OP
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Also dessen Demokratievorstellungen kommen mir ja sehr entgegen ich versteh nur den Zusammenhang mit dem deutschen Reich nicht.
Erstmal, entgegen Wikipedia hatten wir im Deutschen Reich KEINE parlamentarische Monarchie, das geht auch nicht, weil das Deutsche Reich IST nur ein Verein, eine Ideologie die Hoheiten und Staatsgebiete gehören den Bundesstaaten.
Freiheit ist selbst bestimmtes Leben und das heißt im Deutschen Reich, Subsidiaritätsprinzip (Grundstein dafür war die Emder Synode 1571). Die Gemeinden sind die mächtigsten Einrichtungen im Deutschen Reich. (Das hat Adolf zerstört, und wurde in der BRD auch nicht geändert. Aber auch die WR ebnete durch die Parlamentarisierung, und der Definition des Reichs als Republik den Weg zur Entmachtung der Gemeinden)
Auch nicht der Kaiser entscheidet über Krieg und Frieden wie die meisten kritisieren, sondern der Bundesrath und der Reichstag, also die direkt entsendeten Volksvertreter von 25 + 1 Bundesstaaten - KEINE Parteien. Wie die Bundesstaaten sich selber organisieren, bleibt alleine bei denen und zwar ausgehend von den Gemeinden.
Ansonsten, Bürger sind Untertan des Souverän, von wem willst Du im Kaisereich Untertan sein? Kombiniere §1BGB + §677 BGB + §119BGB + Art 3 der Verfassung.
Durch die Einführung des BGB, wurde jeder zum Souverän, und der Adel und die Kirche wurde somit rechtlich auf die gleiche Stufe des Indigenats gestellt.
Es geht gar nicht anders. Das ist nicht interpretierbar. Das ist das Freiheitsprinzip wie Prof. Schachtschneider sagt. Es gibt keinen anderen Staat auf der Welt der Rechtsfähigkeit von Geburt an definiert, also den Souverän auch als solchen billigt. (deswegen ist Art 7+10 EGBGB in der BRD auch geändert: Die Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und der Name einer Person unterliegen dem Recht des Staates, also in einer Republik so, dass alle gebilligten Grundrechte auch komplett wieder abgeschafft werden können!!!)
Dabei war der bürgerliche Tod verboten (Preussische Verfassung 1850).
(Den sind wir allerdings seit 1918 nicht mehr losgeworden, werden wir auch nicht, wenn wir die BRD reformieren wollen, denn die Struktur des GG und das geänderte (EG)BGB bieten dafür überhaupt keinen Ansatz)
Ein Beamter im Kaiserreich zB. wird erst seiner Rechtsfähigkeit nach §1 BGB entrechtet und erhält als jur. Person neue Rechte vom Indigenat zugeteilt.
Juristische Personen (das sind auch Adelige), alle Ressourcen und alles Sondervermögen DIENEN im Deutschen Reich dem Indigenat, es kann gar nicht anders sein.
Beispiel Steuern, Unternehmen würden Steuern abführen, um denen Entschädigung zu leisten, die durch die Inanspruchnahme des Landes durch das Unternehmen dieses Land nicht zum Eigenbedarf bewirtschaften können. Jur. Personen des priv. und öffentlichen Rechts dienen dem Indigenat, denn sonst würden sie gemäß §677BGB überhaupt keine Geschäfte machen dürfen.
Es liegt alleine bei der Macht des Indigenat was sie aus diesen Gesetzen machen. Diese Macht wird im Kaiserreich definiert, aber nicht in der BRD
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guckst du auch hier:Ansonsten nochmal der grundlegende Unterschied im Staatsverständnis zwischen Republik und dem Kaiserreich ab 1900:
Wenn ein Mensch die Rechtsfähigkeit erlangt, handelt der Mensch als Träger von Rechten und Pflichten selbst. Das ist eine Natürliche Person, sie braucht keine Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch eine Eintragung in ein Vereinsregister oder Handelsregister und braucht auch keinen Vertreter der die Rechte und Pflichten wahrnimmt.
Um diese Naturrechte einzuschränken um ein Zusammenleben zu garantieren, geben die Menschen in einer Region sich eine Verfassung, die nur die Rechte einschränkt die anderen Schaden zufügen würden und nennen das Gesetz, welches die Rechte einschränken darf.
Das ist Deutsches Recht ab 1900 mit Einführung des BGB von 1896. Jeder Deutsche wird als beseelter Mensch aus Fleisch und Blut geboren und erhält bei Geburt die Rechtsfähigkeit, also wird zum Rechtssubjekt.
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Das ist der Unterschied zu der Version von Staat der sich Republik nennt, in der alle erstmal entrechtet werden und dann mit Rechten ausgestattet werden die auch alles einschränken können.
Eine Juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, wird also erst nach Eintragung in ein Handels- oder Vereinsregister Träger von Rechten und Pflichten, die die Juristische Person per Gesetz bekommt und nur durch einen Vertreter wahrnehmen kann.
Die Macht der Bürgermeister
http://www.youtube.com/watch?v=WwrKXYxJ7cg
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PS: jetzt fragt sich einer, wenn das Indigenat die absolute Macht inne hat, wozu dann noch einen Kaiser?
Eben genau deswegen damit das auch so bleibt und nicht irgendwelche verrückten Irren daherkommen wie zB der Scheidemann und ihre Macht zur Selbsermächtigung misbrauchen.
Der Kaiser hat nur noch eine Prärogative Gewaltfunktion, zur Gewaltenteilung. Denn die Macht kann sich ja schlecht selber die Machtbeschränkung wählen.
Also braucht es einen Transzendenzbezug entweder zu einem Familienoberhaupt, aufbauend auf der Familientradition, oder zB den Papst als obersten Wächter, der schaut dass die "Menschenrechte", die Verfassung nicht von irgendwelchen Staatsdienern verletzt werden. (Da wäre mir aber ein Kaiser, der mit dem eigenen Volk verwurzelt ist und auf sein Wohlergehen angewiesen ist lieber als der Papst)
Ohne Prärogative funktioniert kein Gemeinschaftswesen. Unser Zwangsbekenntnis zu den Menschenrechten installiert als Ersatz für eine Prärogative funktioniert ja auch nicht wenn es nicht kontrolliert wird. Und es gibt solche Kontrollfunktion nicht, kann es auch nicht geben. Ansonsten nennt mir ein Besipiel.
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