Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages zum Fall Skripal:
https://www.bundestag.de/blob/558946/b89eccb15fd1a5b926fa8ca5f2267771/wd-2-040-18-pdf-data.pdf
Zitiert seien daraus die abschliessenden Absätze:
In der älteren völkerrechtlichen Literatur wurde u.a. vertreten, dass der Völkerrechtsverstoß „klar bewiesen“ sein müsse. Die Kommentierung zu den ILC-Draft Articles von 2001 nimmt dagegen zur Frage des Maßstabs einer substantiierten Darlegung bei der Zurechnung von völkerrechtlichem Unrecht keine Stellung.
Ein ursprünglicher Vorschlag bei der Kodifizierung der Draft Articles, für eine (zulässige) Repressalie einen offenkundigen Völkerrechtsbruch zu fordern („If the breach of treaty or illegality against which the reprisals are directed has been established or is manifest“), konnte sich aber
letztlich nicht durchsetzen.
Um Darlegungsschwierigkeiten bei der Identifizierung des Angreifers aus dem Wege zu gehen, erachten Teile der Literatur in Zusammenhang mit Cyber Operationen neuerdings sogar bloße Vermutungen oder Indizien als ausreichend.
Dabei wird – frei nach dem römischrechtlichen Grundsatz „cui bono“ – vorrangig die Frage gestellt, wem der Angriff nutze.
Demgemäß führe die Verweigerung, bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu kooperieren, zur Vermutung der Urheberschaft des Angriffes. Ob indes allein
die fehlende Kooperationsbereitschaft eines verdächtigten Staates ausreicht, um diesem einen Völkerrechtsverstoß zuzurechnen, lässt sich mit guten Gründen bezweifeln.
5. Kooperationspflichten aus dem Chemiewaffenübereinkommen
Die vorangegangenen Überlegungen führen abschließend zur Frage nach einer möglichen Verletzung Russlands von Kooperationspflichten aus dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ).
Diese Verpflichtungen sind insbesondere in Art. 7 und 9 des Übereinkommens – allerdings zum Teil nur sehr allgemein und wenig präzise – geregelt.
Im Fall „Skripal“ hatte die britische Regierung am 12. März 2018 den Botschafter Russlands einbestellt und ein Ultimatum bis zum 14. März 2018 übermittelt, sich zum Fall „Skripal“ zu erklären und das Nowitschok-Programm offenzulegen. Dabei hatte die britische Regierung nicht explizit auf das Chemiewaffenübereinkommen Bezug genommen, welches in Art. 9 Abs. 2 S. 2
eine Reaktionsfrist von bis zu 10 Tagen zugunsten des um Klarstellung ersuchten Staates vorsieht.
Das Verstreichenlassen der von Großbritannien gesetzten Zwei-Tagesfrist erscheint vor dem Hintergrund der CWÜ insoweit unbeachtlich.
Auch im weiteren Verlauf der Untersuchungen des Falles „Skripal“ ist nach derzeitigem Stand ein offenkundiger Verstoß Russlands gegen Kooperationsverpflichtungen aus dem CWÜ nicht zu erkennen.
So hatte Russland anlässlich einer Dringlichkeitssitzung der OPCW in Den Haag vorgeschlagen, gemeinsam mit Großbritannien zu ermitteln, wer für den Anschlag auf den russischen Ex-Spion Skripal verantwortlich sei, und damit – zumindest formal – seine Kooperationsbereitschaft bekundet.
Also, cui bono ?
Und wieso erfährt man in den MMedien nichts, aber auch gar nichts von diesem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages ?
Wäre es nicht die heilige Pflicht, "freier, unabhängiger Medien", die Bevölkerung über den tatsächlichen Sachverhalt im Falle Skripal zu informieren, zumal es ja damals kurz nach der (angeblichen [?]) Vergiftung ein unglaubliches mediales Trommelfeuer gegen Russland gab.
cui bono.... könnte man eher auf England als auf Russland beziehen!
Russland hatte Skripal mehrere Jahre inhaftiert..., dementsprechend mehrere Möglichkeiten, ihn "unauffällig" zu beseitigen....
Barackenbrand, Arztfehler, Krankheit, Unfall etc.
Seine Übersiedlung nach London war hinreichend und zeitlich ausreichend, ihn immer noch umzubringen.....
Komisch, er lebte jahrelang in London und "spionierte" nun für England...., da gibts bestimmt Internas, die nicht nach draußen dringen dürfen....
Nachdem er verkündete, er würde innerhalb weniger Tage in die Heimat - samt Tochter - zurückkehren, wurde es hektisch!
Skripal war nicht im Gefängnis...., also sind die "guten und schnelle Möglichkeiten" nicht gegeben, nun sollte was "Schnell wirkendes" her....
wahrscheinlich hats nicht geklappt, weil zu stümperhaft in der Durchführung..... oder wars doch anders? Nichts genaues weiß man nicht.
so gesehen liegt nach "cui bono" die Schuld 1 : 0 bei England!
wo hält er und seine Tochter sich heute auf? ... lebt er und seine Tochter noch?