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Die brandenburgische Verfassung kennt als einzige ein Quorum bei Landtagswahlen. Eigentlich ist es ja eine gute Regelung, dass eine Wahl nur gültig ist ab einer Mindestbeteiligung. Das kann aber zu seltsamen Ergebnissen führen, die dem Wählerwillen ganz bestimmt nicht entsprechen:
https://www.zeit.de/politik/deutsch...g-wahlbeteiligung-gueltigkeit/komplettansicht
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