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Flüchtlinge: Bürger haben Probleme Frau Merkel und die Politik keine Lösung

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

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Mal ganz was Anderes:
Wenn die Flüchtlinge aus dem Meer gerettet werden, warum müssen sie dann in Europa abgeladen werden???
Man könnte sie doch genau so gut wieder dort an Land setzen wo sie herkamen!
Dort sind sie auch in Sicherheit!
Dort ist kein Krieg!!!
Warum kommt niemand auf diese Idee???
Und es würden nicht mehr so viele sich in kleinen Booten in Gefahr begeben!
 
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Asyl - Dublin III - Obergrenze?

Ich höre fortlaufend das Mantra dass es bei dem Grundrecht auf Asyl keine Obergrenze geben kann weil es ein Menschenrecht ist. Das ist zwar richtig aber im Fall der Flüchtlingsproblematik nicht zutreffend und ein falsch angewandtes Instrument. Ein korrekt angewandtes Grundrecht auf Asyl ist für Bürgerkriegsflüchtlinge nicht anwendbar. Zudem sollte berücksichtigt werden dass ein Grundrecht auf Asyl ohne Obergrenze mit anderen Grundrechten der Bevölkerung in Konkurrenz tritt. Es kann aber kein Grundrecht auf Asyl für alle Flüchtlinge die an der Grenze ankommen 1. Klasse und andere Grundrechte der Bevölkerung – Menschenwürde, Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau… 2. Klasse geben. Wenn die Politik der Herrschenden in der Flüchtlingsproblematik keine Obergrenze setzen möchte weil sie der Meinung ist, jeder Person die an der deutschen Grenze eintrifft und Aufnahme fordert stehe eine individuelle Prüfung eines „Asylantrags“ zu. Dann muss die Politik dafür Sorge tragen das die Grundrechten der Bevölkerung gleich berichtigt gewahrt bleiben und die Integrität des Staates unverletzt erhalten bleibt. Die Lösung kann in diesen Fall nur darin besehen das an der Grenze Einreisezentren organisiert werden in denen individuell und umgehend über einen „Asyl Antrag“ der Aufnahme von „Flüchtlingen“ entschieden wird.
Die betroffene Person muss bei Ablehnung ausreisen.

Einige Fakten und Erläuterungen rund um die Dublin-Verordnung
Die so genannte Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung, die Regelungen zur Bestimmung des Mitgliedstaates festlegt, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.

Die Dublin-III-Verordnung 604/2013 vom 26.06.2013 ist am 19.07.2013 in Kraft getreten.
Amtsblatt der Europäischen Union

Stichwort Dublin-III-Verordnung Verwirrung um Asylverfahren.


ergänzend dazu die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 vom 30.01.2014 Amtsblatt der Europäischen Union

Rechtsanwälte reichen Verfassungsbeschwerde gegen Merkels Flüchtlingspolitik ein

Konkret geht es um Merkels Grenzöffnung am 4. September 2015. Sie sei verfassungswidrig, außerdem würde es gegen das Grundgesetz verstoßen, dass Merkel das Dublin-Abkommen ausgesetzt habe.

Ist die Dublin III –Verordnung gesetzlich bindend?

Ja natürlich sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und somit als Gesetz für die ganze EU, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein gültig.

Warum hat Frau Merkel als sie der Grenzöffnung am 4. September 2015 zustimmte die Dublin III –Verordnung ausgesetzt?

Frau Merkel berief sich auf eine so genannte Notmaßnahme aufgrund der drohenden humanitären Notlage/Situation in Ungarn. Es gab auch eine Absprache mit dem österreichischen Bundeskanzler. Dann konnten die Flüchtlinge in Ungarn über Österreich nach D einreisen.

War Frau Merkel dazu ermächtigt?

In diesen Punkt gibt es verschiedene Meinungen führende Verfassungs- und Staatsrechtler meinen Nein nur das europäische Parlament ersatzweise der Bundestag hatte diese Notmaßnahme beschließen müssen zumindest im Nachzug befragt werden müssen.
Andere sind der Meinung dass sie aufgrund der humanitären Situation/Notlage in Ungarn dazu berechtigt war.

Gibt es eine Obergrenze für Asylanträge?

Wenn das Asylrecht korrekt angewandt wird stellt sich diese Frage nicht

Gibt es eine Obergrenze für die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen?

Ja, es gibt eine, diese wird von der Kapazität der Infrastruktur und dem GG bestimmt. Die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen darf die staatliche Integrität oder den Rechtsstaat nicht gefährden.

Aufgrund dessen ist eine strikte Unterscheidung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Personen die aus wirtschaftlichen oder ähnlichen Interesse um Aufnahme in D bitten zu treffen.

Asylrecht - Aufnahme von Flüchtlingen - Wirtschaftsflüchtlinge die Aufnahme fordern
 
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Ophiuchus

Putinversteher
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Warum wird die Schlepperei der Mörderbanden aus der Türkei nicht unterbunden?

Warum verfrachtet Griechenland die Zuwanderer aus der Türkei nicht postwendend an die Türkei zurück ?

Die Türken drangsalieren die Griechen und die EU schaut zu❗️

Die Flüchtlingsindustrie ist neben dem Tourismus/Terrorismus das 2. Standbein der türkischen Wirtschaft , 10000 Euro pro Flüchtling , Schwimmwesten , Passfälschung ....

Aber ich kann über die "Syrer " nur den Kopf schütteln , für das Geld ein paar Stunden Schlauchboot auf dem Mittelmeer - Mensch damit könnte man auf der Aida den hundertjährigen Krieg abwarten bei deutlich mehr Komfort!

Soll Griechenland Gefahr laufen ein Zypern in Großformat zu Werden ?
 
OP
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Faktencheck - Gilt der Regelbedarf der Grundsicherung für ALG II Berechtigte auch für Flüchtlinge?

Ja

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 festgestellt. Dass sich die ALG II/Hartz-IV-Sätze am menschenwürdigen Existenzminimum orientierten und es daher nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei, Asylbewerbern diesen Minimalbetrag vorzuenthalten

Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?

Es gibt Unterschiede in der Anrechnung und Auszahlung

Auch für Personen in Hartz IV/ALG II gibt Beschränkungen bei der Übernahme der Mietkosten/Nebenkosten für eine Person eine höchstens 45 m² Große Wohnung werden nur angemessene Wohnkosten/Nebenkosten übernommen diese orientieren sich an den Wohngeldtabellen der Kommune. Zusätzlich erhalten sie den Regelsatz von aktuell 404 € pro Monat zur Deckung persönlicher und notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Die großen Unterschiede sind mit Sicherheit der Umgang mit den Menschen, Flüchtlingen wird mit sehr viel Empathie und Hilfsangeboten von Helferkreisen begegnet. Bei Menschen in der ALG II/Hartz IV Grundsicherung ist Empathie oder Hilfsangebote eher die Ausnahme von der Regel. Bestehende Vorurteile werden von vielen auch durch konzertierte Medienkampagnen von Einzelnen auf Alle verallgemeinert, Menschen im Bezug der ALG II/Hartz IV Grundsicherung sind vielfach in Problemlagen auf sich alleine gestellt. Jobcenter streiten auch um Bagatellbeträge durch mehrere Instanzen http://www.hartziv.org/news/20130820-hartz-iv-streit-wegen-15-cent-jobcenter-scheitert-endgueltig-vor-dem-bsg.html ]Hartz IV Streit wegen 15 Cent – Jobcenter scheitert endgültig vor dem BSG[/url] Bundessozialgericht Az.: B 4 AS 64/13 B Vorinstanz: Landessozialgericht Thüringen Az.: L 9 AS 430/09 vom 06.12.2012

Es gibt aber noch einen gravierenden Unterschied eine Person die berechtigt ist ALG II/Hartz IV Grundsicherungsleistungen zu empfangen kann das nur als eine Person mit einer Identität.
Hingegen es Meldungen gibt das so mancher Flüchtling also eine Person mit mehreren Identitäten registriert wurde und diese in der Folge auch mehrfach Leistungen (Taschengeld) erhalten kann. Sicherlich handelt es sich dabei um Einzelfälle die nicht verallgemeinert werden sollten.

Aufgrund dieser Fakten kann sich bei den einen oder anderen schon der Eindruck einstellen das es zweierlei Maß gibt. Bei manchen werden Mücken ausgesiebt, bei anderen Kamele verschluckt.

Faktencheck Gleichheit vor dem Gesetz

Ich spreche jetzt einmal aus meiner Lebenserfahrung ein Mitglied meiner Familie damals Schüler hatte zurzeit der Fastnacht in einer kleinen Gemeinde einen Sportlerball besucht nachdem dieser sehr gut besucht war wurde das Fahrzeug wenige Meter außerhalb des Ortsschildes neben der Ortsverbindungsstraße abgestellt. Die gute Laune des Abends war schlagartig verflogen als ein Strafzettel mit kleinem zweistelligem Eurobetrag an der Scheibe des Fahrzeugs entdeckt wurde. Eifrige Beamte hatten den Strafzettel aufgrund parken mit nicht ausreichender Beleuchtung außerhalb der Ortschaft ausgestellt. Nachdem dem sich der Fahrer keiner Schuld bewusst war wurde der Sachverhalt im Anhörungsbogen mitgeteilt blieb aber ohne Wirkung. Ich halte fest es wurde niemand bestohlen, belästigt, genötigt nicht einmal behindert das Fahrzeug stand neben der Straße. Also wurde der Fall vor Gericht getragen. Der eifrige Beamte wurde als Zeuge geladen blieb aber dem Gericht den Beweis schuldig dass, das Fahrzeug auf und nicht neben der Ortsverbindungsstraße abgestellt war. Das Gericht stellte ein alle Kosten trug die Staatskasse.

Dieser kurze Bericht zeigt mit welchem exorbitant hohen Aufwand Bürger wegen Nichtigkeiten belangt und verfolgt werden. Das geht sogar soweit das selbst Bagatellen Ordnungswidrigkeiten vor Gericht entschieden werden müssen.

Sehen wir nun auf den so genannten Kieler Erlass

Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Sehen wir einmal nur auf Ladendiebstahl und Sachbeschädigung hier gibt es also geschädigte Personen die bestohlen wurden oder deren Eigentum zerstört wurde aber im Gegensatz zu obigen Bericht wo es keinen gab der eine Beschwerde vorbrachte werden in diesen Fällen die Belange der geschädigten nicht polizeilich oder strafrechtlich verfolgt.

Aufgrund dieser Fakten kann sich bei den einen oder anderen schon der Eindruck einstellen das es zweierlei Maß gibt. Bei manchen werden Mücken ausgesiebt, bei anderem Kamele verschluckt.

Was könnte die Polizei reagieren wenn Flüchtlinge Ladendiebstahl und Sachbeschädigung begehen, zuerst Wohnsitz und Identität der Person des Flüchtlings ermitteln. Nein in Haft nehmen wäre nicht verhältnismäßig. Aber die Behörden könnten eine Sanktion Minderung beim Taschengeld des straffälligen Flüchtlings verhängen, Wenn ein ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger bei einem Termin beim Jobcenter nur 5 Minuten verspätet erscheint wertet das mancher Mitarbeiter eines Jobcenters als Meldeversäumnis und spricht eine Sanktion Reduzierung des Regelsatzes aus. Natürlich wäre eine Sanktion gegenüber einem Flüchtling etwas anderes als eine Sanktion die einen ALG II/ Hartz IV Leistungsempfänger trifft. Bei Flüchtlingen würden die Helferkreise mit den GG und den Grundrechten winken und die Medien würden konzertiert Skandal rufen. Bei ALG II/Hartz IV Leistungsempfänger zucken alle mit den Achseln. Bei ersteren gibt es geschädigte Personen bei zweiten nur eine geringfügige Verspätung zu einem Termin.

Also es gibt schon Unterschiede die sich nicht so einfach wegwischen lassen.
Es gibt noch einen Vorteil wenn „einfache/niedrigschwellige Delikte“ Ladendiebstahl und Sachbeschädigung nicht polizeilich und strafrechtlich verfolgt werden. Die Statistik bleibt auf gewohntem/politisch gewünschtem Niveau so kann man vermeiden das die Zahl der Delikte die von Flüchtlingen verursacht werden in der Statistik und somit im Bewusstsein der Öffentlichkeit in Erscheinung treten.

Nein mein Unbehagen wächst von Tag zu Tag es gibt zweierlei Maß in unseren Rechtstaat.
 

denmarkisbetter

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Mal ganz was Anderes:
Wenn die Flüchtlinge aus dem Meer gerettet werden, warum müssen sie dann in Europa abgeladen werden???
Man könnte sie doch genau so gut wieder dort an Land setzen wo sie herkamen!
Dort sind sie auch in Sicherheit!
Dort ist kein Krieg!!!
Warum kommt niemand auf diese Idee???
Und es würden nicht mehr so viele sich in kleinen Booten in Gefahr begeben!

Daran ist die EU KOmmission Schuld und vorne mit dabei Martin Schulz. Die wollen niemanden abschieben oder zurückführen.Darum geht es denen nicht. Es geht ja auch bei subsidiärem Schutz nicht um Krieg. Jeder erhält eine Duldung aus Schwarzafrika. Weil man nicht abschieben will oder kann bzw weil man meint ,ohne SOzialhilfe in Afrika ist das Leben eines alleinstehenden Menschen ohne Bildung oder mit einer Krankheit bedroht.Zynismus pur angesichts der Millionen hungernden.
Dennoch ist die Abschiebequote ausser bei schweren Straftätern nach Tschetschenien oder nach Schwarzafrika faktisch null.In anderen Ländern funktioniert das ,und anders als hier entsteht dort auch kein Bleiberecht für die Famiie wenn ein Kind 4 Jahre zur Schule geht.Die etablierte Politik handelt böswillig und kurzsichtig. Sie muss weg.
 

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