Ja, irgendwie nicht, wie man beim Folgenden sieht:
Dein Beitrag ist - ohne die Wissenschaft zu bemühen - noch nicht einmal Müll, denn diesen könnte man im Zweifelsfall wenigstens restverwerten.
Außerdem hatte ich dir gegenüber bisher noch gar nicht versucht etwas zu belegen, sondern nur ansatzweise etwas Logisches zum nachdenken in den Raum gestellt. Es dürfte dir schwerfallen das zu widerlegen.
Obwohl ich das eigentlich nicht wollte, gebe ich dir noch etwas logisches Futter:
"...Wenn eine Studie erhoben wird (und es gibt viele davon!), die eindeutig aufzeigt, dass bei Anwohnern von Hochfrequenz-Sendeanlagen deutlich erhöhte Raten von Leukämie, Gehirntumoren und sonstigen Krebsleiden auftritt, dann wird so eine Studie von Regierungsseite mit der Begründung „nicht reproduzierbar!“ abgeschmettert.
Untersuchungen über die Verbreitung und Häufigkeit bestimmter Krankheiten, die in bestimmten Gebieten auftreten, stellen für das BfS keinen Beweis dar, da sie nicht reproduzierbar seien! Ein seltsam anmutender Passus, auf den man sich hier beruft – nicht wahr?
Wenn in einem bestrahlten Gebiet nach vierzehn Tagen 25 Menschen tot umfallen, man daraufhin ein weiteres Gebiet bestrahlt, und dort wiederum nach vierzehn Tagen 25 Menschen tot umfallen, man daraufhin ein drittes Gebiet bestrahlt, und dort wiederum nach vierzehn Tagen 25 Menschen tot umfallen usw., dann wäre so etwas irgendwann anerkannt „reproduzierbar“ – um es einmal krass, aber der angewandten Realität sehr nahe kommend, auszudrücken!
Dass sich Schäden durch Strahlung jedoch vollkommen individuell und durch eine ganze Palette von Krankheiten (Depressionen, Allergien, verschiedene Formen von Krebs, Schlafstörungen usw.) äußern, ist in der geforderten „Reproduzierbarkeit“ nicht enthalten.
Es ist jedoch die Eigenschaft von Strahlenschäden, dass sie in jeder Hinsicht individuell auftreten, und somit niemals in der Weise reproduzierbar sind, wie das unsere feinen Gesetzgeber fordern!..."
Es gibt also schon lange Studien über deutlich erhöhte und teilweise tödlich endende Krankheitsfälle in der unmittelbaren Nähe von Sendemasten - und zwar seit dem Zeitpunkt der Aufstellung dieser Maste. Die Gesetzgeber entscheiden aber zu Gunsten der Wirtschaft und fordern deshalb eine Reprodizierbarkeit, die wegen ihrer Individualität nicht möglich ist. Das wissen sie.
Zur Ursache:
"...Es gibt eine gemeinsame Resolution von Forschungsinstituten, Umweltorganisationen, Fachärzten und Berufsverbänden, die sich mit der gesundheitlichen Problematik von hoch frequenter Strahlung und den daraus resultierenden elektromagnetischen Feldern beschäftigt haben.
In dieser Resolution wird eine maximale Leistungsflussdichte (Strahlenbelastung) von
1 Mikrowatt pro Quadratmeter als oberster Grenzwert gefordert.
1 Mikrowatt ist 1 Millionstel Watt, oder technisch ausgedrückt: 1μW = 0,000001W. Und nun schauen wir uns einmal an, was die Regierungen so an Grenzwerten erlauben.
In der Schweiz gilt ein Grenzwert von 0,1 Watt, das ist bereits das Hunderttausendfache des Grenzwertes, den die Resolution fordert.
Aber damit gilt die Schweiz noch als vorbildlich, denn bei uns in Deutschland erlauben die Gesetzgeber den Mobilfunkbetreibern des E-Netzes eine Leistungsflussdichte von sage und schreibe 9,5 Watt! Das ist fast das Hundertfache des Schweizer Grenzwertes, und fast das Zehnmillionenfache des Grenzwertes, der in der Resolution gefordert wird..."
Noch einmal Dr.-Ing. Georg Bahmeier:
"Der Mensch reagiert schon auf kleinste elektromagnetische Hochfrequenzreize ab einer Stärke von 0,1 µW/m². Hier ist bereits eine veränderte Kalziumabgabe der menschlichen Hirnzellen feststellbar. Je näher man an einer Sendeanlage lebt, um so ungünstiger die Bedingungen. In der Gentechnik werden Mikrowellen geringer Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern."
Dr.-Ing. Georg Bahmeier, Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität (1992)
Würde man das zum besseren Verstehen ins Verhältnis setzen und sagen, dass der Grenzwert bei
1 Watt läge, weil menschliche Körperzellen bei diesem Wert schon Informationen aufnehmen und darauf "reagieren", würde man in Deutschland mit folgender Leistung bestrahlt:
Im Verhältnis (!):
Geforderter Grenzwert nach Resolution (und nach Studien) = 1 Watt
Tatsächlicher Grenzwert in Deutschlnd (E-Netz) = 95.000.000 (95 Millionen) Watt.
Wenn also,
im Verhältnis gesehen, schon bei "1 Watt" eine veränderte Kalziumabgabe der menschlichen Gehirnzelle feststellbar ist, so kann man sich lebhaft vorstellen, was für ein Chaos die Körperzellen verursachen, wenn sie mit "95 Millionen Watt" rund 24 Stunden täglich bestrahlt werden - und das mit einer gepulsten Strahlung - also hammerartig.
Da die Körperzellen, im besten Fall, mit dieser Strahlung dauerhaft Fehl-Informationen erhalten, finden im Körper andauernd falsche Abläufe statt.
(Ich gebe noch einen Anhaltspunkt dazu: Als wir früher noch die Fernseh-Antennen auf dem Dach hatten und ich in mein Mikrofon meiner Funkanlage sprach, brach das Bild im Fernseher meiner Nachbarn zusammen und sie hörten meine Stimme. Ich sendete aber nicht mit der millionenfachen Grenz-Leistung)
Jetzt ist deine Logik gefordert.