- Registriert
- 13 Jan 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 36.837
- Punkte Reaktionen
- 14.233
- Punkte
- 59.820
- Geschlecht
Der Artikel 146 sagt aus, dass sich das Volk selbstbestimmt eine Verfassung zu geben hätte, nicht das Land. Das Land ist dazu nicht fähig. Da die Menschen damals aus den Ostgebieten vertrieben wurden ist das Volk "wiedervereinigt". Da wir froh sein dürfen überhaupt zu sein wäre ich weiterhin bemüht Landansprüche hinten an zu stellen. Du weiß doch selber wie brutal unsere "Gegner" sein können und was wir ob der reeducation dieser Brutalität entgegensetzen können. Im Zivilen würden wir vermutlich einen Rechtsstreit vom Zaun brechen aber welches Gericht soll denn in der hier anstehenden Frage richten?
Zumindest gehörst du zu jenen, die das Problem erkannt haben und in diesem Punkt nicht in den Wolken leben. Eine Lösung habe ich auch nicht. Ich möchte aber auch nicht das diese Tatsachen einfach unter den Teppich gekehrt werden