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Feindstaatenklausel

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Chili

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Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta – Deutschland muss sich aus der Vormundschaft befreien
(RT Deutsch)

Kaum bekannt in der deutschen Öffentlichkeit ist, dass Deutschland nach der sogenannten Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta gegenüber den Gegnern des Zweiten Weltkriegs immer noch ein Feindstaat ist (Artikel 77, der auf das internationale Treuhandsystem und entsprechende Treuhandgebiete eingeht, ist nach dem Beitritt Deutschlands zur UN gemäß Artikel 78 hinfällig geworden). Die Feindstaatenklausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls Deutschland erneut eine aggressive Politik verfolgen würde, was gegebenenfalls militärische Interventionen einschließt.

Artikel 53, Absatz 1 der Charta lautet: "[…] Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten." Gemäß Absatz 2 bezeichnet der Ausdruck "Feindstaat" jeden Staat, "der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war".

Artikel 107 der Charta lautet: "Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt."

Diskutiert wird, ob die sich aus den genannten Artikeln ergebende Feindstaaten-Regelung durch die Mitgliedschaft Deutschlands in den Vereinten Nationen obsolet geworden ist. Aber wenn dem so wäre, hätten diese Bestimmungen schon lange gestrichen werden können.

Zwar wurde Deutschland im Vereinigungsvertrag von 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag (https://www.bundestag.de/resource/b...b4c12dfcce3cedc0e7d0/WD-2-149-07-pdf-data.pdf)) "volle Souveränität" zugesprochen, aber die Vereinbarung wurde durch Zusatzverträge, zum Beispiel über Truppenstationierungen und militärische Zusammenarbeit, wieder relativiert.

(Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag war, wie zum Teil unterstellt wird, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland als mit dem Deutschen Reich identisches Völkerrechtssubjekt nach wie vor im Zustand des Waffenstillstands. Wie kompliziert die Rechtslage nach herrschender Auffassung ist, geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages (Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ | https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964) hervor.)

Die damaligen Siegermächte, die eine bedingungslose Kapitulation erzwungen hatten, sind immer noch präsent, die Bundesrepublik Deutschland steht unter Kuratel der USA sowie unter latenter Beobachtung Großbritanniens und Frankreichs, auch wenn das bemäntelt wird und viele es nicht wahrhaben wollen. Wenn man diese Tatsache hinsichtlich der geopolitischen Situation, in der wir uns befinden, bedenkt, wird vieles klarer: Washington hat erhebliche Möglichkeiten, Druck auszuüben und auf Entscheidungen der deutschen Regierung einzuwirken, was ständig zu beobachten ist, zum Beispiel bei der Sprengung der Ostsee-Pipelines, der grenzenlosen Unterstützung der Ukraine und der verheerenden Aggressionspolitik gegenüber Russland. (...)

[Quelle & weiterlesen (Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta – Deutschland muss sich aus der Vormundschaft befreien | https://freedert.online/international/192277-feindstaatenklausel-in-un-charta/)]
Qlobal-Change | https://t.me/qlobal_change/1761
 

julius

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In der BRD herrscht seit 1949...plus 1990 "Gewohnheitsrecht"...und das ist stabil.
Stabil ist lediglich, dass die Feindstaatenklausel in der UN Charta steht und solange sie nicht ersatzlos gestrichen ist, ist sie auch noch gültig. Im Übrigen werden weder die USA noch GB Schritte einleiten um die Klausel zu streichen, haben sie doch Deutschland und Japan dadurch fest bei den Eiern.
 

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