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Warum verbietet das Grundgesetz imperative Mandate?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 18 «  

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Lt. Art. 38 des Grundgesetzes ist es den Wählern verboten, die gewählten Abgeordneten anzuweisen, ihre Wahlversprechen einzuhalten.
Warum ist das so geregelt?
Könnte eine neue Verfassung nach Art. 146 GG dieses ändern?
 

KurtNabb

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Lt. Art. 38 des Grundgesetzes ist es den Wählern verboten, die gewählten Abgeordneten anzuweisen, ihre Wahlversprechen einzuhalten.
Tut es nicht. Der Abgeordnete muss sich nur nicht daran halten.

Der Artikel ist eigentlich ganz in Ordnung, nur weicht die gelebte Praxis erheblich davon ab.

So könnte man zum Beispiel anmerken, dass Koalitionsverträge verfassungswidrig sind, denn damit wird der Abgeordnete an Weisungen (also an den Koalitionsvertrag) gebunden.

Auch die diversen Maßnahmen zur Durchsetzung (des ebenfalls verfassungswidrigen) Fraktionszwangs sind natürlich übel. Dennoch alltägliche Praxis.
Warum ist das so geregelt?
Weil es eigentlich richtig wäre, wenn man sicherstellen könnte dass
  1. Die Abgeordneten ein wirksames Gewissen haben
  2. Jede Maßnahme, die der Idee widerspricht, schonungslos und hart geahndet wird.
Könnte eine neue Verfassung nach Art. 146 GG dieses ändern?
Nur wenn die neue Verfassung exakt beachtet würde. Aber warum sollten die gleichen SchlawinerInnen mit einer Verfassung anders umgehen als mit dem GG?
 
OP
Dummi
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Tut es nicht. Der Abgeordnete muss sich nur nicht daran halten.

Der Artikel ist eigentlich ganz in Ordnung, nur weicht die gelebte Praxis erheblich davon ab.

So könnte man zum Beispiel anmerken, dass Koalitionsverträge verfassungswidrig sind, denn damit wird der Abgeordnete an Weisungen (also an den Koalitionsvertrag) gebunden.

Auch die diversen Maßnahmen zur Durchsetzung (des ebenfalls verfassungswidrigen) Fraktionszwangs sind natürlich übel. Dennoch alltägliche Praxis.

Weil es eigentlich richtig wäre, wenn man sicherstellen könnte dass
  1. Die Abgeordneten ein wirksames Gewissen haben
  2. Jede Maßnahme, die der Idee widerspricht, schonungslos und hart geahndet wird.

Nur wenn die neue Verfassung exakt beachtet würde. Aber warum sollten die gleichen SchlawinerInnen mit einer Verfassung anders umgehen als mit dem GG?
Also dein erster Satz klingt - mit Verlaub - so logisch wie Habecks: "insolvent ist ja nicht pleite", weil:
Eine Anweisung ist eine Anweisung an die sich gehalten werden muss, sonst wäre es keine :rolleyes:
Zu deinem letzten Satz:
Bei einem imperativen Mandat würde sich jeder einzelne Abgeordnete schlicht schadensersatzpflichtig machen, wenn er den Wählerauftrag nicht nach Kräften nach Buchstaben und Geist gewissenhaft ausführt.:cool:
 

KurtNabb

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Also dein erster Satz klingt - mit Verlaub - so logisch wie Habecks: "insolvent ist ja nicht pleite", weil:
Eine Anweisung ist eine Anweisung an die sich gehalten werden muss, sonst wäre es keine :rolleyes:
Zu deinem letzten Satz:
Bei einem imperativen Mandat würde sich jeder einzelne Abgeordnete schlicht schadensersatzpflichtig machen, wenn er den Wählerauftrag nicht nach Kräften nach Buchstaben und Geist gewissenhaft ausführt.:cool:
Für ein imperatives Mandat bräuchte man gar keine Abgeordneten mehr. Wozu auch?

Der Sinn des Abgeordneten ist unter anderem, nach jeweils aktuellem Informationsstand die jeweils aktuelle Problematik zu bearbeiten. Das kann ein imperatives Mandat nicht leisten.

Nein, unser GG ist im Großen und Ganzen ganz in Ordnung. Mir fehlen vorwiegend die plebiszitären Elemente als notwendiges Korrektiv für die Parteienklüngel. Außerdem würde ich den Parteien das Recht entziehen, ihre Listen aufzustellen und damit ausschließlich verdiente Parteisoldaten zur Wahl zu stellen.

Als Bonbon könnte man mir noch mit der Übernahme des Art. 123 aus der Verfassung des Freistaats Bayern eine Freude machen.
 
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Lt. Art. 38 des Grundgesetzes ist es den Wählern verboten, die gewählten Abgeordneten anzuweisen, ihre Wahlversprechen einzuhalten.
Warum ist das so geregelt?
Könnte eine neue Verfassung nach Art. 146 GG dieses ändern?

Teilzitat GG Art. 38:...sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes (Wähler?)
Sie sind an Weisungen und Aufträge nicht gebunden. Denen des Volkes nicht ???

Dem Gewissen unterworfen???

Nun, böse Zungen täten sagen: Die Abgeordneten lassen sich von anderen Kräften unterweisen ....
 
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Den Artikel 146 GG wird die Siegermacht USA wohlweislich bezüglich einer eigenen Verfassung für D nie zulassen - meine Meinung und Meinungsfreiheit lieber VS ist auch im GG verankert.
 

Abe Voltaire

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Wer an der Macht ist, ist es nicht zufällig, und wer an der Macht bleiben will, muss tierisch auf Zack sein.

Macht ist wie eine Droge, die Typen kommen nicht davon weg und es exitiert kein realer Entzug - nur Rückzug wie der lasche Laschet!
 

zwei2Raben

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Imperative Mandate widersprechen der Freiheit des Gewissens, aber auch dessen Entwicklung. Das GG kann nur von geistig entwickelten Menschen eingehalten werden. Irrbösefaulinfantilen Riesenbabys ist alles verschlossen und eben auch die Einhaltung von Gesetzen.
 
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Imperative Mandate widersprechen der Freiheit des Gewissens, aber auch dessen Entwicklung. Das GG kann nur von geistig entwickelten Menschen eingehalten werden. Irrbösefaulinfantilen Riesenbabys ist alles verschlossen und eben auch die Einhaltung von Gesetzen.

Schön formuliert bzw. erklärt.

Von imperativen Mandaten wissen kaum Wähler in D.

Deutsche wünschten sich eine deutsche "VERFASSUNG" und keine kleinen Vasallen des IMPERIUMS!
 

Abe Voltaire

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Schön formuliert bzw. erklärt.

Von imperativen Mandaten wissen kaum Wähler in D.

Deutsche wünschten sich eine deutsche "VERFASSUNG" und keine kleinen Vasallen des IMPERIUMS!
Hab jetzt mal "imperativ" übersetzen lassen. Und da erzählt mir das Ding, es hieße auf Deutsch -> "unerkannt".
 
OP
Dummi
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Imperative Mandate widersprechen der Freiheit des Gewissens, aber auch dessen Entwicklung. Das GG kann nur von geistig entwickelten Menschen eingehalten werden. Irrbösefaulinfantilen Riesenbabys ist alles verschlossen und eben auch die Einhaltung von Gesetzen.
Schön formuliert bzw. erklärt.

Von imperativen Mandaten wissen kaum Wähler in D.

Deutsche wünschten sich eine deutsche "VERFASSUNG" und keine kleinen Vasallen des IMPERIUMS!
Dass imperative Mandate die Gewissensfrage ausschließen, das ist doch gerade ihre Stärke, bei abgeordneten Gewissenlosern.
Welches Gewissen soll sich entwickeln, wenn real existierende Politik Gewissenlosigkeit voraussetzt?
Demokratie kann nur von geistig entwickelten Menschen gelebt werden.
Die Tragik ist, dass wohl kaum Wähler was von imperativen Mandaten wissen, aber per Bauchgefühl GLAUBEN, wir hätten sie. Beispiel: der Aufschrei der "Demokraten" über die sachlich völlig korrekte Aussage der Baerböckin, dass sie die Ukraine unterstütze, ganz gleich was ihre Wähler denken. Ich denke dabei:
Sie kennt Art. 38 GG, ihre Wähler und die ganzen Aufschreihälse eben nicht.
Deutsche können sich doch mit vereinten Kräften eine eigene gute Verfassung geben (Art 146 GG) warum tun sie´s nicht? Warten sie auf die Erlaubnis und Organisation von außen für diesen Akt der Souveränität?
 

Abe Voltaire

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über die sachlich völlig korrekte Aussage der Baerböckin, dass sie die Ukraine unterstütze, ganz gleich was ihre Wähler denken.
Wow. Ein Grünen Fan - du wärest der letzte von dem ich das hier im PSW je gedacht hätte....
 
OP
Dummi
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Wow. Ein Grünen Fan - du wärest der letzte von dem ich das hier im PSW je gedacht hätte....
Nee, nee, ich bin absolut kein Grünen Fan (mehr).
Meine Fan-Zeit starb mit Petra Kelly :(
Aber es hilft nix: sachlich Richtiges bleibt auch dann richtig, wenn´s die Falsche sagt.
Genau diese Wählerverarsche ist im Grundgesetz Art. 38 genau so fest verankert.
Ich befürchte nur, dass die meisten "Demokraten" das nicht zur Kenntnis nehmen
und weiterhin glauben, dass SIE - und nicht die Baerböcke aller Art - die Souverän*innen seien :eek:
 

Abe Voltaire

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Aber es hilft nix: sachlich Richtiges bleibt auch dann richtig, wenn´s die Falsche sagt.
Sie hat nix sachlich richtiges gesagt. Als GRÜNE wäre es sachlich richtig gewesen, gegen Waffen und Krieg zu agieren. Doch da alle Grünen den Wendehals auf 180 Grad gespielt haben, gibt es auch nix Richtiges, weder sachlich noch unsachlich. Wenn das der Lindner oder der Scholz gesagt hätte, dann stünde es anders, doch von Grünen hätte das was Barbock & Habeck im Duett gesagt haben, nie kommen dürfen. Das war zugleich Verrat an der eigenen Bevölkerung als auch Verrat an Grün.
 
OP
Dummi
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Sie hat nix sachlich richtiges gesagt. Als GRÜNE wäre es sachlich richtig gewesen, gegen Waffen und Krieg zu agieren. Doch da alle Grünen den Wendehals auf 180 Grad gespielt haben, gibt es auch nix Richtiges, weder sachlich noch unsachlich. Wenn das der Lindner oder der Scholz gesagt hätte, dann stünde es anders, doch von Grünen hätte das was Barbock & Habeck im Duett gesagt haben, nie kommen dürfen. Das war zugleich Verrat an der eigenen Bevölkerung als auch Verrat an Grün.
Inhaltlich bin ich ja völlig bei dir!!!
Aber es ist - perfiderweise - eben sachlich korrekt und grundgesetzlich gedeckt, zu sagen: "ganz gleich was meine Wähler denken" :eek:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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