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Ein 75 Jahre alter Mann wurde nach 40 Jahren aus seiner Wohnung geworfen, weil sein Rauchen andere Mieter belästigt haben soll.
Die Räumungsklage wurde nun vor Gericht bestätigt. Der Weg vor den BGH aber offen gelassen.
Das Urteil ist aus meiner Sicht empörend. Gar nicht unbedingt wegen der Entscheidung. Sondern wegen der Urteilsbegründung.
Der Beklagte bestreitet das diese Geruchsbelästigung in diesen Ausmaß existent gewesen ist, es wurden auch keine Zeugen für die Verhandlung geladen, welche die Aussage der Vermieterin stützen würden.
Das Gericht geht davon aus das die Vermieterin recht hat, weil der Beklagte die Vorwürfe zu spät zurückgewiesen hat! Er hat wohl in einen ersten Schreiben sich gar nicht zu den Vorwürfen an sich geäußert, sondern nur gesagt das die Vermieterin keinen Nachweis für die Belästigung vorgelegt hat und auch keine Zeugen benannt hat.
Erst im späteren Verlauf hat er auch die Vorwürfe zurückgewiesen. Das sei aber laut Gericht zu spät gewesen. Deswegen wären die Vorwürfe der Vermieterin richtig
Aber noch besser. Die Vermieterin hat behauptet die Tür des Beklagten hätte sich braun verfärbt. Auch dies hat der Beklagte laut Gericht nie bestritten. Weil
Zitat: LG Düsseldorf
“Denn das reine Vorbringen, auf dem bloß zu Beweiszwecken beigefügten Foto nichts zu erkennen, beinhaltet gerade kein Bestreiten des entsprechend zugrunde liegenden Klägervortrags selbst.“
Also noch mal auf Deutsch. Wenn du beschuldigt wirst, dass sich deine Tür braun verfärbt hätte und du einfach mit einen Foto dieser Tür (auf dem die Tür weiß ist) darauf antwortest, dann bestreitest du nicht, dass deine Tür braun ist.
Noch viel besser finde ich folgenden Auszug aus den Urteilstext
Laut Vermieterin besteht die Geruchsbelästigung erst seit Anfang 2012. Das diese in den 40 Jahren davor nicht aufgetreten ist wird wie folgt begründet
Zitat: LG Düsseldorf
“Ebenso unstreitig hat die Klägerin vorgetragen, dass dies zu Lebzeiten der Ehefrau des Beklagten noch anders gewesen ist aufgrund regelmäßiger Lüftungen durch sie.“
Das ist so lustig wegen folgender Textpassage aus dem Urteilstext
Zitat: LG Düsseldorf
“Seine ebenfalls rauchende Ehefrau ist vor etwa zehn Jahren an Krebs verstorben“
Also seine Frau ist seit ca. 2003 tot und durch den Tod seiner Frau hat sich 2012 eine Änderung seines Lüftungsverhaltens ergebens. Diesen Sachverhalt sieht das Gericht als “unstreitig“ an.
Das hier kein Recht gesprochen wird sollte spätestens jetzt klar sein.
Aber mit folgenden Auszug aus der Argumentation des Beklagten wird es dann auch richtig interessant
Zitat: LG Düsseldorf
“Derzeit existieren an Wohnungen im streitgegenständlichen Haus nur noch diejenige des Beklagten und ein kleines Apartment. Alle anderen Räume wurden inzwischen in zu gewerblichen Zwecken vermietete Büros umgewandelt.
[...]
Der eigentliche Grund für die Kündigung sei nicht der bloß vorgeschobene Zigarettenqualm, sondern die von der Klägerin beabsichtigte Umgestaltung des Hauses zu einem Bürogebäude.“
Gerichtsurteil als Volltext
http://openjur.de/u/639430.html
Sekundär-Literatur
http://www.welt.de/vermischtes/article129493689/Damit-hab-ich-nich-gerechnet.html
http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteil-raucher-muss-mietwohnung-raeumen_id_3947313.html
http://www.derwesten.de/staedte/due...-duesseldorfer-raucher-prozess-id9502527.html
http://www.sueddeutsche.de/geld/urt...ter-darf-raucher-aus-wohnung-werfen-1.2017649
Die Räumungsklage wurde nun vor Gericht bestätigt. Der Weg vor den BGH aber offen gelassen.
Das Urteil ist aus meiner Sicht empörend. Gar nicht unbedingt wegen der Entscheidung. Sondern wegen der Urteilsbegründung.
Der Beklagte bestreitet das diese Geruchsbelästigung in diesen Ausmaß existent gewesen ist, es wurden auch keine Zeugen für die Verhandlung geladen, welche die Aussage der Vermieterin stützen würden.
Das Gericht geht davon aus das die Vermieterin recht hat, weil der Beklagte die Vorwürfe zu spät zurückgewiesen hat! Er hat wohl in einen ersten Schreiben sich gar nicht zu den Vorwürfen an sich geäußert, sondern nur gesagt das die Vermieterin keinen Nachweis für die Belästigung vorgelegt hat und auch keine Zeugen benannt hat.
Erst im späteren Verlauf hat er auch die Vorwürfe zurückgewiesen. Das sei aber laut Gericht zu spät gewesen. Deswegen wären die Vorwürfe der Vermieterin richtig
Aber noch besser. Die Vermieterin hat behauptet die Tür des Beklagten hätte sich braun verfärbt. Auch dies hat der Beklagte laut Gericht nie bestritten. Weil
Zitat: LG Düsseldorf
“Denn das reine Vorbringen, auf dem bloß zu Beweiszwecken beigefügten Foto nichts zu erkennen, beinhaltet gerade kein Bestreiten des entsprechend zugrunde liegenden Klägervortrags selbst.“
Also noch mal auf Deutsch. Wenn du beschuldigt wirst, dass sich deine Tür braun verfärbt hätte und du einfach mit einen Foto dieser Tür (auf dem die Tür weiß ist) darauf antwortest, dann bestreitest du nicht, dass deine Tür braun ist.
Noch viel besser finde ich folgenden Auszug aus den Urteilstext
Laut Vermieterin besteht die Geruchsbelästigung erst seit Anfang 2012. Das diese in den 40 Jahren davor nicht aufgetreten ist wird wie folgt begründet
Zitat: LG Düsseldorf
“Ebenso unstreitig hat die Klägerin vorgetragen, dass dies zu Lebzeiten der Ehefrau des Beklagten noch anders gewesen ist aufgrund regelmäßiger Lüftungen durch sie.“
Das ist so lustig wegen folgender Textpassage aus dem Urteilstext
Zitat: LG Düsseldorf
“Seine ebenfalls rauchende Ehefrau ist vor etwa zehn Jahren an Krebs verstorben“
Also seine Frau ist seit ca. 2003 tot und durch den Tod seiner Frau hat sich 2012 eine Änderung seines Lüftungsverhaltens ergebens. Diesen Sachverhalt sieht das Gericht als “unstreitig“ an.
Das hier kein Recht gesprochen wird sollte spätestens jetzt klar sein.
Aber mit folgenden Auszug aus der Argumentation des Beklagten wird es dann auch richtig interessant
Zitat: LG Düsseldorf
“Derzeit existieren an Wohnungen im streitgegenständlichen Haus nur noch diejenige des Beklagten und ein kleines Apartment. Alle anderen Räume wurden inzwischen in zu gewerblichen Zwecken vermietete Büros umgewandelt.
[...]
Der eigentliche Grund für die Kündigung sei nicht der bloß vorgeschobene Zigarettenqualm, sondern die von der Klägerin beabsichtigte Umgestaltung des Hauses zu einem Bürogebäude.“
Gerichtsurteil als Volltext
http://openjur.de/u/639430.html
Sekundär-Literatur
http://www.welt.de/vermischtes/article129493689/Damit-hab-ich-nich-gerechnet.html
http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteil-raucher-muss-mietwohnung-raeumen_id_3947313.html
http://www.derwesten.de/staedte/due...-duesseldorfer-raucher-prozess-id9502527.html
http://www.sueddeutsche.de/geld/urt...ter-darf-raucher-aus-wohnung-werfen-1.2017649