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da ich ja als ein treuer Kämpfer für die strikte Anwendung unseres Grundgesetzes nach Buchstaben und Geist inzwischen wohl sattsam nervend aufgefallen bin, hat mich ein Forenkollege auf die Hüter unseres Grundgesetzes aufmerksam gemacht.
Sprich:
die Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
Jetzt meine bangen Fragen:
Falls ich - als besorgter Bürger - der Meinung wäre, es würde das Grundgesetz - also unser Aller Verfassung - in irgend einer - oder gar vielen - Frage deutlichst geradezu "mit Füßen getreten" und ich käme auf die Idee, dieses dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen:
* könnte ich das wirksam tun?
* kann dort dann ganz schlicht erklärt werden:
nett, wir ignorieren das aber "ätsch", weil wir das nach §§ 93c und d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - einfach so - ignorieren (also "nicht zur Entscheidung annehmen") können und dürfen?
Bedeutet das im Endeffekt:
Unsere Verfassung ist so gut, wie´s die paar - nach Parteienkungelei ausgeguckten - Hanseln willkürlich (nicht) zulassen?
Hoffentlich NICHT.
weil sonst:
Armes Deutschland
Sprich:
die Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
Jetzt meine bangen Fragen:
Falls ich - als besorgter Bürger - der Meinung wäre, es würde das Grundgesetz - also unser Aller Verfassung - in irgend einer - oder gar vielen - Frage deutlichst geradezu "mit Füßen getreten" und ich käme auf die Idee, dieses dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen:
* könnte ich das wirksam tun?
* kann dort dann ganz schlicht erklärt werden:
nett, wir ignorieren das aber "ätsch", weil wir das nach §§ 93c und d des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - einfach so - ignorieren (also "nicht zur Entscheidung annehmen") können und dürfen?
Bedeutet das im Endeffekt:
Unsere Verfassung ist so gut, wie´s die paar - nach Parteienkungelei ausgeguckten - Hanseln willkürlich (nicht) zulassen?
Hoffentlich NICHT.
weil sonst:
Armes Deutschland