut, du würdest deine Quellen auch lesen:

Mit Ausnahme von Operationen unter Mandat der europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex statuieren die einschlägigen Rechtsgrundlagen keine Pflicht von Küstenstaaten, das Anlanden von aus Seenot geretteten Menschen in ihren Häfen zu dulden.

da steht nicht "eine Pflicht",
sondern "keine Pflicht"
 

sportsgeist

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Doch! Das hatten wir doch schon alles.
du hast leider unrecht und das steht auch in den von dir geposteten Quellen

Das Rausfischen aus dem Wasser ist klares Gebot (Seenotrecht)
Das Schleusen der Gefischten über internationale Grenzen hinweg allerdings nicht mehr !!!
 

KurtNabb

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Jeder Kapitän, der das täte, würde sein Patent riskieren. ...

Natürlich nicht. Der Kapitän, der auf dem Weg nach Tripolis einen Schiffbrüchigen rettet, wird ihn zwangsläufig in Tripolis an Land setzen. Im Sinne des Seerechts ist Tripolis ein sicherer Hafen. Und davon hat Libyen eine ganze Reihe, die regelmäßig auch von europäischen Schiffen angelaufen werden.
 

imho

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und das Seerecht wurde in Akt 1 mit dem Rausfischen aus dem Wasser auch befolgt ...

... Akt 2 der Schleusung der Gefischten in den Schengenraum hingegen ist ein getrennter Vorgang und klar illegal

Analogie wurde dir nun 3x erklärt

Mit dem Rausfischen ist es eben nicht getan; sie sind an den nächstgelegenen sicheren Ort zu bringen.
 

imho

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wäre schon gut, du würdest deine Quellen auch lesen:



da steht nicht "eine Pflicht",
sondern "keine Pflicht"

Das habe ich gelesen. Da gibt es eine Unstimmigkeit im Seerecht. Deshalb konnte Salvini die Sea Watch 3 so lange vor der Küste schmoren lasen. Der EuGH hat das bestätigt. Nachdem Italien die akuten Notfälle übernommen hatte, sah das Gericht keinen akuten Notfall. Deshalb musste das Schiff so lange warten, bis es auch den anderen schlecht genug ging. Dann aber muss der Küstenstaat helfen.
 

imho

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du hast leider unrecht und das steht auch in den von dir geposteten Quellen

Das Rausfischen aus dem Wasser ist klares Gebot (Seenotrecht)
Das Schleusen der Gefischten über internationale Grenzen hinweg allerdings nicht mehr !!!

Dann hast Du meine Quelle nicht bis zum Schluss gelesen oder nicht verstanden.
 

imho

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Natürlich nicht. Der Kapitän, der auf dem Weg nach Tripolis einen Schiffbrüchigen rettet, wird ihn zwangsläufig in Tripolis an Land setzen. Im Sinne des Seerechts ist Tripolis ein sicherer Hafen. Und davon hat Libyen eine ganze Reihe, die regelmäßig auch von europäischen Schiffen angelaufen werden.

In Libyen gibt es zur Zeit keinen sicheren Hafen.
 

KurtNabb

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Ich habe meine Ausführungen belegt. Und Du hast zugegeben, dass Dir die Kompetenz fehlt, diesem Experten zu widersprechen.

Ich habe Dir erklärt, dass ich Deinem Experten nicht weiter traue, als ich ein Klavier schmeißen könnte, weil er nicht auf juristischer, nicht auf seerechtlicher, sondern auf moralischer Grundlage argumentiert.

Juristisch konnte er nichts liefern.

Und moralisch bin ich den Meinen um sehr viel mehr verpflichtet, als irgendwelchen Negern in Libyen, deren Landsleute regelmäßig meine Landsleute umbringen, vergewaltigen, beklauen, und mit anderen Verbrechen traktieren.
 

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