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Die Calais-Flüchtlinge

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

OP
Compa
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Die Kritik von Uffzach ist faktisch und sachlich richtig!

Es ist keine Rede davon dass Asylanträge von Flüchtlinge aus dem Lager Calais schon bearbeitet worden wären.
Und wären sie es, so hätten die Bescheide nicht zugestellt werden können.

Und zum Anderen können die Behörden nicht jeden Antragsteller rund um die Uhr beaufsichtigen.
Deshalb ist der Vorwurf die Behörden wüssten nicht wo die Antragsteller wären – mit Verlaub – schlicht weg Blödsinn.

Und der gleiche Blödsinn ist die Bemerkung, der Flüchtling der von C alais wieder nach Deutschland zurück muss, könnte es sich gut gehen lassen.

Das gerade hatte er ja gar nicht gewollt!
Denn schließlich hatte er ja gerade NICHT in den „komfortablen Erstaufnahmelager“ in Deutschland bleiben wollen, sonder hat das schmuddelige Zeltlager in Calais vorgezogen.


Die Kritik ist faktisch und sachlich eben nicht richtig, lies doch bitte einmal selbst meinen Eröffnungsbeitrag.

Nun kommt [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] ja plötzlich mit solchen "Schoten":

Auch Bewerber können sich also im Schengeraum frei bewegen, selbst wenn sie es nicht dürften.

Schau einmal diesbezüglich meine Frage im Eröffnungsbeitrag an und was sich daraus entwickelte.
Warum hat [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] nicht einfach meine Fragen beantwortet sondern auch noch nachgetreten?

Wer sich so dümmlich aufführt wie [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] der muss halt mit Widerstand rechnen.
 

Fredericus Rex

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Das ist kein Widerspruch, weil die deutschen Asylbehörden tatsächlich nicht die Pficht haben, den Aufenthaltsort von Personen zu kontrollieren, die in D Asyl beantragt haben.
Und selbst wenn die Behörden kontrollieren würden, hätten sie kaum die Möglichkeit die Weiterreise eines Flüchtlings zu verhindern.
Uffzach schrieb:
Wenn aber die für die Räumung des Lagers und die Registrierung in Frankreich zuständigen Behörden - welche auch immer das sind - feststellen, dass eine Person bereits in D Asyl beantragt hat, dann werden sie dieser natürlich keinen weitern Antrag in Frankreich genehmigen und die Person nach D zurückschicken.
Das ist das Verfahren der Dublin Verordnung, auf das sich Rechte immer wieder berufen, also nicht nur legal, sondern Vorschrift.
 

Fredericus Rex

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Uffzach schrieb:
Auch Bewerber können sich also im Schengeraum frei bewegen, selbst wenn sie es nicht dürften.
Schau einmal diesbezüglich meine Frage im Eröffnungsbeitrag an und was sich daraus entwickelte.
Warum hat [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] nicht einfach meine Fragen beantwortet sondern auch noch nachgetreten?

Wer sich so dümmlich aufführt wie [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] der muss halt mit Widerstand rechnen.
Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind, ist es
nicht gestattet, ins Ausland (auch nicht EU!) zu reisen.

Und trotzdem hat Uffzach recht.

Denn nach einer Übergangsfrist von drei Monaten dürfen Asylbewerber frei in Deutschland reisen.
Deshalb ist es auch bei offenen Grenzen unmöglich zu kontrollieren wenn sich Antragsteller ins Ausland absetzen.
 
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Und warum bzw. wie sollten die Behörden in Calais das denn Feststellen (Asylantrag in DE)?!?
Da gibt es so eine Datenbank. In D konnte ja auch ermittel werden, wenn jemand bereits in Griechenland Asyl beantragt hat.

Wenn wie du geschrieben hast das überhaupt nicht kontrolliert wird/es nicht deren Aufgabe ist zu ermitteln wo sich die Leute befinden oder befunden haben?[/COLOR][/B]
Du musst unterscheiden zwischen der Ermittlung, ob jemand in einem anderen Land bereits registriert wurde und dem Aufenthaltsort nach der Registrierung. Kannst du das? :giggle:



Erzählst du mir auch wie deiner Meinung nach ein Asylantragsteller in DE im Dschungel von Calais landet? Von wo er nicht weiterkommt im Normalfalle?!!
Er reist einfach dorthin.
 
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Kriminelle die unsere Einwanderungsgesetze nicht achten,müssen Erkennungsdienstlich behandelt und abgeschoben werden.
Kommen sie ohne Berechtigung wieder,dann ab für 10 Jahre Straflager im Strassenbau.

Ja das sind so die Meinungen derjenigen, die den Rechtsstaat verachten. Die erkennen Kriminelle dann auch regelmäßig an ihrem fremdländischen Aussehen :giggle:
 

Dr. Nötigenfalls

stoppt Globalisierung !
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Ja das sind so die Meinungen derjenigen, die den Rechtsstaat verachten. Die erkennen Kriminelle dann auch regelmäßig an ihrem fremdländischen Aussehen :giggle:

Das ist unterste Schublade an Unterstellung.
Aber wahrscheinlich hast du eh kein Bock sachlich zu diskutieren,wie ich schon feststellen durfte.

Du machst einfach dein Propaganda Ding.

Also nochmal:Wer hier Einwandern will muss sich an unsere Gesetze halten.
Tut er das nicht ABFLUG.
 
OP
Compa
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Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind, ist es
nicht gestattet, ins Ausland (auch nicht EU!) zu reisen.

Und trotzdem hat Uffzach recht.

Denn nach einer Übergangsfrist von drei Monaten dürfen Asylbewerber frei in Deutschland reisen.
Deshalb ist es auch bei offenen Grenzen unmöglich zu kontrollieren wenn sich Antragsteller ins Ausland absetzen.[/QUOTE]

Hm,
darum ging es:

http://www.t-online.de/nachrichten/...htlinge-koennten-nach-deutschland-reisen.html

Ist es tatsächlich so einfach d.h. man stellt einen Asylantrag in Deutschland, dann haust man monatelang
oder länger in dem Calais-Dschungel, kommt zurück und kann es sich dann relativ gut in Deutschland gehen lassen? :kopfkratz:

Werden so die Asylanträge in Deutschland bearbeitet d.h. keiner von den Behörden weiß tatsächlich wo der Antragsteller steckt?

Dann kam [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION]:

Nein. Im dem Artikel heißt es

Das ist die Rechtslage und bezieht sich auf "zurück kommen."

Von "es sich gut gehen lassen" kann im Kontext von "zurück kommen" nicht notwendigerweise die Rede sein.


Da ist auch nicht die Rede davon, dass die Anträge bereits beschieden worden wären. Und was den Aufenthaltsort in einem grenzenlosen Europa angeht, wer könnte den diktieren auf welcher Rechtsgrundlage?

Dein gesamter Beitrag entbehrt also jeglicher Grundlage. Außer deine Motivation ist Stimmungsmache, dann ist diese die Grundlage für deinen Beitrag.


Man beachte diesen Satz:

Und was den Aufenthaltsort in einem grenzenlosen Europa angeht, wer könnte den diktieren auf welcher Rechtsgrundlage?

Ja,
nun legte ich nach und präsentierte den § 64 Abs. 2 AsylG wo ganz klar geregelt ist, dass Flüchtlinge die einen Asylantrag gestellt haben
nicht "europaweit" weiterreisen dürfen. Dabei ist es völlig nebensächlich wenn man mir nun vorhalten will, nur um seinen Mors zu retten,
dass das ja keiner kontrollieren kann.

Nach deutschen Recht und Gesetz hätten sich die Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag stellten, nicht nach Calais reisen dürfen.

Dieses bestätigst du mir ja nun auch:

Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind, ist es
nicht gestattet, ins Ausland (auch nicht EU!) zu reisen.

Wenn du nun von einer Übergangsfrist schreibst dann sehe ich es nur als ein "Rettungsanker" für [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] an.
Denn wie willst du oder [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] belegen, dass man sich ggf. an diese Fristen gehalten hat? :kopfkratz:

Also nochmal:
So gesehen ist dieser folgende Satz völlig daneben:

Dein gesamter Beitrag entbehrt also jeglicher Grundlage. Außer deine Motivation ist Stimmungsmache, dann ist diese die Grundlage für deinen Beitrag.


Stimmungsmache?

Ich habe meine Meinung, die mir das GG zugesteht, geäußert nicht mehr und nicht weniger.
War es doch auch gestern schön anzusehen wie die Flüchtlinge, die vor Terror und Krieg geflohen
sein wollen, Feuer im "Dschungel" legten und das mit dem Wissen, dass dort Gasflaschen vorhanden
waren die auf teilweise explodierten und ggf. Menschenleben gefährdet hatte.
 
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Christ 32

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Werden so die Asylanträge in Deutschland bearbeitet d.h. keiner von den Behörden weiß tatsächlich wo der Antragsteller steckt?

natürlich, darüber wurde doch schon häufiger berichtet. Schließlich werden "Flüchtlinge" nicht interniert und können sich frei bewegen.

Bisher hieß es die "Flüchtlinge" dort wären alle unregistriert und hätten keine Chance auf einen Asylstatus, gut möglich das sie sich tatsächlich irgendwo registrieren haben lassen und ihr Antrag noch bearbeitet wird. Und sie fahren zweigleisig und versuchen weiter nach England zu kommen um dort illegal zu bleiben. Im Grunde wissen die französischen Behörden nicht wen sie dort evakuiert haben und ob er sich schon irgendwo registrieren hat lassen. Da aber viele über Deutschland eingereist und von hier weiter gezogen sind, ist es zumindest hinreichend wahrscheinlich. Aber nix genaues weis man nicht
 
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Hm,
im Umkehrschluss bedeutet das ja nun, dass man hier keine Fragen stellen sollte weil
ja dann Typen deines Schlages kommen und behaupten, dass alle Fragen jeglicher Grundlage entbehren. :p

Man lernt nie aus, muss ich mir einmal merken falls du hier im Forum mal eine Frage hast. :giggle:

Ach ja,
in Calais sollen sich ja Flüchtlinge befinden die einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatten, dass
diese Anträge alle schon anerkannt wurden glaubst du doch nicht wirklich. :kopfkratz:

So gesehen bist du wohl ein wenig auf die Nase geplumpst, denn ich hatte den § 64 Abs. 2 AsylG. vorher
genau gelesen und dir ein Fettnäpfchen serviert. :winken:

Du kannst es gerne weiterversuchen, aber denke an den Gegensatz :happy: :winken:

Entweder bist du jetzt ruhig, gibst ihm Recht und entschuldigst dich oder er erstattet Meldung.
 

Fredericus Rex

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Compa schrieb:
Man beachte diesen Satz:

Ja,
nun legte ich nach und präsentierte den § 64 Abs. 2 AsylG wo ganz klar geregelt ist, dass Flüchtlinge die einen Asylantrag gestellt haben
nicht "europaweit" weiterreisen dürfen. Dabei ist es völlig nebensächlich wenn man mir nun vorhalten will, nur um seinen Mors zu retten,
dass das ja keiner kontrollieren kann.
Es ist aber Fakt, dass es nicht kontrolliert werden kann.
Da muss niemand seinen „Mors“ retten – was immer ein „Mors“ auch sein mag.
Zudem gibt es in Deutschland keinen Straftatbestand der illegalen Ausreise.
So gesehen hatten sich die Flüchtlinge nur in Frankreich der illegalen Einreise schuldig gemacht.

Compa schrieb:
Nach deutschen Recht und Gesetz hätten sich die Flüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag stellten, nicht nach Calais reisen dürfen.

Dieses bestätigst du mir ja nun auch:
Fredericus Rex schrieb:
Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind, ist es
nicht gestattet, ins Ausland (auch nicht EU!) zu reisen.
Das ist aber kein Straftatbestand, sondern nur ein Ordnungswidrigkeit.
So wie du Eine begeht, wenn du in einen Rasen latscht, auf dem „Betreten verboten“ steht.
Compa schrieb:
Wenn du nun von einer Übergangsfrist schreibst dann sehe ich es nur als ein "Rettungsanker" für [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] an.
Denn wie willst du oder [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] belegen, dass man sich ggf. an diese Fristen gehalten hat? :kopfkratz:
Das ist kein Rettungsanker für irgend wen, sondern eine Richtigstellung von dem was du geschrieben hast.
Und ich – oder sonst wer – muss auch nicht belegen ob ob Fristen eingehalten wurden, weil das gar keine Rolle spielt, da es den Straftatbestand der illegalen Ausreise in Deutschland nicht gibt.
Es gibt nur den Straftatbestand der illegalen Einreise und den illegalen Aufenthalt.

Compa schrieb:
Ich habe meine Meinung, die mir das GG zugesteht, geäußert nicht mehr und nicht weniger.
Und dass das so nicht richtig ist, darf man dir laut GG auch sagen.
Compa schrieb:
War es doch auch gestern schön anzusehen wie die Flüchtlinge, die vor Terror und Krieg geflohen
sein wollen, Feuer im "Dschungel" legten und das mit dem Wissen, dass dort Gasflaschen vorhanden
waren die auf teilweise explodierten und ggf. Menschenleben gefährdet hatte.

Das ist eine individuelle Straftat von einem oder mehreren Flüchtlinge, die nicht kollektiv bestraft werden kann und darf.
Und ob auch Flüchtlinge Feuer gelegt haben, die in Deutschland schon einen Asylantrag gestellte hatten, weißt du schon mal gar nicht.
 

Heli

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Erzählst du mir auch wie deiner Meinung nach ein Asylantragsteller in DE im Dschungel von Calais landet? Von wo er nicht weiterkommt im Normalfalle?!!

Er reist einfach dorthin.

Okay, ich habe mich offensichtlich nicht korrekt ausgedrückt. Ich meinte eher wieso ein in DE registrierter Asylbewerber sich in die ''Hölle von Calais'' begeben sollte?
 
OP
Compa
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Es ist aber Fakt, dass es nicht kontrolliert werden kann.
Da muss niemand seinen „Mors“ retten – was immer ein „Mors“ auch sein mag.
Zudem gibt es in Deutschland keinen Straftatbestand der illegalen Ausreise.
So gesehen hatten sich die Flüchtlinge nur in Frankreich der illegalen Einreise schuldig gemacht.



Das ist aber kein Straftatbestand, sondern nur ein Ordnungswidrigkeit.
So wie du Eine begeht, wenn du in einen Rasen latscht, auf dem „Betreten verboten“ steht.

Das ist kein Rettungsanker für irgend wen, sondern eine Richtigstellung von dem was du geschrieben hast.
Und ich – oder sonst wer – muss auch nicht belegen ob ob Fristen eingehalten wurden, weil das gar keine Rolle spielt, da es den Straftatbestand der illegalen Ausreise in Deutschland nicht gibt.
Es gibt nur den Straftatbestand der illegalen Einreise und den illegalen Aufenthalt.


Und dass das so nicht richtig ist, darf man dir laut GG auch sagen.


Das ist eine individuelle Straftat von einem oder mehreren Flüchtlinge, die nicht kollektiv bestraft werden kann und darf.
Und ob auch Flüchtlinge Feuer gelegt haben, die in Deutschland schon einen Asylantrag gestellte hatten, weißt du schon mal gar nicht.


:winken:

Back to the roots.

Schau dir doch einfach nur meinen Eröffnungsbeitrag an und wie [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION] darauf reagierte und sogar schrieb:

Zitat von Uffzach:
Auch Bewerber können sich also im Schengeraum frei bewegen, selbst wenn sie es nicht dürften.

Hm,
dann wollte ich nur klarstellen dass es eben offiziell nicht möglich ist lt. § 64 Abs. 2 AsylG, wenn man einen Asylantrag
in Deutschland gestellt hat, sich im Schengenraum frei zu bewegen.

Warum wird hier nun gegen meine Feststellung so eine Vernebelungsaktion betrieben.

Wenn meine Feststellung bezüglich des § 64 Abs. 2 AsylG falsch wäre hätte ich ja für den Blödsinn den [MENTION=3327]Uffzach[/MENTION]
hier betreibt Verständnis. Aber so? :kopfkratz:
 

Volkmar

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Ja ^^
das wissen die Flüchtigen aus der Werbung*g

hoffentlich habe ich mit meiner positiven Aussage keine 10.000 Flüchtlinge in die schöne Ecke gelockt. Man muss schon vorsichtig sein, was man in der Öffentlichkeit schreibt. Das beste wird wohl sein, wir zerstören Deutschland, dann kommt zukünftig keiner mehr hier hin und alle können Gutmenschen bleiben. Eventuell ist das Merkels Plan.
 

Le Bon

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CETERUM CENSEO; Es gibt in er BRD keine Flüchtlinge!
 

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