- Registriert
- 31 Jul 2016
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 3
- Punkte Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
- Geschlecht
- --
Hi, ich habe zwei Fragen für die Schule:
1) Wir haben in Deutschland ja eine Gewaltenteilung / -verschränkung:
Die Legislative macht die Gesetze, die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die Legislative besteht ja aus den Ministern + Kanzlerin. Gehört zur Bundesregierung auch die (das ist jetzt blöd zu beschreiben) die gewählte Regierung? Also auf Bundesebene die schwarz-rote Union?
Oder ist das eine andere "Regierung"? Also die "Regierung des Bundestages"?
Ich frage vor dem Hintergrund, dass der Bundestag ja eine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung (Minister + Kanzlerin) hat. Jetzt ist mir aber nicht klar, wer wen kontrolliert (kontrollieren soll).
Kontrolliert
D.h. gibt es eine Doppelbelegung des Begriffes "Regierung" oder kontrolliert wirklich nur die Opposition?
Das verwirrt mich gerade ein bisschen. Ich hoffe man kann es verstehen.
2) Der Anteil der kraft Amtes in den Vorstand berufenen Mitglieder (ex-officio-Mitglieder) darf nur 20% betragen. [Stichwort Parteien, innerparteiliche Demokratie]
Was bedeutet das? Kann mir das jemand erklären?
Viele Grüße
1) Wir haben in Deutschland ja eine Gewaltenteilung / -verschränkung:
Die Legislative macht die Gesetze, die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Die Legislative besteht ja aus den Ministern + Kanzlerin. Gehört zur Bundesregierung auch die (das ist jetzt blöd zu beschreiben) die gewählte Regierung? Also auf Bundesebene die schwarz-rote Union?
Oder ist das eine andere "Regierung"? Also die "Regierung des Bundestages"?
Ich frage vor dem Hintergrund, dass der Bundestag ja eine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung (Minister + Kanzlerin) hat. Jetzt ist mir aber nicht klar, wer wen kontrolliert (kontrollieren soll).
Kontrolliert
- der Bundestag die Bundesregierung, d.h. Union, SPD, Linke und Grüne die Kanzlerin mit Ministern
- oder lediglich die Opposition?
D.h. gibt es eine Doppelbelegung des Begriffes "Regierung" oder kontrolliert wirklich nur die Opposition?
Das verwirrt mich gerade ein bisschen. Ich hoffe man kann es verstehen.
2) Der Anteil der kraft Amtes in den Vorstand berufenen Mitglieder (ex-officio-Mitglieder) darf nur 20% betragen. [Stichwort Parteien, innerparteiliche Demokratie]
Was bedeutet das? Kann mir das jemand erklären?
Viele Grüße
Zuletzt bearbeitet: