Darf demnach Deutschland eigentlich keinen Krieg gegen Russland führen bzw.unterstützen ?
Wenn Deutschland nur im Waffenstillstand ohne Friedensvertrag existiert , warum sollte dies nicht auch für die Ukraine möglich sein ?
Deutschland hat Gebietsverluste nach dem WK II , zu verzeichnen , weil es sich beim Angriff übernommen hat , die Ukraine , hätte
Gebietsverluste zu verzeichnen , weil si nicht bereit sind Opfer für die Verteidigung zu bringen . Mio. Ukrainer machen Urlaub im Westen ud der Westen
hat Selenskis Krieg zu finanzieren ?
Kaum bekannt in der deutschen Öffentlichkeit ist, dass Deutschland nach der sogenannten Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta gegenüber den Gegnern des Zweiten Weltkriegs immer noch ein Feindstaat ist (Artikel 77, der auf das internationale Treuhandsystem und entsprechende Treuhandgebiete eingeht, ist nach dem Beitritt Deutschlands zur UN gemäß Artikel 78 hinfällig geworden). Die Feindstaatenklausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls Deutschland erneut eine aggressive Politik verfolgen würde, was gegebenenfalls militärische Interventionen einschließt. Artikel 53, Absatz 1 der Charta lautet:
“Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.” Gemäß Absatz 2 bezeichnet der Ausdruck “Feindstaat” jeden Staat, “der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war”.
Artikel 107 der Charta lautet:
“Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.”
In diesem Zusammenhang ist noch der Artikel 52 von Bedeutung, der in Absatz 4 auf die Artikel 34 und 35 eingeht, deren Anwendung “nicht beeinträchtigt” wird. Artikel 34 und 35 betreffen den Sicherheitsrat, der bei internationalen Streitigkeiten tätig werden kann. Des Weiteren wird auf die Artikel 11 und 12 verwiesen, die wiederum die Befugnisse der Generalversammlung zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit regeln.
Diskutiert wird, ob die sich aus den genannten Artikeln ergebende Feindstaaten-Regelung durch die Mitgliedschaft Deutschlands in den Vereinten Nationen obsolet geworden ist. Aber wenn dem so wäre, hätten diese Bestimmungen schon lange gestrichen werden können. Zwar wurde Deutschland im Vereinigungsvertrag von 1990 (
Zwei-plus-Vier-Vertrag) “volle Souveränität” zugesprochen, aber die Vereinbarung wurde durch Zusatzverträge, zum Beispiel über Truppenstationierungen und militärische Zusammenarbeit, wieder relativiert. (Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag war, wie zum Teil unterstellt wird, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland als mit dem Deutschen Reich identisches Völkerrechtssubjekt nach wie vor im Zustand des Waffenstillstands. Wie kompliziert die Rechtslage nach herrschender Auffassung ist, geht aus einem
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages hervor.)
Die damaligen Siegermächte, die eine bedingungslose Kapitulation erzwungen hatten, sind immer noch präsent, die Bundesrepublik Deutschland steht unter Kuratel der USA sowie unter latenter Beobachtung Großbritanniens und Frankreichs, auch wenn das bemäntelt wird und viele es nicht wahrhaben wollen. Wenn man diese Tatsache hinsichtlich der geopolitischen Situation, in der wir uns befinden, bedenkt, wird vieles klarer: Washington hat erhebliche Möglichkeiten, Druck auszuüben und auf Entscheidungen der deutschen Regierung einzuwirken, was ständig zu beobachten ist, zum Beispiel bei der Sprengung der Ostsee-Pipelines, der grenzenlosen Unterstützung der Ukraine und der verheerenden Aggressionspolitik gegenüber Russland.
Festzustellen ist, dass das Friedensgebot der UN-Charta allgemeine Gültigkeit beansprucht, in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder verletzt wurde, insbesondere von den USA, die aufgrund ihrer völkerrechtswidrigen Interventionspolitik schon lange das Recht verwirkt haben, sich auf Menschenrechte und die Verteidigung demokratischer Freiheiten zu berufen.
Es ist davon auszugehen, dass weder die USA noch Großbritannien ein Interesse daran haben, die Feindstaatenklausel der UN-Charta zu annullieren, das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Dasselbe gilt für einen Friedensvertrag. (Angeblich wären nach einem Friedensvertrag erhebliche Reparationen fällig geworden. Das wäre aber wohl kaum ein Hinderungsgrund gewesen, da die Berliner Regierung ohnehin ständig Millionen und Milliarden verteilt und auch verschleudert.) Die Gelegenheiten, zukunftsweisende, geordnete Verhältnisse zu schaffen, wurden nicht wahrgenommen, Deutschland steht seit 1945 unter Sachwalterschaft in einem permanenten Ausnahmezustand. Es ist dringend an der Zeit, sich aus dieser Vormundschaft zu befreien.
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