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Nora

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Bizarre EU-Resolution mit dem Titel „Die Grundrechte von Menschen afrikanischer
Abstammung

Kommentar
Mit einer bizarren EU-Resolution mit dem Titel „Die Grundrechte von Menschen afrikanischer Abstammung“ möchten die Bürokraten sich mal wieder als Ritter des Rechts und Beschützer der Unterdrückten aufspielen, obwohl Offshore-Firmenkonstrukte weiterhin Afrika ausbeuten und Migranten aus afrikanischen Krisengebieten oft massive Probleme haben mit Traumatisierungen und anderen Dingen und die bisherige Migration völlig vermasselt wurde. Hauptsache, man kann irgendwelche Gedankenverbrecher jagen, denen man „Afrophobie“ und „Rassismus gegen Schwarze“ vorwirft.
Die Gründerväter der EU waren eng verbunden mit der CIA, die wiederum auf Kreise des britischen Imperiums zurückgehen, und wurden behängt mit Orden der europäischen Adelshäuser. Die EU-Resolution gibt natürlich diese EU-Verbindungen zur Kolonialvergangenheit nicht zu, sondern stellt es dar, als sei das Thema Vergangenheit und man müsse heute nur noch in die Köpfe der Bürger hämmern, dass die EU die Afrikaner bzw. Afrikanischstämmigen zu beschützen und zu fördern hat:
1. fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, anzuerkennen, dass Menschen afrikanischer Abstammung besonders stark Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind und ihre Menschen- und Grundrechte im Allgemeinen nicht im gleichen Maße wahrnehmen können, was strukturellem Rassismus gleichkommt, und dass sie als Einzelpersonen und auch als Gruppe Anspruch auf Schutz vor diesen Ungleichheiten haben, einschließlich positiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Rechte sowie zur Gewährleistung der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung;
Wie schnell kann jemand “Diskriminierung” rufen und damit ein teures und stressiges Prozedere in Gang setzen? Sollen Schulkinder künftig für dumme Witze harsche Konsequenzen tragen, obwohl sie nicht schuld sind an der vermasselten Integrationspolitik der letzten Jahrzehnte? Gibt es künftig Zwangs-Quoten an afrikanisch-stämmigen Angestellten in Firmen? Wer bestimmt, was legitime Kritik ist und was Diskriminierung?
5. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich vergangener und andauernder Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, z. B. Sklaverei und transatlantischer Sklavenhandel, oder Ungerechtigkeiten und Verbrechen, die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangen wurden, aber auch der gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung – in Europa offiziell anzuerkennen und ihr zu gedenken, indem sie den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels auf europäischer und nationaler Ebene offiziell anerkennen und sogenannte „Monate der schwarzen Geschichte“ einführen;
Will die EU sich einfach nur erweitern und ihre Macht zunehmend offen auf afrikanische Staaten ausweiten? Ist das Geschwätz der Resolution gar nicht wirklich primär dazu gedacht, Diskriminierung zu beenden, sondern einfach eine Propagandaoffensive für die nächsten Machtpläne der EU?
12. betont die wichtige Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und fordert eine stärkere finanzielle Unterstützung von Basisorganisationen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene;
Der alte Trick mit den steuergeldfinanzierten NGOs, bzw. Pressure Groups.
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden
Profile zu erstellen gehört zu den Grundaufgaben der Strafverfolgung, Terrorbekämpfung und Einwanderungskontrolle.
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können;
Viel Spaß damit, sichere und legale Wege zu etablieren mit instabilen afrikanischen Staaten und Warlords.
24. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass es keine EU-Mittel für, Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit Organisationen oder Gruppen gibt, die an Versklavung, Menschenhandel, Folter und Erpressung von schwarzen und afrikanischen Migranten beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen;
Dann müsste die EU praktisch ihr Militär in die Herkunftsländer schicken und komplett neue Regierungen schaffen. Ansonsten muss man mit den vorherrschenden Regimen arbeiten, die leider keine Menschenrechte respektieren.
Umverteilungen, Bürokratie und Verbote statt Entwicklung
Die EU will alles mögliche regulieren. Aber gleichzeitig soll Afrika eine richtige Entwicklung verwehrt bleiben.
Die Menschen brauchen günstigen Strom aus klassischen Kraftwerken, um eine Zivilisation aufzubauen und aufrechtzuerhalten. In Ländern wie Uganda haben nur wenige Prozent der Menschen überhaupt einen Stromanschluss. Weltweit leben fast 2 Milliarden Menschen ohne Zugang zu Elektrizität.
In der indischen Provinz Gujarat wurde das Narmada-Dammprojekt gestoppt, weil die Öko-Gruppe “Friends of the Earth” und andere Öko-Aktivisten internationale Geldgeber zwangen, ihre finanzielle Unterstützung zurückzuziehen. Der Damm hätte 5000 Dörfern Strom gebracht und sauberes Wasser für 35 Millionen Menschen.
In Uganda führten Druck und Desinformation von Ökologen 2003 zum Ende der Arbeiten an dem Bujagali-Damm. Viele Millionen Menschen in Uganda haben kein sauberes Trinkwasser und nur wenige Prozent Strom. Erst Jahre später konnten die Arbeiten fortgesetzt werden.
Da über 600 Millionen Afrikaner keinen Strom haben, verbrennen die Menschen Bioabfälle und Holz; zerstören damit die Umwelt und sorgen für Luftverschmutzung und 600.000 resultierenden Toten pro Jahr. Ein paar Sonnenkollektoren auf den Hütten oder ein paar Windräder werden das Problem nicht lösen. Es braucht Gas- und Kohlekraftwerke.
Alle Experten wissen: Noch nie hat sich ein Land entwickeln können ohne ausreichenden, günstigen Strom. Der Strom macht sauberes Wasser und Industrie möglich. Die International Energy Agency schätzt dass Afrika südlich der Sahara bis zum Jahr 2040 um rund 7 Billionen $ reicher werden könnte durch fossile Brennstoffe. Man würde dabei nur 4% der globalen Emissionen produzieren, die ohnehin kaum einen Einfluss auf das Klima haben.
Klimaabkommen wie das von Paris würden sich katastrophal auf Afrika auswirken. Afrika müsste die Emissionen um rund 50% reduzieren. Bjorn Lomborg schätzt, dass eine Tonne weniger CO2 in Afrika Kosten von 2000$ verursacht.
Anstatt Afrika marktwirtschaftliche Prinzipien und Fortschritt zu erlauben, pumpen reiche Länder Pseudo-Entwicklungs-Gelder nach Afrika, um noch mehr Geld rauszuziehen und korrupte Diktaturen zu bezahlen. Ausgerechnet Konzerne mit adeligem Hintergrund wie BP und Shell werden massiv vom Emissionsrechtehandel profitieren.
Der große Masterplan für Afrika, um zu verhindern dass mehrere zehn Millionen Leute von dort nach Europa kommen, lautet “Sozialhilfe für notorisch korrupte afrikanische Staaten”.
Die Presse redet momentan von lediglich 60 Milliarden Euro, aufgeteilt auf bis zu 55 Länder Afrikas über mehrere Jahre hinweg. Was soll das bringen? In diversen Think Tanks war schon von 600 Milliarden Euro jährlich (!) die Rede gewesen.
http://recentr.com/2019/09/12/bizar...rechte-von-menschen-afrikanischer-abstammung/
 
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Nora

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Endlich: EU-Parlament verabschiedet wegweisende Resolution zu Grundrechten von Menschen afrikanischer Herkunft in Europa
von isd-admin | Mrz 27, 2019 | Aktuelles


Das Europaparlament hat die EU und ihre Mitgliedstaaten erstmals in seiner Geschichte aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen den strukturellen Rassismus vorzugehen, dem Menschen afrikanischer Herkunft in Europa ausgesetzt sind. Zum ersten Mal bezieht das europäische Parlament damit Stellung zu anti-Schwarzen Rassismus (ASR), und damit zu der spezifischen Diskriminierung gegenüber Menschen afrikanischer Herkunft in Europa.
Daniel Gyamerah, Vorstand von Each One Teach One (EOTO) e.V. dazu: „Das ist eine historische Entscheidung des Europäischen Parlaments. Jetzt müssen die Bundesregierung und die Bundesländer endlich strukturellen Rassismus gegenüber Menschen afrikanischer Herkunft bekämpfen. Es braucht dringend Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen zum Empowerment von Menschen afrikanischer Herkunft.“ Seine EOTO Vorstandskollegin Saraya Gomis fügt hinzu „Die Resolution war überfällig. Die Bundesregierung hat die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft zu lange ignoriert. Jetzt ist der Moment gekommen endlich Schwarze Menschen gezielt zu fördern.“
In der am gestrigen Dienstag mit großer Mehrheit angenommenen Resolution forderte das Parlament die EU und die nationalen Behörden auf, Anti-Rassismus-Richtlinien zu entwickeln und anti-Schwarzen Rassismus in den Bereichen Bildung, Wohnen, Gesundheit, Strafrecht, politische Partizipation und Migration zu beenden. Schätzungsweise 15 Mio Menschen afrikanischer Herkunft leben in Europa. Sie sind anhaltender Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Strukturen ausgesetzt und unterliegen tief verankerten negativen Stereotypen.
Tahir Della, Sprecher der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD Bund) zur Entscheidung des Europäischen Parlaments: “Seit ihrer Gründung steht die ISD für die Sichtbarmachung jedweder Diskriminierung Schwarzer Menschen ein und als Teil der jüngeren Schwarzen Bewegung begrüßen wir diese wegweisende Entscheidung des Europäischen Parlaments ausdrücklich. Institutioneller und struktureller Rassismus ist fester Bestandteil des Alltags Schwarzer Menschen und wird trotz allem, sowohl von staatlichen als auch gesellschaftlichen Strukturen, vehement bestritten. Der Entscheidung müssen nun auch konkrete Maßnahmen folgen und insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, Justiz, Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden, mit dem Ziel institutionellen Rassismus konsequent abzubauen.”
In der Resolution werden nun endlich konkrete Maßnahmen der Organe der Europäischen Union und der EU-Mitgliedstaaten gefordert. So sollte die Europäische Kommission beispielsweise einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Inklusion von Menschen afrikanischer Herkunft entwickeln, und die Mitgliedstaaten sollten nationale Anti-Rassismus-Strategien verabschieden, die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung für Schwarze umfassen und für diese auch angemessene Haushaltsmittel einstellen.
Ferner werden die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, die Geschichte von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa offiziell anzuerkennen und sichtbar zu machen – einschließlich des vergangenen und andauernden Unrechts und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie die Versklavung oder die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangenen Verbrechen, aber zudem auch die umfangreichen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa abzubilden.
Die Entschließung befasst sich des weiteren mit Themen wie dem Anstieg von rassistischer Hasskriminalität und Hassrede, der mangelnden Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten, der langen Geschichte von Ungerechtigkeiten gegen Menschen afrikanischer Abstammung, polizeilicher Gewalt und Racial Profiling, der Unterrepräsentation von Menschen afrikanischer Abstammung in der Politik, der rassistischen Diskriminierung im Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Bildungsbereich, den strukturellen Ungleichheiten in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, rassischen Stereotypen wie Blackfacing, der besonderen Vulnerabilität von Schwarzen Migrant*innen, Schwarzen LGBTIs, Schwarzen Frauen und Schwarzen Menschen mit Behinderungen.
Der gesamte Resolutionstext ist abrufbar unter:http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-8-2019-0212_DE.html
Für Rückfragen oder Interviewanfragen schreiben Sie bitte an tahirdella@isdonline.de oder rufen Sie +49 152 54217327 an

http://isdonline.de/endlich-eu-parl...on-menschen-afrikanischer-herkunft-in-europa/
 
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Diskriminierung der einheimischen Bevölkerung

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B8-0016/2019
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung

zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa
(2018/2899(RSP))

Claude Moraes
im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres


ÄND.
001-002
• •

B8-0212/2019
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa
(2018/2899(RSP))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf den zweiten Bezugsvermerk und die Bezugsvermerke 4 bis 7 der Präambel, Artikel 2, Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 und Artikel 6,
– gestützt auf die Artikel 10 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft[1],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[2],
– unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[3],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI[4],
– unter Hinweis auf die Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung (EU-MIDIS II), die im Dezember 2017 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht wurde, und den Bericht der FRA über die Erfahrungen von Menschen afrikanischer Abstammung in der EU mit Rassendiskriminierung und rassistisch motivierter Gewalt[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2018 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2016[6],
– unter Hinweis auf die Einrichtung der hochrangigen EU-Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz im Juni 2016,
– unter Hinweis auf den Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet, auf den sich die Kommission und führende IT-Unternehmen sowie weitere Plattformen und Unternehmen im Bereich der sozialen Medien am 31. Mai 2016 verständigt haben,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Empfehlung Nr. 34 des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 3. Oktober 2011 über die Rassendiskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung,
– unter Hinweis auf die Resolution 68/237 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2013, mit der das Internationale Jahrzehnt der Menschen afrikanischer Abstammung (2015–2024) ausgerufen wurde,
– unter Hinweis auf die Resolution 69/16 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. November 2014 mit dem Maßnahmenprogramm für die Durchführung des Internationalen Jahrzehnts der Menschen afrikanischer Abstammung,
– unter Hinweis auf die Erklärung und das Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz aus dem Jahr 2001, in der bzw. dem anerkannt wird, dass Menschen afrikanischer Abstammung über Jahrhunderte hinweg Rassismus, Diskriminierung und Ungerechtigkeit erfahren mussten,
– unter Hinweis auf die allgemeinen politischen Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates vom 19. September 2001 zum Europäischen Kodex der Polizeiethik[7],
– unter Hinweis auf den Kommentar des Menschenrechtskommissars des Europarats vom 25. Juli 2017 mit dem Titel „Afrophobia: Europe should confront this legacy of colonialism and the slave trade“ (Afrophobie: Europa sollte sich mit diesem Erbe des Kolonialismus und des Sklavenhandels auseinandersetzen),
– unter Hinweis auf Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot,
– unter Hinweis auf die an die Kommission zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Herkunft in Europa gerichtete Anfrage (O-000022/2019 - B8-0016/2019),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Begriff „Menschen afrikanischer Abstammung“ auch zusammen mit den Begriffen „Afro-Europäer“, „afrikanische Europäer“, „schwarze Europäer“, „Menschen afro-karibischer Herkunft“ oder „Schwarze karibischer Herkunft“ verwendet werden kann und sich auf Menschen afrikanischer Abstammung bezieht, die in Europa geboren wurden oder Staatsbürger bzw. Einwohner europäischer Staaten sind;
B. in der Erwägung, dass sich die Begriffe „Afrophobie“, „Afriphobie“ und „Rassismus gegen Schwarze“ auf eine bestimmte Form des Rassismus, einschließlich aller Arten von Gewalttätigkeit oder Diskriminierung, beziehen, dem historischer Missbrauch und negative Stereotypisierung einen Nährboden bieten und der zur Ausgrenzung und Entmenschlichung von Menschen afrikanischer Abstammung führt; in der Erwägung, dass dies im Zusammenhang mit den historisch repressiven Strukturen des Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels steht, wie vom Menschenrechtskommissar des Europarates anerkannt;
C. in der Erwägung, dass in Europa schätzungsweise 15 Millionen Menschen afrikanischer Abstammung leben[8], auch wenn die Erhebung von Gleichstellungsdaten in den EU-Mitgliedstaaten weder systematisch noch auf der Grundlage der Selbstidentifizierung erfolgt und Nachkommen von Migranten oder „Migranten der dritten Generation“ und darüber hinaus bisweilen ausgelassen werden;
D. in der Erwägung, dass die FRA dokumentiert hat, dass Minderheiten aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara in allen Lebensbereichen besonders anfällig für Rassismus und Diskriminierung sind[9];
E. in der Erwägung, dass laut der jüngsten von der FRA[10] durchgeführten Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung junge Befragte afrikanischer Abstammung im Alter von 16 bis 24 Jahren in den zwölf Monaten vor der Umfrage 32 % mehr hassmotivierte Belästigung erlebten als ältere Befragte und dass junge Befragte am häufigsten Opfer von Belästigung im Internet waren und dass diese mit zunehmendem Alter seltener auftritt;
F. in der Erwägung, dass historische Ungerechtigkeiten gegen Afrikaner und Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich Versklavung, Zwangsarbeit, Rassentrennung, Massaker und Völkermorde im Kontext des europäischen Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels – auf institutioneller Ebene in den Mitgliedstaaten größtenteils weiterhin nicht erkannt und nicht berücksichtigt werden;
G. in der Erwägung, dass durch den Fortbestand diskriminierender Stereotypen in einigen Traditionen in ganz Europa, einschließlich „Blackfacing“ (Gesichtsschwärzung als Unterhaltungsmaskerade), tief verwurzelte Stereotypen über Menschen afrikanischer Abstammung, die die Diskriminierung verschärfen können, aufrechterhalten werden;
H. in der Erwägung, dass die wichtige Arbeit der nationalen Gleichbehandlungsstellen und von dem Europäischen Netzwerk für Gleichbehandlungsstellen (Equinet) begrüßt und unterstützt werden sollte;
I. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung dem jährlichen Bericht[11] über Hassdelikte des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE zufolge häufig Opfer rassistischer Gewalt sind, sie in vielen Ländern allerdings keine Rechtshilfe und keine finanzielle Unterstützung erhalten, während sie sich von gewalttätigen Angriffen erholen;
J. in der Erwägung, dass die Hauptverantwortung für die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bei den Regierungen liegt und dass daher die Regierungen die Hauptverantwortung für die Überwachung und Verhütung von Gewalt, einschließlich afrophober Gewalt, und die strafrechtliche Verfolgung der Täter tragen;
K. in der Erwägung, dass Daten über Rassendiskriminierung im Bildungssystem nur in begrenztem Umfang vorliegen, einiges jedoch darauf hindeutet, dass Kinder afrikanischer Abstammung in den Mitgliedstaaten schlechtere Schulnoten erhalten als ihre weißen Mitschüler und dass die Schulabbrecherquote bei Kindern afrikanischer Abstammung deutlich höher liegt[12];
L. in der Erwägung, dass Erwachsene und Kinder afrikanischer Abstammung in Polizeigewahrsam zunehmend gefährdet sind, wo es nicht selten zu Gewalttaten und Todesfällen kommt und im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Befugnissen in den Bereichen Strafverfolgung, Verbrechensverhütung, Terrorismusbekämpfung und Einwanderungskontrolle routinemäßig Profile auf der Grundlage der Rasse erstellt und diskriminierende Kontrollen und Durchsuchungen sowie Überwachungen durchgeführt werden;
M. in der Erwägung, dass im Falle einer Diskriminierung zwar Rechtsmittel vorhanden sind, es jedoch solider und spezifischer politischer Maßnahmen bedarf, um gegen den strukturellen Rassismus vorzugehen, den Menschen afrikanischer Abstammung in Europa unter anderem in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Strafrecht, politische Teilhabe und bei den Auswirkungen der Migrations- und Asylpolitik und -praxis erleben;
N. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in Europa auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden und eine räumliche Absonderung in einkommensschwachen Gebieten mit schlechter Qualität und engen Wohnverhältnissen erfahren;
O. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung im Laufe der Geschichte erheblich zum Aufbau der europäischen Gesellschaft beigetragen haben, viele auf dem Arbeitsmarkt jedoch diskriminiert werden;
P. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in den unteren Einkommensschichten der europäischen Bevölkerung überproportional vertreten sind;
R. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in politischen und gesetzgebenden Organen auf europäischer, nationaler und auf lokaler Ebene in der Europäischen Union massiv unterrepräsentiert sind;
S. in der Erwägung, dass Politiker afrikanischer Abstammung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene nach wie vor entwürdigenden Angriffen in der Öffentlichkeit ausgesetzt sind;
T. in der Erwägung, dass Rassismus und Diskriminierung, denen Menschen afrikanischer Abstammung ausgesetzt sind, struktureller Natur sind und sich häufig mit anderen Formen der Diskriminierung und Unterdrückung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung überschneiden;
U. in der Erwägung, dass sich afrophobe Angriffe in Europa in jüngster Zeit vermehrt direkt gegen Drittstaatsangehörige, insbesondere Flüchtlinge und Migranten, richten;
1. fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, anzuerkennen, dass Menschen afrikanischer Abstammung besonders stark Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind und ihre Menschen- und Grundrechte im Allgemeinen nicht im gleichen Maße wahrnehmen können, was strukturellem Rassismus gleichkommt, und dass sie als Einzelpersonen und auch als Gruppe Anspruch auf Schutz vor diesen Ungleichheiten haben, einschließlich positiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Rechte sowie zur Gewährleistung der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung;
2. vertritt der Auffassung, dass die aktive und sinnvolle soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Beteiligung von Menschen afrikanischer Abstammung von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, das Phänomen der Afrophobie zu bekämpfen und die Inklusion dieser Menschen in Europa zu gewährleisten;
3. fordert die Kommission auf, einen EU-Rahmen für nationale Strategien für die soziale Inklusion und Integration von Menschen afrikanischer Abstammung zu entwickeln;
4. verurteilt nachdrücklich alle tätlichen oder verbalen Angriffe gegen Menschen afrikanischer Abstammung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich;
5. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich vergangener und andauernder Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, z. B. Sklaverei und transatlantischer Sklavenhandel, oder Ungerechtigkeiten und Verbrechen, die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangen wurden, aber auch der gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung – in Europa offiziell anzuerkennen und ihr zu gedenken, indem sie den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels auf europäischer und nationaler Ebene offiziell anerkennen und sogenannte „Monate der schwarzen Geschichte“ einführen;
6. fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, sowohl das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahrzehnt der Menschen afrikanischer Abstammung offiziell zu begehen als auch wirksame Maßnahmen zur Durchführung des Maßnahmenprogramms im Geiste der Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung zu ergreifen;
7. erinnert daran, dass einige Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der nachhaltigen Auswirkungen in der Gegenwart – sinnvolle und wirksame Maßnahmen zur Wiedergutmachung vergangener Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen Menschen afrikanischer Abstammung richteten, ergriffen haben;
8. fordert die EU-Organe und die verbliebenen Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel, das bestimmte Formen der Entschädigung, etwa öffentliche Entschuldigungen und die Rückgabe gestohlener Artefakte an die Herkunftsländer, beinhalten kann, zu folgen;
9. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kolonialarchive freizugeben;
10. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich um eine systematische Bekämpfung der ethnischen Diskriminierung und Hassverbrechen zu bemühen, um gemeinsam mit anderen Hauptakteuren wirksame und faktengestützte gesetzliche und politische Maßnahmen zu erarbeiten; ist der Ansicht, dass die Datenerhebung zu Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und zu Hassverbrechen nur für den ausschließlichen Zweck erfolgen sollte, um im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsrahmen und den Datenschutzvorschriften der EU die Wurzeln fremdenfeindlicher und diskriminierender Reden und Handlungen zu ermitteln und diese zu bekämpfen;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien zur Bekämpfung von Rassismus zu entwickeln, die sich mit der vergleichenden Situation von Menschen afrikanischer Abstammung in Bereichen wie Bildung, Wohnen, Gesundheit, Beschäftigung, Polizeiarbeit, Sozialdienste, Justiz sowie politische Teilhabe und Vertretung befassen und mit denen die Teilhabe von Menschen afrikanischer Abstammung in Fernsehsendungen und anderen Medien gefördert wird, damit ihrer fehlenden Repräsentanz sowie dem Mangel an Vorbildern für Kinder afrikanischer Abstammung angemessen entgegengewirkt wird;
12. betont die wichtige Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und fordert eine stärkere finanzielle Unterstützung von Basisorganisationen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene;
13. fordert die Kommission auf, in ihren laufenden Finanzierungsprogrammen und in den Programmen für den nächsten Mehrjahreszeitraum den Fokus auch auf Menschen afrikanischer Abstammung zu legen;
14. fordert die Kommission auf, innerhalb der zuständigen Dienststellen eigens eine Arbeitsgruppe einzurichten, das sich insbesondere mit dem Thema Afrophobie befasst;
 
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Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa
(2018/2899(RSP))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf den zweiten Bezugsvermerk und die Bezugsvermerke 4 bis 7 der Präambel, Artikel 2, Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 und Artikel 6,
– gestützt auf die Artikel 10 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft[1],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[2],
– unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[3],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI[4],
– unter Hinweis auf die Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung (EU-MIDIS II), die im Dezember 2017 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht wurde, und den Bericht der FRA über die Erfahrungen von Menschen afrikanischer Abstammung in der EU mit Rassendiskriminierung und rassistisch motivierter Gewalt[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2018 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2016[6],
– unter Hinweis auf die Einrichtung der hochrangigen EU-Gruppe zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz im Juni 2016,
– unter Hinweis auf den Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet, auf den sich die Kommission und führende IT-Unternehmen sowie weitere Plattformen und Unternehmen im Bereich der sozialen Medien am 31. Mai 2016 verständigt haben,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Empfehlung Nr. 34 des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 3. Oktober 2011 über die Rassendiskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung,
– unter Hinweis auf die Resolution 68/237 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2013, mit der das Internationale Jahrzehnt der Menschen afrikanischer Abstammung (2015–2024) ausgerufen wurde,
– unter Hinweis auf die Resolution 69/16 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. November 2014 mit dem Maßnahmenprogramm für die Durchführung des Internationalen Jahrzehnts der Menschen afrikanischer Abstammung,
– unter Hinweis auf die Erklärung und das Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz aus dem Jahr 2001, in der bzw. dem anerkannt wird, dass Menschen afrikanischer Abstammung über Jahrhunderte hinweg Rassismus, Diskriminierung und Ungerechtigkeit erfahren mussten,
– unter Hinweis auf die allgemeinen politischen Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates vom 19. September 2001 zum Europäischen Kodex der Polizeiethik[7],
– unter Hinweis auf den Kommentar des Menschenrechtskommissars des Europarats vom 25. Juli 2017 mit dem Titel „Afrophobia: Europe should confront this legacy of colonialism and the slave trade“ (Afrophobie: Europa sollte sich mit diesem Erbe des Kolonialismus und des Sklavenhandels auseinandersetzen),
– unter Hinweis auf Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Diskriminierungsverbot,
– unter Hinweis auf die an die Kommission zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Herkunft in Europa gerichtete Anfrage (O-000022/2019 - B8-0016/2019),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Begriff „Menschen afrikanischer Abstammung“ auch zusammen mit den Begriffen „Afro-Europäer“, „afrikanische Europäer“, „schwarze Europäer“, „Menschen afro-karibischer Herkunft“ oder „Schwarze karibischer Herkunft“ verwendet werden kann und sich auf Menschen afrikanischer Abstammung bezieht, die in Europa geboren wurden oder Staatsbürger bzw. Einwohner europäischer Staaten sind;
B. in der Erwägung, dass sich die Begriffe „Afrophobie“, „Afriphobie“ und „Rassismus gegen Schwarze“ auf eine bestimmte Form des Rassismus, einschließlich aller Arten von Gewalttätigkeit oder Diskriminierung, beziehen, dem historischer Missbrauch und negative Stereotypisierung einen Nährboden bieten und der zur Ausgrenzung und Entmenschlichung von Menschen afrikanischer Abstammung führt; in der Erwägung, dass dies im Zusammenhang mit den historisch repressiven Strukturen des Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels steht, wie vom Menschenrechtskommissar des Europarates anerkannt;
C. in der Erwägung, dass in Europa schätzungsweise 15 Millionen Menschen afrikanischer Abstammung leben[8], auch wenn die Erhebung von Gleichstellungsdaten in den EU-Mitgliedstaaten weder systematisch noch auf der Grundlage der Selbstidentifizierung erfolgt und Nachkommen von Migranten oder „Migranten der dritten Generation“ und darüber hinaus bisweilen ausgelassen werden;
D. in der Erwägung, dass die FRA dokumentiert hat, dass Minderheiten aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara in allen Lebensbereichen besonders anfällig für Rassismus und Diskriminierung sind[9];
E. in der Erwägung, dass laut der jüngsten von der FRA[10] durchgeführten Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung junge Befragte afrikanischer Abstammung im Alter von 16 bis 24 Jahren in den zwölf Monaten vor der Umfrage 32 % mehr hassmotivierte Belästigung erlebten als ältere Befragte und dass junge Befragte am häufigsten Opfer von Belästigung im Internet waren und dass diese mit zunehmendem Alter seltener auftritt;
F. in der Erwägung, dass historische Ungerechtigkeiten gegen Afrikaner und Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich Versklavung, Zwangsarbeit, Rassentrennung, Massaker und Völkermorde im Kontext des europäischen Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels – auf institutioneller Ebene in den Mitgliedstaaten größtenteils weiterhin nicht erkannt und nicht berücksichtigt werden;
G. in der Erwägung, dass durch den Fortbestand diskriminierender Stereotypen in einigen Traditionen in ganz Europa, einschließlich „Blackfacing“ (Gesichtsschwärzung als Unterhaltungsmaskerade), tief verwurzelte Stereotypen über Menschen afrikanischer Abstammung, die die Diskriminierung verschärfen können, aufrechterhalten werden;
H. in der Erwägung, dass die wichtige Arbeit der nationalen Gleichbehandlungsstellen und von dem Europäischen Netzwerk für Gleichbehandlungsstellen (Equinet) begrüßt und unterstützt werden sollte;
I. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung dem jährlichen Bericht[11] über Hassdelikte des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE zufolge häufig Opfer rassistischer Gewalt sind, sie in vielen Ländern allerdings keine Rechtshilfe und keine finanzielle Unterstützung erhalten, während sie sich von gewalttätigen Angriffen erholen;
J. in der Erwägung, dass die Hauptverantwortung für die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bei den Regierungen liegt und dass daher die Regierungen die Hauptverantwortung für die Überwachung und Verhütung von Gewalt, einschließlich afrophober Gewalt, und die strafrechtliche Verfolgung der Täter tragen;
K. in der Erwägung, dass Daten über Rassendiskriminierung im Bildungssystem nur in begrenztem Umfang vorliegen, einiges jedoch darauf hindeutet, dass Kinder afrikanischer Abstammung in den Mitgliedstaaten schlechtere Schulnoten erhalten als ihre weißen Mitschüler und dass die Schulabbrecherquote bei Kindern afrikanischer Abstammung deutlich höher liegt[12];
L. in der Erwägung, dass Erwachsene und Kinder afrikanischer Abstammung in Polizeigewahrsam zunehmend gefährdet sind, wo es nicht selten zu Gewalttaten und Todesfällen kommt und im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Befugnissen in den Bereichen Strafverfolgung, Verbrechensverhütung, Terrorismusbekämpfung und Einwanderungskontrolle routinemäßig Profile auf der Grundlage der Rasse erstellt und diskriminierende Kontrollen und Durchsuchungen sowie Überwachungen durchgeführt werden;
M. in der Erwägung, dass im Falle einer Diskriminierung zwar Rechtsmittel vorhanden sind, es jedoch solider und spezifischer politischer Maßnahmen bedarf, um gegen den strukturellen Rassismus vorzugehen, den Menschen afrikanischer Abstammung in Europa unter anderem in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Strafrecht, politische Teilhabe und bei den Auswirkungen der Migrations- und Asylpolitik und -praxis erleben;
N. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in Europa auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden und eine räumliche Absonderung in einkommensschwachen Gebieten mit schlechter Qualität und engen Wohnverhältnissen erfahren;
O. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung im Laufe der Geschichte erheblich zum Aufbau der europäischen Gesellschaft beigetragen haben, viele auf dem Arbeitsmarkt jedoch diskriminiert werden;
P. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in den unteren Einkommensschichten der europäischen Bevölkerung überproportional vertreten sind;
R. in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in politischen und gesetzgebenden Organen auf europäischer, nationaler und auf lokaler Ebene in der Europäischen Union massiv unterrepräsentiert sind;
S. in der Erwägung, dass Politiker afrikanischer Abstammung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene nach wie vor entwürdigenden Angriffen in der Öffentlichkeit ausgesetzt sind;
T. in der Erwägung, dass Rassismus und Diskriminierung, denen Menschen afrikanischer Abstammung ausgesetzt sind, struktureller Natur sind und sich häufig mit anderen Formen der Diskriminierung und Unterdrückung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung überschneiden;
U. in der Erwägung, dass sich afrophobe Angriffe in Europa in jüngster Zeit vermehrt direkt gegen Drittstaatsangehörige, insbesondere Flüchtlinge und Migranten, richten;
1. fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, anzuerkennen, dass Menschen afrikanischer Abstammung besonders stark Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind und ihre Menschen- und Grundrechte im Allgemeinen nicht im gleichen Maße wahrnehmen können, was strukturellem Rassismus gleichkommt, und dass sie als Einzelpersonen und auch als Gruppe Anspruch auf Schutz vor diesen Ungleichheiten haben, einschließlich positiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Rechte sowie zur Gewährleistung der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung;
2. vertritt der Auffassung, dass die aktive und sinnvolle soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Beteiligung von Menschen afrikanischer Abstammung von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, das Phänomen der Afrophobie zu bekämpfen und die Inklusion dieser Menschen in Europa zu gewährleisten;
3. fordert die Kommission auf, einen EU-Rahmen für nationale Strategien für die soziale Inklusion und Integration von Menschen afrikanischer Abstammung zu entwickeln;
4. verurteilt nachdrücklich alle tätlichen oder verbalen Angriffe gegen Menschen afrikanischer Abstammung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich;
5. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich vergangener und andauernder Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, z. B. Sklaverei und transatlantischer Sklavenhandel, oder Ungerechtigkeiten und Verbrechen, die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangen wurden, aber auch der gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung – in Europa offiziell anzuerkennen und ihr zu gedenken, indem sie den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels auf europäischer und nationaler Ebene offiziell anerkennen und sogenannte „Monate der schwarzen Geschichte“ einführen;
6. fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, sowohl das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahrzehnt der Menschen afrikanischer Abstammung offiziell zu begehen als auch wirksame Maßnahmen zur Durchführung des Maßnahmenprogramms im Geiste der Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung zu ergreifen;
7. erinnert daran, dass einige Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der nachhaltigen Auswirkungen in der Gegenwart – sinnvolle und wirksame Maßnahmen zur Wiedergutmachung vergangener Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen Menschen afrikanischer Abstammung richteten, ergriffen haben;
8. fordert die EU-Organe und die verbliebenen Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel, das bestimmte Formen der Entschädigung, etwa öffentliche Entschuldigungen und die Rückgabe gestohlener Artefakte an die Herkunftsländer, beinhalten kann, zu folgen;
9. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kolonialarchive freizugeben;
10. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich um eine systematische Bekämpfung der ethnischen Diskriminierung und Hassverbrechen zu bemühen, um gemeinsam mit anderen Hauptakteuren wirksame und faktengestützte gesetzliche und politische Maßnahmen zu erarbeiten; ist der Ansicht, dass die Datenerhebung zu Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und zu Hassverbrechen nur für den ausschließlichen Zweck erfolgen sollte, um im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsrahmen und den Datenschutzvorschriften der EU die Wurzeln fremdenfeindlicher und diskriminierender Reden und Handlungen zu ermitteln und diese zu bekämpfen;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien zur Bekämpfung von Rassismus zu entwickeln, die sich mit der vergleichenden Situation von Menschen afrikanischer Abstammung in Bereichen wie Bildung, Wohnen, Gesundheit, Beschäftigung, Polizeiarbeit, Sozialdienste, Justiz sowie politische Teilhabe und Vertretung befassen und mit denen die Teilhabe von Menschen afrikanischer Abstammung in Fernsehsendungen und anderen Medien gefördert wird, damit ihrer fehlenden Repräsentanz sowie dem Mangel an Vorbildern für Kinder afrikanischer Abstammung angemessen entgegengewirkt wird;
12. betont die wichtige Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und fordert eine stärkere finanzielle Unterstützung von Basisorganisationen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene;
13. fordert die Kommission auf, in ihren laufenden Finanzierungsprogrammen und in den Programmen für den nächsten Mehrjahreszeitraum den Fokus auch auf Menschen afrikanischer Abstammung zu legen;
14. fordert die Kommission auf, innerhalb der zuständigen Dienststellen eigens eine Arbeitsgruppe einzurichten, das sich insbesondere mit dem Thema Afrophobie befasst;
15. besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit umsetzen und ordnungsgemäß durchsetzen, insbesondere die Einbeziehung von Motiven der Voreingenommenheit bei Straftaten aufgrund der Rasse oder der nationalen oder ethnischen Herkunft als erschwerenden Faktor, um sicherzustellen, dass Hassverbrechen gegen Menschen afrikanischer Abstammung erfasst, untersucht, verfolgt und bestraft werden;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf Hassverbrechen wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Untersuchung von Motiven der Voreingenommenheit bei Straftaten aufgrund der Rasse oder der nationalen oder ethnischen Herkunft; fordert sie ferner auf, dafür zu sorgen, dass Hassverbrechen gegen Menschen afrikanischer Abstammung erfasst, untersucht, verfolgt und bestraft werden;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden und die Praktiken der unrechtmäßigen Diskriminierung und Gewalt offiziell anzuerkennen und zu bekämpfen, indem in den Behörden Anti-Rassismus-Schulungen sowie Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen abgehalten werden;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, rassistische und afrophobe Traditionen anzuprangern und dagegen vorzugehen;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, die rassistisch begründete Voreingenommenheit in ihren Strafrechts-, Bildungs- und Sozialsystemen zu überwachen und proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um für einen gleichen Zugang zur Justiz zu sorgen und die Beziehungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, den gleichberechtigten Zugang zur Bildung sicherzustellen sowie die Beziehungen zwischen den Bildungsbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, den gleichen Zugang zu sozialen Diensten zu gewährleisten und die Beziehungen zwischen den Sozialbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Beziehungen zu schwarzen Gemeinschaften und Menschen afrikanischer Abstammung liegen sollte;
 
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20. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Erwachsene und Kinder afrikanischer Abstammung gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung und Betreuung ohne Diskriminierung und Segregation haben, und erforderlichenfalls angemessene Maßnahmen zur Unterstützung des Lernens vorzusehen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung in die Lehrpläne aufzunehmen und eine umfassende Sicht auf die Themen Kolonialismus und Sklaverei zu bieten, wobei die historischen und gegenwärtigen negativen Auswirkungen auf Menschen afrikanischer Abstammung anerkannt werden, und dafür zu sorgen, dass das Lehrpersonal für diese Aufgabe angemessen ausgebildet und ausgestattet ist, um der Vielfalt im Klassenraum zu begegnen;
21. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen für Menschen afrikanischer Abstammung in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmertum und wirtschaftliche Emanzipation zu fördern und zu unterstützen, damit den überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquoten und der Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung auf dem Arbeitsmarkt entgegengewirkt wird;
22. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen und die Ungleichheiten beim Zugang zu Wohnraum mit konkreten Maßnahmen anzugehen sowie für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können;
24. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass es keine EU-Mittel für, Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit Organisationen oder Gruppen gibt, die an Versklavung, Menschenhandel, Folter und Erpressung von schwarzen und afrikanischen Migranten beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen;
25. fordert die EU-Organe auf, eine Strategie zur personellen Vielfalt und Eingliederung von Arbeitnehmern zu verabschieden, wobei in Ergänzung der diesem Ziel dienenden bestehenden Bemühungen ein strategischer Plan für die Beteiligung ethnischer und rassischer Minderheiten am Erwerbsleben festgelegt wird;
26. fordert die europäischen Parteien und politischen Stiftungen sowie die Parlamente auf allen Ebenen der Europäischen Union auf, Initiativen zur Förderung der politischen Beteiligung von Menschen afrikanischer Abstammung zu unterstützen und zu entwickeln;
27. fordert die Kommission auf, sich eng mit internationalen Akteuren wie der OSZE, den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und dem Europarat sowie mit anderen internationalen Partnern abzustimmen, um Afrophobie auf internationaler Ebene zu bekämpfen;
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.

[1] ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
[2] ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
[3] ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55.
[4] ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57.
[5] „Being Black in Europe“, (Was es bedeutet, in Europa schwarz zu sein) November 2018, Bericht mit ausgewählten Ergebnissen der EU-MIDIS II. In diesem Bericht wird auf ausgewählte Ergebnisse der zweiten großen EU-weiten Umfrage der FRA über Migranten und Minderheiten (EU-MIDIS II) eingegangen. Es werden darin die Erfahrungen von annähernd 6 000 Menschen afrikanischer Herkunft in zwölf EU-Mitgliedstaaten ausgewertet.
[6] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0056.
[7] https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectID=09000016805e297e
[8] Siehe den Schattenbericht 2014–2015 des Europäischen Netzwerks gegen Rassismus mit dem Titel „Afrophobia in Europe“ (Afrophobie in Europa), verfügbar unter http://www.enar-eu.org/IMG/pdf/shadowreport_afrophobia_final_with_corrections.pdf
[9] Siehe die Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung (EU-MIDIS II) aus dem Jahr 2017, verfügbar unter http://fra.europa.eu/en/publication/2017/eumidis-ii-main-results
[10] Ebd.
[11] Siehe zuletzt veröffentlichter Bericht aus dem Jahr 2016: http://hatecrime.osce.org/2016-data
[12] Stellungnahme Nr. 11 der FRA.

Letzte Aktualisierung: 22. März 2019
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-8-2019-0212_DE.html
 
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Das große Zittern - Teil 2

 

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Nikolaus Fest hat dazu berichtet.

"Direkte Bevorzugung von Afrikanern auf dem Wohnunsgmarkt" fordert die EU (Achtung Vermieter)
"Alle europäische Staaten haben sich des Kolonianismus schuldig gemacht" (Auch Tschechien, Slowakei, die es erst seit ca 20 Jahren gibt)

 

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Tja man schafft halt eine Basis um immer lauter werdende Kritik an importierten Bimbos zu kriminalisieren. Keine große Überraschung. :rolleyes2:

Aber wer jetzt noch an eine "Flüchtlingskrise" glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Das ist geplant, und Ziel ist die Zersetzung der europäischen Völker. Eigentlich sollte man als Bürger jetzt sofort los ziehen und alle mitwirkenden Erschießen. https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
 
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Wir müssen uns ein für allemal von diesen Gestalten befreien, wie auch immer. Der Planet muss wieder uns gehören. Man könnte nur noch Kotzen, bei dem was jetzt alles ans Licht kommt.

Sie werden es nicht schaffen. Wir müssen uns bewaffnen, denn diese Afrikaner, sind auch bewaffnet. Erinnere an Südafrika.
 
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Wir müssen uns ein für allemal von diesen Gestalten befreien, wie auch immer. Der Planet muss wieder uns gehören. Man könnte nur noch Kotzen, bei dem was jetzt alles ans Licht kommt.

Sie werden es nicht schaffen. Wir müssen uns bewaffnen, denn diese Afrikaner, sind auch bewaffnet. Erinnere an Südafrika.

NORA -

das Volk hat zulange zugesehen, wie viele es heute noch tun.

Das Volk hat seinen eigenen WILLEN verloren und seine Prioritäten aufgegeben, und damit jedes legale Recht - wie schon früher auch,
sich seiner Peiniger, Betrüger, Gauner u. Kriminellen, also diesen aufgeblasenen STAAT, zu verachten und zu entsorgen.

Diese militärische Maschinen - welche der STAAT - gegen das eigene Volk einsetzen wird zur dessen Vernichtung steht heute schon fest,
wie Drohnen, taktische Kampfhubschrauber, finanzielle Enteignung, und dergleichen.

Wie auch die ausländischen Hilfstruppen, welche das deutsche Volk niederschlagen sollen,
weil sich der STAAT nicht auf seine eigenen Schlagkräfte verlassen will.

Ein Franzose oder Italiener,
schlägt härter in diesen staatlichen Hilfsprogrammen auf einen Deutschen ein, als ein deutscher Besoldeter es je machen würde.

Die "Rundumversorgten" werden ein böses Erwachen erleben - wenn der STAAT bereit ist -

für > sich < einen NEU-Anfang zu starten.

Im Bundestag basteln Sie jetzt kräftig daran herum, es ist alles nachlesbar.
 
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das Volk hat zulange zugesehen, wie viele es heute noch tun.

Das Volk hat seinen eigenen WILLEN verloren und seine Prioritäten aufgegeben, und damit jedes legale Recht - wie schon früher auch,
sich seiner Peiniger, Betrüger, Gauner u. Kriminellen, also diesen aufgeblasenen STAAT, zu verachten und zu entsorgen.

Diese militärische Maschinen - welche der STAAT - gegen das eigene Volk einsetzen wird zur dessen Vernichtung steht heute schon fest,
wie Drohnen, taktische Kampfhubschrauber, finanzielle Enteignung, und dergleichen.

Wie auch die ausländischen Hilfstruppen, welche das deutsche Volk niederschlagen sollen,
weil sich der STAAT nicht auf seine eigenen Schlagkräfte verlassen will.

Ein Franzose oder Italiener,
schlägt härter in diesen staatlichen Hilfsprogrammen auf einen Deutschen ein, als ein deutscher Besoldeter es je machen würde.

Die "Rundumversorgten" werden ein böses Erwachen erleben - wenn der STAAT bereit ist -

für > sich < einen NEU-Anfang zu starten.

Im Bundestag basteln Sie jetzt kräftig daran herum, es ist alles nachlesbar.

Sie wollen einen Bürgerkrieg anzetteln, nach wie vor. Ihre Dreistigkeit kennt keine Grenzen mehr. Trotz allem, werden sie das Neue nicht aufhalten können.

Man kann nur hoffen, daß man es übersteht, bis alles vorbei ist. Es wird sich noch zuspitzen. Ruhe bewahren und sich den Gegebenheiten immer wieder anpassen. Nicht in das Negative reinziehen lassen, auch wenn es nicht einfach ist.
 
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Sie wollen einen Bürgerkrieg anzetteln, nach wie vor. Ihre Dreistigkeit kennt keine Grenzen mehr. Trotz allem, werden sie das Neue nicht aufhalten können.

Man kann nur hoffen, daß man es übersteht, bis alles vorbei ist. Es wird sich noch zuspitzen. Ruhe bewahren und sich den Gegebenheiten immer wieder anpassen. Nicht in das Negative reinziehen lassen, auch wenn es nicht einfach ist.

Ja,

das Bitterliche ist,

SIE, diese im STAAT agierenden "Volksvertreter" sind von sich und IHREM Handeln selbst so überzeugt,
daß SIE selbst nicht begreifen und verstehen, wie SIE für das höhere, das angesteuerte ZIEL - mißbraucht werden.

Deshalb haben SIE auch keine Bedenken, (wie auch) mit dem, so wie SIE funktionieren und dem Volk gegenüber agieren!

So, wie das Volk auf die "Rundumversorgung" > abfährt <

fährt der STAAT und seine BESOLDETEN - auf die "finanzielle Absicherung" - ab !
 
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das Bitterliche ist,

SIE, diese im STAAT agierenden "Volksvertreter" sind von sich und IHREM Handeln selbst so überzeugt,
daß SIE selbst nicht begreifen und verstehen, wie SIE für das höhere, das angesteuerte ZIEL - mißbraucht werden.

Deshalb haben SIE auch keine Bedenken, (wie auch) mit dem, so wie SIE funktionieren und dem Volk gegenüber agieren!

So, wie das Volk auf die "Rundumversorgung" > abfährt <

fährt der STAAT und seine BESOLDETEN - auf die "finanzielle Absicherung" - ab !

Ja aber etliche merken, daß sie jetzt selbst dran sind, nicht mehr gebraucht werden. Künast, Roth, Merkel, v. der Leyen, AKK,Haberbeck oder wie der Knilch heißt. Sie werden unruhig. Viele von denen auf die sie sich verlassen haben, kämpfen selbst ums überleben. Das wurde auch so vorausgesehen.


Sie wissen was ihnen blüht.
 

zebra

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Tja man schafft halt eine Basis um immer lauter werdende Kritik an importierten Bimbos zu kriminalisieren. Keine große Überraschung. :rolleyes2:

Aber wer jetzt noch an eine "Flüchtlingskrise" glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Das ist geplant, und Ziel ist die Zersetzung der europäischen Völker. Eigentlich sollte man als Bürger jetzt sofort los ziehen und alle mitwirkenden Erschießen. https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

das ist schon klar,
Aber die Links-Wichser wissen das der Michel nur noch mit Sich und seiner Arbeit zu tun hat ...
und gar nicht mehr tscheckt was um ihn rum so abläuft ...
der Deutsche Mittige kann nur mit dem was in seiner Möglichkeit steht entgegenwirken,
in seinem Umfeld Gebetsmühlenartig Aufklären ... AFD wählen ... und Batschackissmuss bekämpfen wo es eben geht ...
das Internet ist voll von Patrioten ...auch diese gilt es zu verknüpfen und zu unterstützen ...
irgendwann wird da mal ein Schuh daraus, und wir erkämpfen uns unser altes System mit neuen loyalen Führungskräften zurück.
 

hoksila

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Sie wollen einen Bürgerkrieg anzetteln, nach wie vor. Ihre Dreistigkeit kennt keine Grenzen mehr. Trotz allem, werden sie das Neue nicht aufhalten können.

Man kann nur hoffen, daß man es übersteht, bis alles vorbei ist. Es wird sich noch zuspitzen. Ruhe bewahren und sich den Gegebenheiten immer wieder anpassen. Nicht in das Negative reinziehen lassen, auch wenn es nicht einfach ist.

Genau! Ruhig bleiben und sich nicht auf diese Ebene ziehen lassen.

Ich hab' hier nebenbei mal was für Dich.
Kennst Du die Ura Linda?

http://www.ur-europa.de/forschung/wirth/chronik.php

Hier mal ein Vortrag von Herman Wirth, des Herausgebers der Übersetzung:


Sei Heil
hoksila
 
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Ich hatte mich letztens mit der Irminsul beschäftigt

DIE IRMINSUL UND ANDERE HEILIGTÜMER DER SACHSEN
https://midgardnachrichten.wordpres...irminsul-und-andere-heiligtuemer-der-sachsen/


Die Swastika – Herkunft, Missbrauch & Heilung eines uralten Symbols - Teil 1 von 4
https://www.youtube.com/watch?v=hDSbqa5kaxk

Das Hakenkreuz − Geschichte eines NS-Symbols
https://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/das-hakenkreuz-geschichte-eines-ns-symbols/


Ich selbst habe mir in jungen Jahren ein Runenorakel selbst hergestellt, nachdem ich ein altes Buch mit der Bedeutung irgendwo her hatte. Hinter jeder Rune steht eine andere Kraft, Symbolik und das Senkrechte Weltbild steckt dahinter.

Je mehr man diesen Spuren folgt, je bewußter wird es , welche Urkraft ehemals in unseren Genen waren.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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