Immerhin, mal ein Punkt, wo wir konform gehen.
Nunja, da sind noch ganz andere Dinge schiefgegangen.
Wenn man jemand, der zu 10 Jahren wegen versuchten Mordes verurteilt ist, nach einem Jahr schon Bewährung bekommt, ist das allein schon fahrlässig.
Wenn man bei jemanden ohne Ausweispapiere keine genetische Alterskontrolle macht, obwohl davon die Verurteilung wegen versuchten Mordes abhängt, ist das ebenfalls fahrlässig.
Wenn man, nach Verletzung der Bewährungsauflagen bei einem FLÜCHTLING, nicht sofort einen Interpol-Fahndungsaufruf startet, ist das schon inkompetent fahrlässig.
Dagegen nimmt sich die Tatsache, dass man ihn in der EURODAC-Datenbank nicht fand und eine spätere Nacherfassung von unbegleitenden Minderjährigen nicht die Befugnis hatte, auf diese Datenbank zuzugreifen, fast schon wie ein Kollateralschaden an.
Jeder einzelne Punkt davon hätte das Mädchen retten können.