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Spökes

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Sorry, ich vergaß zu erwähnen, dass der Hund an der Leine geht. Dennoch ist es unvermeidbar, dass sich ein Tier auch im Rahmen einer kurzen Leine bewegt.
Davon abgesehen: Es könnte auch ein Kind sein, der Radler wird dadurch nicht klüger.
Würdest Du nach den Regeln einen Hund führen wäre dieses Unvermeidbare unerheblich. Bei Kindern sieht es doch anders aus und zwar so, dass es entscheidend sein wird ob die Eltern ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen. Dann fragt man sich schon ob es vernünftig ist die Kinder frei auf Verkehrswegen tollen zu lassen statt sie wenigstens an der Hand zu führen.


Es sollte eine Binse sein, dass man auf gemeinsamen Wegen aufeinander Rücksicht nimmt. Das sollte eigentlich ganz ohne Regeln funktionieren. Wie viele Unfälle passieren, weil ein Depp glaubt, ein Hund oder ein Kind würde sich unbedingt an Regeln halten, mag ich gar nicht wissen. Auch nicht, wie viele Unfälle passieren, weil ein Depp glaubt, er hätte Recht.
Och, dass fast 100 % Deppen mit eingebauter Vorfahrt an diesen Unfällen ohne Eigenverschulden schuld sind dürfte aber auf der Hand liegen.
 

KurtNabb

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Würdest Du nach den Regeln einen Hund führen wäre dieses Unvermeidbare unerheblich. Bei Kindern sieht es doch anders aus und zwar so, dass es entscheidend sein wird ob die Eltern ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen. Dann fragt man sich schon ob es vernünftig ist die Kinder frei auf Verkehrswegen tollen zu lassen statt sie wenigstens an der Hand zu führen.

Du hast offensichtlich weder Kind noch Hund jemals gehabt.

Och, dass fast 100 % Deppen mit eingebauter Vorfahrt an diesen Unfällen ohne Eigenverschulden schuld sind dürfte aber auf der Hand liegen.

Diese Äußerung interpretiere ich als einen Funken Einsicht. :))
 

schelm65

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Sorry, ich vergaß zu erwähnen, dass der Hund an der Leine geht. Dennoch ist es unvermeidbar, dass sich ein Tier auch im Rahmen einer kurzen Leine bewegt.

Davon abgesehen: Es könnte auch ein Kind sein, der Radler wird dadurch nicht klüger.



Es sollte eine Binse sein, dass man auf gemeinsamen Wegen aufeinander Rücksicht nimmt. Das sollte eigentlich ganz ohne Regeln funktionieren. Wie viele Unfälle passieren, weil ein Depp glaubt, ein Hund oder ein Kind würde sich unbedingt an Regeln halten, mag ich gar nicht wissen. Auch nicht, wie viele Unfälle passieren, weil ein Depp glaubt, er hätte Recht.

Der Punkt ist doch ein völlig anderer. Ich selber erachte das Verkehrskonzept, Fußgänger und Radfahrer auf einen gemeinsamen Weg zu packen, für totalen und gefährlichen Schwachsinn. Und warum ? Eben weil es kein Verhaltensbewusstsein der Fußgänger für dieses Konzept gibt, sich ihm angepasst zu verhalten. Fußgänger verhalten sich wie auf einem Bürgersteig, Radfahrer wollen aber Rad fahren (!), andernfalls wären sie ja Fußgänger.

Entweder, man " erzeugt " das gleiche Verhaltensbewusstsein wie zwischen Fußgänger und Autoverkehr, oder man trennt beide Gruppen. Alles andere ist gefährlicher Schwachsinn und beschneidet das Recht und die Möglichkeit des Radfahrers (rechts -)sicher zu FAHREN.
 
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....

Dabei sollte es eigentlich eine Binse sein : Da, wo man gemeinsam einen Weg nutzen muss, müssen auch Regeln gelten, die für alle Nutzer gelten ! Alles andere ist Ideologie und gefährlicher Schwachsinn ! Ideologie ist, der Radler solle halt " besonders " aufpassen. Praktisch bedeutet das ein Fahrverbot und den Zwang, sich wie ein Fußgänger zu bewegen, man müsste also absteigen und schieben, denn egal wie langsam man " fährt ", quert der Fußgänger spontan den Weg und es kommt zur Kollision, der Radfahrer bekommt die Schuld.

Was soll das ? Hier soll der Unwillen zementiert werden, als Fußgänger Aufmerksamkeit walten lassen zu müssen. Mehr nicht. Niemand verlangt von Autofahrern in der Stadt Schritt zu fahren, weil Kinder und alte Menschen spontan die Fahrbahn betreten könnten. Warum nicht ? Weil es ein Verhaltensbewusstsein gibt, welches bereits kleinen Kindern anerzogen wird.

Auf gemeinsamen Verkehrswegen mit Radfahrern gibt es das nicht, deswegen ist nicht der normal, entsprechend seiner Muskelkraft fahrende Radfahrer der " Raser " , sondern der Fußgänger der eingebildete König, der sich keinen Regeln unterwerfen will. Einen Fußgänger stört nicht, wenn 40 Tonnen mit 50km/h unmittelbar an ihm vorbei fahren, aber wenn das 80kg mit 20km/h tun. Komisch, oder ?

Natürlich muß der Fußgänger auch aufpassen, bei gegenseitiger Rücksichtsnahme nicht nur im Straßenverkehr gäbe viele Probleme gar nicht (in der jetzgen Gesellschaft ist ja gegenseitige Rücksichtnahme leider ein Auslaufmodel, für dir eigenen Interessen haben alle Anderen zurückzustehen).

Aber der Stärkere wird von Gesetz wegen, was das Aufpassen betrifft, stärker gefordert als der Schwächere, also der Autofahrer gegenüber dem Radfahrer und Fußgänger (und demnächst Scooterfahrer) und der Rad- und Scooterfahrer gegenüber dem Fußgänger:
§3 StVO schrieb:
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

Der gemeine Fußgänger gehört da eben bedingt auch mit dazu.
 

schelm65

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Du hast offensichtlich weder Kind noch Hund jemals gehabt.



Diese Äußerung interpretiere ich als einen Funken Einsicht. :))

Sorry, aber du bist einfach nicht bereit gleiche Maßstäbe anzuwenden, Verkehr als ein Gesamtkonzept mit gleichen Rechten, Pflichten und Verantwortung zu sehen. Niemand würde im dichten Stadtverkehr sein verkehrsunmündiges Kleinkind und den Hund auf dem Bürgersteig herum tollen lassen und laufen die dann spontan auf die Straße, den Autofahrer angehen, warum er nicht Schritt fuhr !

Jetzt frag dich einmal, wieso auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche von Radfahrern und Fußgängern, die man im übrigen auch in einen Fahr - und einen Gehbereich teilen könnte, die Verantwortung ausschließlich den Radfahrern zugeschoben wird und hier nicht gleiche Ansprüche an Fußgänger und beaufsichtigende Eltern gestellt werden ? Ist der Radfahrer ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse ? Mir kommt es jedenfalls so vor. Als Fußgänger hab ich eine starke Lobby, sitz ich am Steuer meines Autos sowieso, nur wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, scheine ich ein nicht zu beachtendes Neutrum zu sein.
 
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Der Punkt ist doch ein völlig anderer. Ich selber erachte das Verkehrskonzept, Fußgänger und Radfahrer auf einen gemeinsamen Weg zu packen, für totalen und gefährlichen Schwachsinn. Und warum ? Eben weil es kein Verhaltensbewusstsein der Fußgänger für dieses Konzept gibt, sich ihm angepasst zu verhalten. Fußgänger verhalten sich wie auf einem Bürgersteig, Radfahrer wollen aber Rad fahren (!), andernfalls wären sie ja Fußgänger.

Falsch! Das Zauberwort ist gegenseitige Rücksichtsnahme.

Aber das ist ja offensichtlich auch für Dich ein Fremdwort. Der Schwächste (der Fußgänger) soll auf den Stärkeren (denRadfahrer) Rücksicht nehmen, damit dieser ohne Rücksichtname losbrettern kann.
 

schelm65

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Natürlich muß der Fußgänger auch aufpassen, bei gegenseitiger Rücksichtsnahme nicht nur im Straßenverkehr gäbe viele Probleme gar nicht (in der jetzgen Gesellschaft ist ja gegenseitige Rücksichtnahme leider ein Auslaufmodel, für dir eigenen Interessen haben alle Anderen zurückzustehen).

Aber der Stärkere wird von Gesetz wegen, was das Aufpassen betrifft, stärker gefordert als der Schwächere, also der Autofahrer gegenüber dem Radfahrer und Fußgänger (und demnächst Scooterfahrer) und der Rad- und Scooterfahrer gegenüber dem Fußgänger: Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

Der gemeine Fußgänger gehört da eben bedingt auch mit dazu.

Nur gilt dieser Paragraf offenbar nur für Radfahrer gegenüber Fußgängern auf der gemeinsamen Verkehrsfläche. Ohne Doppelmoral müsste für Autofahrer in der Stadt überall Schrittgeschwindigkeit gelten, wo ein geparktes Auto die Sicht versperrt - denn wo ist da das angemessene Verhalten gewesen, wenn hinter dem Auto ein Kind dem Ball spontan auf der Straße nach rennt und überfahren wird ? :kopfkratz:
 
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Sorry, aber du bist einfach nicht bereit gleiche Maßstäbe anzuwenden, Verkehr als ein Gesamtkonzept mit gleichen Rechten, Pflichten und Verantwortung zu sehen. Niemand würde im dichten Stadtverkehr sein verkehrsunmündiges Kleinkind und den Hund auf dem Bürgersteig herum tollen lassen und laufen die dann spontan auf die Straße, den Autofahrer angehen, warum er nicht Schritt fuhr !
(Hervorhebung durch mich)

Doch! Siehe mein Hinweis auf §3 StVO. Zumindest was das Kind (und nicht nur Kleinkind) betrifft, ein Hund ist juristich eine Sache.
 
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Nur gilt dieser Paragraf offenbar nur für Radfahrer gegenüber Fußgängern auf der gemeinsamen Verkehrsfläche. Ohne Doppelmoral müsste für Autofahrer in der Stadt überall Schrittgeschwindigkeit gelten, wo ein geparktes Auto die Sicht versperrt - denn wo ist da das angemessene Verhalten gewesen, wenn hinter dem Auto ein Kind dem Ball spontan auf der Straße nach rennt und überfahren wird ? :kopfkratz:

Wenn Du vor Gericht stehst ist das auch so! Genau an diese Fälle wurde dabei gedacht. In dem Paragrafen ist von Fahrzeugen die Rede, Automobile sind doch wohl Fahrzeuge.
 

schelm65

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Falsch! Das Zauberwort ist gegenseitige Rücksichtsnahme.

Aber das ist ja offensichtlich auch für Dich ein Fremdwort. Der Schwächste (der Fußgänger) soll auf den Stärkeren (denRadfahrer) Rücksicht nehmen, damit dieser ohne Rücksichtname losbrettern kann.

Das ist nur eine Floskel. Fußgänger und Radfahrer kollidieren auf dem gemeinsamen Weg nicht deshalb, weil rücksichtslos rasende Radfahrer einen Unterdruck erzeugen und Fußgänger ansaugen, sondern weil Fußgänger sich einen Scheiß damit beschäftigen inmitten schnellerer Verkehrsteilnehmer zu spazieren und ohne jede Aufmerksamkeit, Umsicht und Ankündigungsbefreit den Weg queren. :rolleyes2:

Kein Radfahrer hat eine Interesse daran zu stürzen und jeder stellt sich auf unbeaufsichtigte kleine Kinder ein. Das Problem sind Erwachsene, die eben noch rechts laufen und spontan im 90 Grad Winkel den Weg queren. Vorher jeden anklingeln ? Mach mal, dann wirst du belegt, man sei doch nicht blöd / debil / und was die Klingelei soll....
 

schelm65

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(Hervorhebung durch mich)

Doch! Siehe mein Hinweis auf §3 StVO. Zumindest was das Kind (und nicht nur Kleinkind) betrifft, ein Hund ist juristich eine Sache.

Kreisverkehr. Autofahrer fahren trotzdem 50 km/h. Warum wohl ? Ist ihnen das Leben der Kinder egal ? Nein, aber sie vertrauen auf die Aufsicht der Eltern und auf die Verkehrserziehung bei älteren Kindern. Warum darf der Radfahrer nicht auch darauf vertrauen ? Gilt der Paragraf 1 nicht für ihn ?
 

KurtNabb

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Sorry, aber du bist einfach nicht bereit gleiche Maßstäbe anzuwenden,

Genau so ist es. Ich weigere mich, an einen Hund oder ein Kleinkind den gleichen Maßstab anzulegen, wie an einen erwachsenen Menschen.

...
nur wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, scheine ich ein nicht zu beachtendes Neutrum zu sein.

Natürlich nicht. Gerade darum habe ich den gemeinen Radler als Pest bezeichnet. :giggle:
 

KurtNabb

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Falsch! Das Zauberwort ist gegenseitige Rücksichtsnahme.
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Aber das ist ja offensichtlich auch für Dich ein Fremdwort. Der Schwächste (der Fußgänger) soll auf den Stärkeren (denRadfahrer) Rücksicht nehmen, damit dieser ohne Rücksichtname losbrettern kann.

Die besondere Gefahr durch den Radler liegt in der hohen Geschwindigkeit bei niedrigem Geräuschpegel. Eine Gefahr, die übrigens auch sämtlichen E-Mobilen eigen ist.
 
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Die besondere Gefahr durch den Radler liegt in der hohen Geschwindigkeit bei niedrigem Geräuschpegel. Eine Gefahr, die übrigens auch sämtlichen E-Mobilen eigen ist.

Immer diese armen Autofahrer, die von den leisen Hochgeschwindigkeits-Fahrradfahrern zu Tode gefahren werden. Verbieten sollte man die...
 

schelm65

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Genau so ist es. Ich weigere mich, an einen Hund oder ein Kleinkind den gleichen Maßstab anzulegen, wie an einen erwachsenen Menschen.

Also fährst du fast überall in der Stadt mit dem Auto Schrittgeschwindigkeit, weil hinter jedem die Sicht versperrenden geparkten Auto ein Kind oder Hund auf die Straße rennen könnte ? :kopfkratz:
 

schelm65

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Die besondere Gefahr durch den Radler liegt in der hohen Geschwindigkeit bei niedrigem Geräuschpegel. Eine Gefahr, die übrigens auch sämtlichen E-Mobilen eigen ist.

Nä, die besondere Gefahr liegt in der Weigerung der meisten Fußgänger ihr Verhalten dem gemeinsamen Verkehrsweg anzupassen und nicht das Verhalten vom Bürgersteig einfach geistig träge beizubehalten.
 

KurtNabb

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Also fährst du fast überall in der Stadt mit dem Auto Schrittgeschwindigkeit, weil hinter jedem die Sicht versperrenden geparkten Auto ein Kind oder Hund auf die Straße rennen könnte ? :kopfkratz:

Zunächst mal fahre ich überhaupt nicht mit dem Auto auf gemischten Rad- und Fußwegen. Insgesamt fahre ich mit Geschwindigkeiten, die ich für angemessen halte. In Wohngebieten mit den o.a. Gefahrensituationen langsamer, auf fetten Ausfallstraßen schneller als die Polizei erlaubt. Mit dem Rad fahre ich langsamer, sobald ich auch nur von weitem Kind oder Hund sehe, denn beide sind unberechenbar.
 

KurtNabb

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Nä, die besondere Gefahr liegt in der Weigerung der meisten Fußgänger ihr Verhalten dem gemeinsamen Verkehrsweg anzupassen und nicht das Verhalten vom Bürgersteig einfach geistig träge beizubehalten.

In Deinem Falle liegt die besondere Gefahr in Deiner Ignoranz gegenüber dem Begriff "Gefährdungshaftung".
 

KurtNabb

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Immer diese armen Autofahrer, die von den leisen Hochgeschwindigkeits-Fahrradfahrern zu Tode gefahren werden. Verbieten sollte man die...

Du bist wieder nicht auf dem Laufenden. Wir waren gerade bei Fußgängern, Kleinkindern und -tieren.
 

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