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Gelöschtes Mitglied 2801
Wozu?
Das sind nach dortigem Recht Verurteilte, die nach dortigen Begebenheiten auch die Strafe zu verbüén haben!
Deutschlang könnte nun aus Kulanzgründen für die entstehenden Unterbringungskosten aufkommen,
sollte aber keineswegs die Straftäter importieren.
Ob die vor Ort ihre Strafe verbüßen können wir nicht bestimmen. Man sollte sicherstellen, dass diejenigen die sie haben auch dauerhaft in der Lage und Willens sind, die Täter gefangen zu halten.
Ansonsten können wir deutschen Staatsbürgern eine Einreise nicht verweigern, das hat nichts mit Import zu tun. Es ist schlicht ihr Recht hier her zu komen.
Ich halte es aus mehreren Gründen deshalb für sinnvoll, genau zu klären was mit den Tätern passiert.
1) Wir können kein Interesse daran haben, dass sie vor Ort frei gelassen werden und unüberwacht nach Deutschland zurückkehren. Sie vor Ort abzuholen und damit in Kontrolle der Justiz bringen, ist wesentlich sicherer.
2) Der Staat darf sich nicht aussuchen, welche seiner Bürger er einreisen lässt und welche nicht. Das ist ein grundlegendes Recht, welches nicht aufgeweicht werden darf.
3) Wenn wir kriminelle Ausländer abschieben wollen, dürfen wir anderen Ländern nicht die argumentative Grundlage bieten, dass wir unsere Täter ja auch nicht zurücknehmen.