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Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer (1) Gegenstimme entschieden, daß Beamte zeitweilig als Richter eingesetzt werden dürfen.
(siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-038.html)
Das mutet sehr fragwürdig an, weil
Eine solche Vermischung der Gewalten kann m.E. nur als der Anfang vom Ende der Gewalten-Teilung in der BRD angesehen werden.
Wie stehen Sie zum Ende der Gewalten-Teilung in der BRD?
Warum dürfen Beamte als Berufsrichter zugelassen werden, während die durch die Berufsrichter immer überstimmbaren Schöffen einen solchen Status nicht innehaben dürfen (z.B. § 22 Nr. 3 VwGO)?
(siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-038.html)
Das mutet sehr fragwürdig an, weil
- Beamte weisuungsgebunden, Richter jedoch unabhängig sind
- die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gerade das ordentliche Richteramt ausschließen
- Beamte einem Disziplinarrecht unterliegen (auch wenn der Beamtenstatus ruht)
- Beamte der Executive, Richter hingegen der Judikative angehören
Eine solche Vermischung der Gewalten kann m.E. nur als der Anfang vom Ende der Gewalten-Teilung in der BRD angesehen werden.
Wie stehen Sie zum Ende der Gewalten-Teilung in der BRD?
Warum dürfen Beamte als Berufsrichter zugelassen werden, während die durch die Berufsrichter immer überstimmbaren Schöffen einen solchen Status nicht innehaben dürfen (z.B. § 22 Nr. 3 VwGO)?