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Soweit ich mich erinnere, war das Fahren auf dem Fußweg damals verboten. Auch für Zweitklässler. Einer meiner Freunde ist aber in eine geöffnete Autotür gefahren und hat sich den Arm gebrochen.In meiner Kindheit wurde ich auch nie "getürt". Es standen aber auch nicht so viele Fahrzeuge im Weg rum. Da war der Bürgersteig noch Bürgersteig.
Wenn ich den Stadtteil, in dem ich zur Grundschule ging, heute ansehe, sind nicht sehr viel mehr Fahrzeuge zu sehen. Aber es ist natürlich Tatsache, daß es in den 50ern weniger Autos als heute gab.
Bei Fahrtrichtungswechsel MUSS ein Radfahrer mit der Hand/dem Arm die Richtung anzeigen und nicht spontan die Richtung ändern, oder?Der Eppendorfer Weg (Kreisverkehr Goebenstraße) ist ja nun tatsächlich ein Weg, teils je Spur so schmal, dass ich dich an bestimmten Stellen, z. B. im Bereich des erwähnten Kreisverkehrs, auch nicht an mir vorbei lassen würde weil einfach der Abstand, den zu zu mir einhalten müsstest nicht einzuhalten ist. Vor allem ist dieser Weg nicht mit einem Radweg ausgestattet, das Radfahren auf der Straße also normal. Normal ist auch, dass es links abbiegende Radler gibt und plötzlich dürfte einem vorausschauend Fahrenden eigentlich nichts in die Quere kommen. Vor allem dürfte er nicht "noch gerade so" an einem Verkehrsteilnehmer, zu dem er einen Sicherheitsabstand einzuhalten hat, vorbei kommen aber eben nicht zum stehen.
Ich habe keinen frisierten 50er, fahre aber immer über der "erlaubten" Geschwindigkeit, da ich "staatlich" geprüfter Fahrzeugführer bin, der selbst einschätzen kann, wo ich wie schnell fahren kann.Da ist dann dein öfters erwähnter § 1 mehr als gefragt, vor allem wenn der Klagende mit frisierten 50er unterwegs und nicht auszuschließen ist dass er im Geschwindigkeitsrausch ist.
Na, gut!Zudem ist es nun mal so mit Senioren. Die sehen Vieles richtig verschroben. Entsprechend ist das Plädoyer für die Nutzung von Radwegen, wo sie vorhanden sind und entsprechend eine Benutzungspflicht besteht, verschroben da sich die Kritik an der vorgeblichen Nichtnutzung nur auf ausgesuchte Einzelfälle beziehen kann und nicht dem Allgemeinbild entspricht. Die rein zufällig auf der GE-Aufnahme abgebildeten Radler verhielten sich zu 100 % den mir bekannten Vorschriften entsprechend und wirkten so auch als Verkehrsberuhigungsmoment in einer Straße, die bestenfalls mit max. 30 km/h befahrbar zu sein scheint.
Täglich in HH und dann nebeneinander mit dem Schmartfon in der Hand.Wahrscheinlich leben wir aber in zwei völlig unterschiedlichen Welten. So kann ich mich nicht an auch nur einen Radler auf einer der großen Straße erinnern die von einem Radweg begleitet wird und der nicht zugeparkt war.
Was hat Alter mit sexueller Präferenz zu tun? Vasth' ick nich.Natürlich weckt es ein wenig Neid wenn man sieht wie andere Senioren sich noch geübt auf dem Rad bewegen oder meinst Du etwa, die Radler wären alle Schwul?