Laut mehrerer Studien könnte uns die Imigrantenflut bis Ende 2017, 50 Millarden Euro kosten.
FÜNFZIG MILLARDEN, in dieser überschaubaren Zeit ?!
Was hätte man mit dieser enormen Summe Sinnvolles finanzieren können ?
Ausbau der zunehmend veraltenden Infrastruktur , Ausbau von Kindergärten mit endlich fair bezahltem Personal, längst überfällige Steuersenkungen ........................................
NEIN !
Die 50 Millarden, von UNS erwirtschaftet, werden bis 2017 für Refugees verwendet. Was danach kommt? Daran wollen wir noch gar nicht denken ...
Zahlt der Bund zu wenige – zu geringe, niedrige Beiträge an die (GKV) Krankenkassen droht durch Flüchtlinge und Hartz-IV-Empfänger Milliarden-Loch?
Mit einigen Zitaten aus den Medien möchte ich zu dem Thema „Flüchtlinge kosten dem Staat 50 Milliarden Euro“ beitragen.
Trifft es zu, dass der Bund zu geringe Beiträge an die GKVèn zahlt, so bürdet er erneut Gemeinschaftskosten einseitig den Mitgliedern der GKV den Schwächeren auf.
Sehen die Mitglieder im Forum einen Handlungsbedarf?
Zitat aus:
http://www.bmg.bund.de/themen/krank...gen-der-gesetzlichen-krankenversicherung.html
Finanzierung der GKV allgemein
Die GKV finanziert sich durch Beiträge und einen jährlichen Bundeszuschuss sowie sonstige Einnahmen. Grundsätzlich werden die Beiträge von den Mitgliedern der Krankenkasse und den Arbeitgebern, Ren*tenversicherungsträgern oder sonstigen Stellen einkommensabhängig getragen und fließen dem Ge*sundheitsfonds zu. Der Bundeszuschuss wird aus Steuergeldern ebenfalls an den Gesundheitsfonds gezahlt.
Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG), das in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, hat die Finanzierungsgrundlagen der GKV langfristig auf eine solide Grundlage gestellt. Durch das Gesetz wurde der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Die Hälfte, d.h. 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Der frühere gesonderte Beitragsatzanteil von 0,9 Pro*zent, den die Arbeitnehmer allein zu tragen hatten, ist entfallen. Krankenkassen müssen nun einen ein*kommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussichtlichen Ausgaben ausreichen. Krankenkassenmitglieder kön*nen weiterhin unabhängig davon, ob sie die geltende Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt haben, ihre Krankenkasse wechseln, wenn diese Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zu*satzbeitragssatz erhöht (Sonderkündigungsrecht).“
Zitat aus:
http://www.focus.de/finanzen/versic...nkassen-droht-milliarden-loch_id_5290425.html
„Zu wenig Beiträge
Krankenkassen droht durch Flüchtlinge und Hartz-IV-Empfänger Milliarden-Loch
Zitat aus:
https://www.ihre-vorsorge.de/index....=13753&cHash=28934ac176a66f11e75b0c58b66de135
Gesundheit
18.02.16
Zahlt der Bund zu wenig?
Gesetzliche Krankenkassen: Möglicherweise zu geringe Beiträge für Hartz-IV-Empfänger
Berlin (dpa). Der Bund zahlt den gesetzlichen Krankenkassen möglicherweise zu geringe Beiträge für die medizinische Versorgung von Hartz-IV-Empfängern. Verschärfen könnte sich dieses Problem durch arbeitslose Flüchtlinge, die nach 15 Monaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können und ebenfalls Leistungen nach den Hartz-IV-Regelungen (Arbeitslosengeld II) bekommen. Wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte, liegt das eigentliche Problem aber nicht bei den Flüchtlingen, sondern bei kostendeckenden Kassenbeiträgen für Hartz-IV-Empfängern.
Der Bund zahlt für sie zur Zeit einen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von gut 90 Euro sowie knapp 15 Euro für die Pflegeversicherung. Es bestehen Zweifel, dass diese Pauschale ausreicht. Derzeit werden laut Gesundheitsministerium Gespräche darüber geführt, wie hoch der Korrekturbedarf ist. Zudem werden die Auswirkungen des Flüchtlingszuzugs erörtert.
Aufgabe für die gesamte Gesellschaft
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) rechnet damit, dass wegen des Flüchtlingszuzugs die Zahl der Hartz-IV-Empfänger in diesem Jahr um 270.000 Menschen steigt. Davon seien rund 200 000 erwerbsfähig. Flüchtlinge, die nach 15 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Arbeit haben, zahlen indessen ganz normal Sozialbeiträge. In den ersten 15 Monaten werden Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt.
Den gesetzlichen Krankenkassen droht also zunächst durch die möglicherweise zu geringere Pauschale für Hartz-IV-Empfänger ein Defizit, das sich entsprechend erhöht, wenn Flüchtlinge nach 15 Monaten ebenfalls Hartz-IV-Leistungen bekommen. Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Katja Angeli, sagte, zusätzliche Belastungen aus den Hartz-IV-Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung seien "eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe".
Loch von über einer Milliarde Euro
Eine Sprecherin des Finanzministeriums erläuterte, die Beitragsentwicklung der Kassen gestalte sich derzeit weiter positiv. Zudem werde der Bundeszuschuss, der aus dem Haushalt für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt wird, von derzeit 14 Milliarden Euro im nächsten Jahr auf 14,5 Milliarden angehoben. Auch sei nicht seriös abzuschätzen, wieweit sich der Zuzug von Flüchtlingen für die Krankenversicherung auswirke.
Die "Frankfurter Rundschau" (Mittwoch) hatte geschrieben, dass bereits in diesem Jahr eine Lücke von mehreren hundert Millionen Euro entstehen werde, weil der Bund für Flüchtlinge und andere Hartz-IV-Empfänger viel zu geringe Kassenbeiträge überweise. Im kommenden Jahre werde das Loch dann schon auf über eine Milliarde Euro anwachsen.“