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Im Beitrag steht:Wie sieht den die Beitragspflicht aus, wenn die bewohnten Räumlichkeiten gar keinen Wohnraum im Sinne des Bebauungsplans, der BaunutzungVO darstellen, also Gewerberäume sind? Das ist ja bei den auf TE geschilderten Fall u.U. so.
Pikant ist doch, dass Flüchtlinge nach der Rechtsprechung gar nicht Wohnungen bewohnen, den Wohnen ist eine auf Dauer anlegene Nutzung mit dauerndem Lebensmittelpunkt. (Weswegen ja Ferienmieter z.B. nicht "wohnen", also Wohnraum zweckentfremden.)
Bis heute, also seit sechs Monaten, als rein private Initiative, ohne jede staatliche Kompensation für Miete oder Nebenkosten.
(Hervorhebung von mir)
Hier greift also § 9 Satz 2 AO.Die Unterkunft ist auf Dauer angelegt (mehr als 6 Monate).
„Dauernd“ erfordert keine ununterbrochene Anwesenheit, sondern ist im Sinne „nicht nur vorübergehend“ zu verstehen (vgl. AEAO zu § 9, m.w.N.).
Mit Wohnung sind stationäre Räumlichkeiten gemeint, die – mindestens im Sinne einer bescheidenen Bleibe – für den Steuerpflichtigen auf Dauer zum Wohnen geeignet sind (also ob rechtlich zulässig interessiert nicht).
Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit i. S. d. Bewertungsrechts bzw. dass das zur Wohnung gehörende Bad in den Wohnbereich integriert ist. In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die Wohnung mit einfachsten Mitteln ausgestattet ist.
(vgl. AEAO zu § 8, m.w.N.).
Also erfüllen Ukrainer (m/w/d), die seit mehr als 6 Monaten hier an einem Ort leben, die Voraussetzungen für den Rundfunkbeitrag.
Es kann höchstens sein, daß der Beitragsservice etwas zu schnell war, weil der Krieg hätte ja, wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, schon lange zu Ende sein können, so daß die Vermutung eines dauernden Aufenthaltes nicht greifen würde.
Rechtlich also durchaus zulässiges Verfahren (wenn man wie die Landesrundfunkanstalten und die Verwaltungsgerichte § 10 Abs. 7 RBStV außer Acht läßt).
Aber vom Verständnis des Ablaufes würde selbst ich Probleme kriegen - muß nun gezahlt werden oder nicht? (erst ja, dann nein, dann doch - Was denn nun???).
Hinweis:
Ich bin gegen den Rundfunkbeitrag und für die Abschaffung des ÖRR.
Es handelt sich also nur um eine Darstellung der Rechtslage aus meiner Sicht, nicht um die Verteidigung von ARD und ZDF oder den Politgenossen dieser.