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In meinen Augen war das zumindest Amtsanmaßung.
Eine formierte Gruppe, welche Menschen darauf hinweist, das es nach dem Koran nicht erlaubt sei, Drogen zu nehmen geschweige damit zu dealen oder in der Öffentlichkeit Alkohol trinken zu dürfen oder als Frau unsittlich (z. B. kniefreier Rock und überschminkt) rumzulaufen u. a., begeht schlichtweg keine Straftat.
In den Golfstaaten wahrscheinlich nicht , hierzulande sollte es schon unter Belästigung / Nötigung fallen oder
ist hier der Koran Gesetz für das öffentliche Leben .
Und wem die Wertewelt hier nicht passt soll nach Hause gehen !
Sehe ich anders.
Das Landgericht hat gar nichts erlaubt, es hat nur die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen, weil darin ein Straftatbestand nicht erkennbar war.
Eine formierte Gruppe, welche Menschen darauf hinweist, das es nach dem Koran nicht erlaubt sei, Drogen zu nehmen geschweige damit zu dealen oder in der Öffentlichkeit Alkohol trinken zu dürfen oder als Frau unsittlich (z. B. kniefreier Rock und überschminkt) rumzulaufen u. a., begeht schlichtweg keine Straftat.
1. In unserem Rechtsstaat müssen effektive Beweise vor Gericht gebracht werden.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, das eine Frau und schon gar keine Muslima als Zeugin vor Gericht auftritt, um die "Scharia Polizei" wegen Nötigung zu belasten. Außerdem wird Nötigung nur mit einem Strafbefehl bestraft und nicht mit einer Hauptverhandlung vor einer Strafkammer des Landgerichts, wo es in der Regel nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe gibt.
2. Werte sind subjektiv. Jeder Mensch hat seine eigenen, wenn diese mit den staatlichen Gesetzen (Grundgesetz u. a.) vereinbar sind.
Die hatten Warnwesten an wo POLIZEI drauf stand.
Das ist eindeutig Amtsanmassung.
Die hatten Warnwesten an wo POLIZEI drauf stand.
Das ist eindeutig Amtsanmassung.
sei mal nicht so kleinlich ... ,wenn der Hellseher mit einer Weste "Gott" rum läuft glaubst
du das doch auch nicht....
1. In unserem Rechtsstaat müssen effektive Beweise vor Gericht gebracht werden.
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, das eine Frau und schon gar keine Muslima als Zeugin vor Gericht auftritt, um die "Scharia Polizei" wegen Nötigung zu belasten, wenn ihr ihr Leben lieb ist. Außerdem wird Nötigung nur mit einem Strafbefehl bestraft und nicht mit einer Hauptverhandlung vor einer Strafkammer des Landgerichts, wo es in der Regel nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe gibt.
2. Werte sind subjektiv. Jeder Mensch hat seine eigenen, wenn diese mit den staatlichen Gesetzen (Grundgesetz u. a.) vereinbar sind.
Wenn so ein Kameltreiber meine Frau belästigt weil er ihren Rock zu kurz findet ,wird die Belästigung nicht geringer nur weil die Hürde zur Strafverfolgung hoch liegt.
Ja, wenn! Der Koran und seine Gesetze sind aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In keinster Weise!
Alle religiösen Bücher, Predigten mit Äußerungen und Praktiken, welche mit dem Grundgesetz und anderen Gesetzen nicht vereinbar sind, müssen strafrechtlich verfolgt werden. Die entsprechenden rechtswidrigen Passagen in den Religions-Büchern, müssen gestrichen oder geändert werden.
Aber darum geht es in diesem Thread nicht !!