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Mobilität mittels PKW - Ein Auslaufmodell?

nachtstern

einzig wahrer
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OP
Spökes

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Sonst hätten sie eine vernünftige Lösung erarbeitet.


Das funktioniert, weil sich die Fahrer der KleinLKW und anderer Lieferdienste nicht am Verbots-Verkehrszeichen stören.

Das Lafayett hat jedenfalls seine eigne LKW-Einfahrt. Werden die meisten großen und neuen Blöcke dort im Viertel so haben. Die Meisten Handwerker und Lieferanten fahren einfach in die Warenannahme.
 

Uwe O.

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Das Lafayett hat jedenfalls seine eigne LKW-Einfahrt. Werden die meisten großen und neuen Blöcke dort im Viertel so haben. Die Meisten Handwerker und Lieferanten fahren einfach in die Warenannahme.

Und jetzt Verstand einschalten:

Wenn jetzt die Warenannahme nicht in der autobefreiten Zone liegen, wieso gibt es dann eine Ausnahme für LKW mit Anhänger?
Überflüssig?
Oder hast Du nur so herumgeraten?
 

Mino

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Und jetzt Verstand einschalten:

Wenn jetzt die Warenannahme nicht in der autobefreiten Zone liegen, wieso gibt es dann eine Ausnahme für LKW mit Anhänger?
Überflüssig?
Oder hast Du nur so herumgeraten?

Wie ich letztens schon sagte: 11. Gebot: "Du sollst nicht überfordern Einzeller" also mit Versand einschalten wird das hier nix mehr, dazu müsste er ja vorhanden sein.
 

Uwe O.

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Mal wieder viel Wind um nix ... 2019!


Die Energiewirtschaft hat das Stromnetz so gut ertüchtigt, dass schon heute bis zu 13 Millionen Elektrofahrzeuge laden könnten.

Aber nicht gleichzeitig.


Das Jetzt ist nicht von Bedeutung, sondern die Kohle- und Atomstromfreie Zeit.

Da können die bis dahin zahlreichen Batterieautobesitzer, die im Winter um 18:00 Uhr nach Hause kommen, wählen, ob sie im Halbdunkelsitzen wollen oder das Auto aufladen.
 
OP
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Und jetzt Verstand einschalten:

Wenn jetzt die Warenannahme nicht in der autobefreiten Zone liegen, wieso gibt es dann eine Ausnahme für LKW mit Anhänger?
Überflüssig?
Oder hast Du nur so herumgeraten?

Die Fahrzeuge dürfen dort die Friedrichstaße kreuzen weil sie sonst weder rein noch raus kämen. Die Friedrichstraße in dem Testbereich ist Fuß- und Radweg. Da darf man nicht mit PKW & LKW verkehren.

Nein, wahrscheinlich nicht überflüssig aber schwer zu verstehen, nicht? Stell dir nur die Lieferung von Fenstern für ein größeres Anwesen dort vor. Oder wenn 2000 m² mit Büromöbel ausgestattet werden.
 

Uwe O.

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Die Fahrzeuge dürfen dort die Friedrichstaße kreuzen weil sie sonst weder rein noch raus kämen. Die Friedrichstraße in dem Testbereich ist Fuß- und Radweg. Da darf man nicht mit PKW & LKW verkehren.

Eine seltsame Auslegung von Verkehrszeichen.
Bist Du Dir sicher, dass Du den Führerschein legal gemacht hast?
 
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Spökes

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Eine seltsame Auslegung von Verkehrszeichen.
Bist Du Dir sicher, dass Du den Führerschein legal gemacht hast?

Den Bock mit dem "Lieferwagen-PKW" hast aber Du geschossen. Nun willst Du unbedingt mit solch einem Gespann über den Radweg fahren.
 

Nora

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Endlich ist die Baustelle fertig Recklinghäuser Kreuz Richtung Münster. 3 Spurig ausgebaut. Was mir aufgefallen ist, es sind Hunderte von LKW's unterwegs. Wie das mit dem Klimawandel zusammenpasst, werden sie sicherlich nicht erklären können.

Was ebenfalls neu ist, was ich nicht wußte, es gibt keinen Kfz Brief mehr stattdessen, eine Zulassungsbescheinigung Teil II.

Für diejenigen die es auch nicht wissen:

Fahrzeugbrief Erläuterung und Erklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Mai 2020

Fahrzeugbrief: Eine Erklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugbrief/

Mein Navi ist plötzlich auch neu gestaltet, auf dem Radio Displayer erscheint jetzt SDS und die Karte sieht anders aus :rolleyes2:

Ich liebe Überraschungen:coffee:
 

Le Bon

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Endlich ist die Baustelle fertig Recklinghäuser Kreuz Richtung Münster. 3 Spurig ausgebaut. Was mir aufgefallen ist, es sind Hunderte von LKW's unterwegs. Wie das mit dem Klimawandel zusammenpasst, werden sie sicherlich nicht erklären können.
Die LKWs ändern ja nix.;) Kann man dort schneller als 130 kmh fahren? Sonst ist es ja egal.
ahrzeugbrief Erläuterung und Erklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II[/B]

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Mai 2020

Fahrzeugbrief: Eine Erklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugbrief/
Das ist schon einige Jahre so. Bemerkenswert ist, daß dieser neuste Brief nicht mehr das Eigentum am Fahrzeuch beweist. Früher war der Besitz de fahrzeugbriefes auch immer der Nachweis des Besitzes. Jetzt nicht mehr:


Mein Navi ist plötzlich auch neu gestaltet, auf dem Radio Displayer erscheint jetzt SDS und die Karte sieht anders aus :rolleyes2:
SDS hat wahrscheinlich was mit der Sprachausgabe zu tun. Vielleicht hast Du auch ein Gerät, was Du per Sprachbefehl steuern kannst.
Ich liebe Überraschungen:coffee:
Mich überrascht schon lange nix mehr, Ich erwarte das Unerwartete.;)
 

Uwe O.

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Bemerkenswert ist, daß dieser neuste Brief nicht mehr das Eigentum am Fahrzeuch beweist. Früher war der Besitz de fahrzeugbriefes auch immer der Nachweis des Besitzes. Jetzt nicht mehr
Jetzt solltest Du Besitz und Eigentum auseinanderhalten.

Sowohl bei Kfz-Brief als auch bei Zulassungsbescheinigung ist nur der Verfügungsberechtigte eingetragen; das muss nicht zwingend der Eigentümer sein.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums.
 

Uwe O.

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Den Bock mit dem "Lieferwagen-PKW" hast aber Du geschossen. Nun willst Du unbedingt mit solch einem Gespann über den Radweg fahren.

Putze Deine Brille bzw. setze sie auf.
Hilfsweise gehe zum Augenarzt oder frage jemanden, der sehen kann und zeige dem das Bild von der Friedrichstraße.
Da siehst Du ein Verkehrszeichen, dass die Nutzung der umgewidmeten Friedrichstraße zum Rad-Fußweg durch Gespanne zulässt.
 

Le Bon

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Jetzt solltest Du Besitz und Eigentum auseinanderhalten.
Jupp, hätte ich sollen.;) Ein Auto, daß zugelassen ist, kann kein Eigentum sein, da Eigentum sich dadurch auszeichnet, außer Betriebsstoffen keine anderen Kosten zu haben (s. Steuer und Gebühren). Aber der graubraune Brief von früher wies den Besitz nach.
Sowohl bei Kfz-Brief als auch bei Zulassungsbescheinigung ist nur der Verfügungsberechtigte eingetragen; das muss nicht zwingend der Eigentümer sein.
Huch! Seit wann? Derjenige, dem im landläufigen Sinn das Fahrzeuch gehört , ist darin eingetragen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums.
Es gibt in der BRD seit 1953 kein Recht mehr. Sahcht jedenfalls das Grundgesetzgericht,*LOL*

Die Organe, die dafür zuständich wären, sind nicht legitim.;) (Sichwort Wahlen/ Überhangmandate)
 

Nora

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Den gibt es seit 1.10.2005.
Da hast Du lange kein neues Auto gekauft.

Ich kenne niemanden der das kannte. Wäre mir neu, daß es seit 2005 schon gültig ist. Da hatte ihn noch meinen Alten und mit Brief verkauft. Das wäre nach den Ausführungen gar nicht möglich gewesen. Stimmt also nicht mit 2005.:nono:
 

Nora

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Das ist schon einige Jahre so. Bemerkenswert ist, daß dieser neuste Brief nicht mehr das Eigentum am Fahrzeuch beweist. Früher war der Besitz de fahrzeugbriefes auch immer der Nachweis des Besitzes. Jetzt nicht mehr:


SDS hat wahrscheinlich was mit der Sprachausgabe zu tun. Vielleicht hast Du auch ein Gerät, was Du per Sprachbefehl steuern kannst.
Mich überrascht schon lange nix mehr, Ich erwarte das Unerwartete.;)

So wie ich es verstanden habe habe, war man mit Brief nur Halter und muß jetzt den Besitz nachweisen. Mit dieser Zulassungsbescheinigung II. ist man jetzt Besitzer. Eigentum gibt es nicht für uns.:nono:

Das mit dem SDS muß sich neu installiert haben, ohne mich zu fragen:rolleyes2: Hatte ich vorher nicht..
 
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Hilfsweise gehe zum Augenarzt oder frage jemanden, der sehen kann und zeige dem das Bild von der Friedrichstraße.
Da siehst Du ein Verkehrszeichen, dass die Nutzung der umgewidmeten Friedrichstraße zum Rad-Fußweg durch Gespanne zulässt.

Der würde sagen: Der Uwe spinnt! Nein, hier guck dir einfach die für die Friedrichstraße geltenden Verkehrsschilder an und erkläre bitte, womit das Radwegzeichen dazu berechtigt ohne Sondergehmigung den Radweg mit einem LKW-Gespann zu befahren.

 

Nora

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Da hast Du lange kein neues Auto gekauft.

Muß dir Recht geben mit 2005. Weiß nur, daß meinen nach 2011 verkauft habe mit Brief. Dach habe ich das Auto einer Freundin gefahren, die hatte den schnittigen Polo Diesel geleast 120 PS, den Job gewechselt und einen Firmenwagen bekommen. Als der Vertrag vom Polo auslief habe ich mir erst den Skoda gekauft. Ein Glück, habe da schon geahnt, was kommt.
 

Le Bon

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So wie ich es verstanden habe habe, war man mit Brief nur Halter und muß jetzt den Besitz nachweisen. Mit dieser Zulassungsbescheinigung II. ist man jetzt Besitzer. Eigentum gibt es nicht für uns.:nono:
Alles, was registriert ist und abgabenbelastet ist kein Eigentum! Allerdings war man mit dem alten Brief Besitzer. Ja und Halter ist man sowieso.;)
Das mit dem SDS muß sich neu installiert haben, ohne mich zu fragen:rolleyes2: Hatte ich vorher nicht..
Komisch ohne Verbindung zum iNet.:confused:
 

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