OP
- Registriert
- 17 Sep 2018
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 2.530
- Punkte Reaktionen
- 9
- Punkte
- 0
- Geschlecht
- --
- Thread Starter
- #381
Erstens werden private Mitteilungen nicht dienstlich wenn sie auf einem Amts-Twitteraccout getätigt werden. Das wäre ein Missbrauch des Twitteraccounts, nicht des Amtes.
Sehr lustig. Klagt dann der Account wegen Missbrauch? Das ist Quatsch.
Wenn er den Zugung zum Twitteraccount nur aufgrund seines Amtes hat, dann wäre es Amtsmissbrauch. Es missbraucht sein Amt, um auf diesem Kanal zu senden.
Natürlich erweckt eine private Mitteilung auf einem Dienstlichen/Amtlichen Kanal, dass es sich um eine Amtliche/Diesnstliche Meldung/Einschätzung handelt. Darum geht es doch gerade.
Das stimmt. Das widerlegt aber in keiner Weise meine Thesen.Zweitens wäre ein wirkliches Amtsvergehen, also z.B. die Drohung dass Mitglieder der DUH für ihre Privathäuser keine Baugenehmigungen bekommen, auch dann ein ebensolches wenn es vom privaten Account getätigt würde.
Dann hast du immer noch nicht kapiert, worum es geht.Wenn du allen Ernstes glaubst, eine gemeinnützige Organisation im Allgemeinen und die DUH Besonderen sei über jede Kritik erhaben,
Einen Minister der Werbung macht würde ich nicht wählen. Aber gibt es ein offizielles Verbot? Aber das ist genau worauf ich hinauswill: Eine Meinung nicht zu teilen ist eine Sache. Zu fordern dass eine Meinung nicht gesagt werden darf - oder nur in einem Schutzraum wo garantiert kein Andersdenkender zuhört - eine Andere.
Die DUH klagt unter anderem wegen angeblich falscher Schriftgröße in Werbeanzeigen!
Da sind Zweifel ob man das noch gemeinnützig nennen, oder sogar eine offizielle Prüfung ob die gesetzlichen Voaussetzungen noch gegeben sind, keine Willkühr![/QUOTE]