Erwerbsfähig - ist die Fähigkeit EINE Tätigkeit auszuüben, dabei spielt der Beruf keine Rolle.
Berufsfähig - ist die Fähigkeit SEINEN erlernten oder ausgeübten Beruf weiter auszuüben
Berufsunfähigkeit spielt in der Sozialgesetzgebung keine Rolle. Das SGB II gilt für alle "Erwerbsfähigen", dies bedeutet das sie auch außerhalb ihres Berufes eine zumutbare Tätigkeit ausüben müssen. Z.B. ein Klavierstimmer mit Hörproblemen und dadurch Berufsunfähigkeit kann auch am Band oder als Gärtnerhelfer arbeiten.....
Darum sollte man sich evtl. gegen Berufsunfähigkeit absichern. Mit den Erwerbsfähigen aus dem Beitrag von
@Ophiuchus sind eindeutig die Erwerbsfähigen gemeint, welche unter das SGB II fallen.
Das Beispiel von
@Jakob fällt dann eindeutig in die Richtung Erwerbsminderungsrente, denn dort geht es um Erwerbsunfähige bzw. teilweise Erwerbsunfähigkeit. Diese Erwerbsminderungsrente wird nach Schwere der Beeinträchtigung und Gesammtleistungsfähigkeit bemessen und hat auch nichts mit dem Beruf zu tun....
Dabei ist wieder zu beachten, das befristete Erwerbsminderungsrentner bei Bedarf dem SGB II unterliegen, da sie ja nur zeitweise dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Dauerhaft Erwerbsminderungsrentner (mit 100%) und Altersrentner unterliegen dem SGB XII.