Wer hat da nun im Namen Jodl's kapituliert?
Das Ende der Kampfhandlungen, nicht das Kriegsende.
Die Souveränität der BRD wird im 2+4 Vertrag nicht erwähnt, nur die von Berlin und Deutschland als Ganzes, und das nur wie im Art. 7/2 festgehalten, demgemäss (bezieht sich auf die 4 Mächte).
Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich "demgemäß" ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen.
https://www.bundesverfassungsgerich...nid=7802C5E52D51F256095A0AD9F4AB214C.2_cid370
Mach dich einmal darüber schlau, die Anstalt hat eine geniale Sendung dazu gemacht.